Für bestehende Kälteanlagen (außer Chillern) darf ab
1.01.2032 kein frisches Kältemittel mit GWP ≥ 750 verwendet werden. Die
Verwendung von recyceltem und aufbereitetem Kältemittel (mit GWP unter
2.500) ist möglich. Für Klimaanlagen und Wärmepumpen gilt dieses Verbot
nicht.