Kältetechnik RAUSCHENBACH GmbH - damit Sie immer cool bleiben
zurück Kühlmöbel   R 290    Link R 32   Link R 513 A    Link R 407 f    Link  R 222A     Link   R 448 A/R 449 A   Link Nature R  Link R 134a     Natürliche Kältemittel Link F Gase Verordung  

WICHTIGER HINWEIS !!!!!!        

Wie bereits bekannt, befinden sich der Kältemittelmarkt und dessen Preisentwicklung in einer sich zunehmend verschärfenden Situation. Durch die Verknappung der verfügbaren CO2-Äquivalente steigen die Bezugskosten für teilfluorierende Kohlenwasserstoffe stetig an. Bis zum Jahr 2018 wird sich die Menge verfügbarer CO2-Äquivalente fast halbieren. Hersteller von Hoch-GWP-Kältemitteln reagieren mit entsprechenden Preiserhöhungen.

Die neue Marktsituation zwingt auch uns die Preise stetig anzupassen.

Ab sofort werden die Produkte R-23, R-134a, R-404A, R-507, R-410A und R-407C nur noch zum Tagespreis angeboten.

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der sich zuspitzenden Kältemittelsituation nicht in der Lage sind, Ihnen einen stabilen Kältemittelpreis bis zum Abschluss eines Projektes anbieten zu können, sondern diesen zum tagesaktuellen Beschaffungskurs berechnen.


Irrtum bei Produktbeschreibungen und Preisen behalten wir uns vor.

Artikelnummer Bezeichnung

Kältemittel R507  R 404 A Ersatzstoff R 484 Oder R 489  

 521.0842 Kältemittel R134a T

 521.0860 Kältemittel R404A T

 521.0876 Kältemittel R407C T

521.0891 Kältemittel R410A T

 521.0894 Kältemittel Isceon 89 T

521.0898 Kältemittel R417A (Isceon 59) T

 521.0918 Kältemittel R422D (ISC/MO 29) T 1

 521.0927 Kältemittel R437A (MO 49 PLUS) T

521.0932 Kältemittel R422A (ISC/MO 79) T

 521.0938 Kältemittel R407F (Performax LT) T

521.0944 Kohlendioxid CO2 4.5 (R744) 7,5kg (10L PAC) mit Steigrohr

 521.0945 Kohlendioxid CO2 4.5 (R744) 37,5kg (50L PAC) mit Steigrohr

521.0948 Kältemittel R448A/N40 T 22,00 521.0949 Kältemittel R449A/XP40 T

 523.0508 Kältemittelflasche R290 2.5 Füllmenge 5,0 kg (Flaschengröße 12,0L)

523.0509 Kältemittelflasche R290 2.5 Füllmenge 11,0 kg (Flaschengröße 27,0L)

 523.0510 Kältemittelflasche R290 2.5 Füllmenge 33,0 kg (Flaschengröße 79,0L)

524.0130 Kältemittel gemischt zurück per kg (ab 9kg)

Rauschenbach GmbH


Euro Line Verbundsätze ECO Rack mit
Kaskadenmodulen für Kältemittel R744  CO 2
a) Euro Line Verbundsätze ECO Rack mit Kaskadenmodulen für Kältemittel R744 (CO 2
b) Schraubenaggregat für Schockfroster Anlage  mit Kältemittel R407F
 96 kW bei to = -33 / tc = 35 Bitzer Schraubenverdichter HSN7471-75-40

c) Verbundanlage für Tiefkühlung mit Kältemittel R407F
 R 407F TK Teil 23,8 kW bei to= -30 / tc= 45 plus luftgekühltes Aggregat für Verarbeitungsraum Bock Verdichter 2 Stck. HAX5-830-4 LH53/2DES-2Y
Kaskaden Anlage für Tiefkühlung mit Kältemittel R290 und CO2
CO
TK Co2  130 kW bei to = -40 / tcTeil R290  PS HD = 40 bar   ND = 28 bar             NK Teil R290    = -5 174 kW bei to Bitzer Verdichter 3Stck. 4VSL-15K Bitzer Verdichter 3 Stck.  6HEP-35P  mit luftgekühltem Propan Verflüssiger mit Luftgekühltem Unterkühler

Kaltwasser Erzeuger mit Kältemittel Propan 22 kW bei to = -30 / tc = -5 Bitzer Verdichter 4VESP-10P
Kaltsole Erzeuger mit Kältemittel Propan
100 kW bei to = -10 / tc = 45 Arbeitet mit externem Propan Verflüssiger und Propan  Unterkühler (luftgekühlt)

Kaltsole Erzeuger mit Kältemittel NH3  = R 717  577 kW bei to = -8 / tc = -5 Bitzer offene Schrauben Verdichter 1Stck. OSKA 7441 3 Stck. OSKA 7451

Die Vorteile natürlicher Kältemittel überzeugen. Natürliche Kältemittel sind nicht nur sehr wirksam  und daher energiesparend. Sie haben eine extrem niedrige Treibhauswirkung (GWP) und somit nur begrenzten Einfluss auf die Umwelt. Es folgen die Erderwärmungspotenziale der üblichen Kältemittel in Kühl- und Tiefkühlgeräten .

 

Kältemittel Umwelteigenschaften *

R 600a Isobutan (Kohlenwasserstoff) GWP < 3

R 290 Propan (Kohlenwasserstoff) GWP < 3

R 134a Teilfluorierter Kohlenwasserstoff   GWP = 1300

R 404A Teilfluorierter Kohlenwasserstoff   GWP = 3260

Partner der  Kälte-Klima-Branche Verband Deutscher Kälte- Klima-Fachbetriebe e.V. Neue F-Gase Verordnung  beschlossen informiert
Zeitplan Phase-Down-Szenario* 2015
Verbot des Inverkehrbringens von Haushaltskühl- und
Haushaltsgefriergeräten mit  GWP  150.

2015
Nicht hermetisch geschlossene Anlagen mit F-Gasen
dürfen nur an Endverbraucher verkauft werden, wenn
der Nachweis der Installation durch ein geprüftes
Unternehmen erbracht ist.

2020
Nachfüllverbot für F-Gase (Frischware) mit GWP
2500  zur Wartung oder Instandhaltung von Kälteanlagen
mit einer Füllmenge  40 t CO -Äquivalent. Keine
Unterscheidung zwischen stationären und mobilen
Anlagen.

2020
Verbot des Inverkehrbringens für gewerbliche Kühl-
und Gefriergeräte (hermetisch geschlossene Einrich-
tungen) mit GWP
2500.
2020
Verbot des Inverkehrbringens für ortsfeste
Anlagen mit GWP  2500.

2020
Verbot des Inverkehrbringens beweglicher Raumklima-
geräte (hermetisch geschlossen), die  mit
GWP  150 enthalten.

2022
Verbot des Inverkehrbringens für gewerbliche
Kühl- und Gefriergeräte (hermetisch geschlossene
Einrichtungen) mit GWP  150.

2022
Verbot des Inverkehrbringens für mehrteilige zentra-
lisierte Kälteanlagen für gewerbliche Verwendung mit
Nennleistung  40 kW, die F-Gase mit GWP  150
enthalten. Ausnahme: Im primären Kältemittelkreislauf
in Kaskadensystemen dürfen F-Gase mit GWP < 1500
verwendet werden.

2025
Verbot des Inverkehrbringens von Mono-Splitgeräten
mit weniger als 3 kg Füllmenge F-Gasen mit GWP  750.

2030
Nachfüllverbot von aufgearbeiteten und recycelten
F-Gasen mit GWP  2500 zur Wartung und Instand-
haltung von bestehenden Kälteanlagen.
 

von bitzer 
Stratosphärischer Ozonabbau sowie atmos-
phärischer Treibhauseffekt durch Kältemittel-
Emissionen führten seit Anfang der 90er-Jahre
zu einschneidenden Veränderungen in der
Kälte- und Klimatechnik.
Dies gilt besonders für den Bereich der ge-
werblichen Kälte- und Klimaanlagen mit ihrem
weit reichenden Anwendungsspektrum. Für
solche Systeme wurden früher vorrangig die
zum Ozonabbau beitragenden Kältemittel
R12, R22 und R502 eingesetzt – für Sonder-
anwendungen auch R114, R12B1, R13B1,
R13 und R503.
Mit Ausnahme von R22 ist die Verwendung
dieser Stoffe in Industrieländern nicht mehr
erlaubt. Allerdings gilt in der Europäischen
Union auch für R22 ein vorgezogener Aus-
stieg, der in mehreren Stufen umgesetzt
wurde (siehe Seite 8). Der wesentliche Grund
für dieses gegenüber internationalen Vereinba-
rungen sehr frühe Verbot von R22 ist das,
wenn auch nur geringe, Ozonabbaupotenzial.
Seit 2010 sind auch in weiteren Ländern Ver-
botsverordnungen in Kraft, z. B. in USA.
Daraus ergeben sich erhebliche Auswirkungen
auf die gesamte Kälte- und Klimabranche.
BITZER ist deshalb die Selbstverpflichtung
eingegangen, bei Forschung und Entwicklung
alternativer, umweltfreundlicher Systemlösun-
gen eine Vorreiterrolle zu übernehmen.
Nachdem sich die chlorfreien (ODP = 0)
Kältemittel R134a, R404A, R407C,
R507A und R410A schon seit Jahren in brei-
tem Umfang in gewerblichen Kälte-, Klima-
und Wärmepumpensystemen durchgesetzt
haben, stehen inzwischen neue Herausforde-
rungen an. Diese betreffen in erster Linie die
Treibhausproblematik. Ziel ist dabei eine deut-
liche Reduzierung von direkten Emissionen
durch Kältemittelverluste und von indirekten
Emissionen durch besonders effiziente Anla-
gentechnik.
Hierzu gibt es bereits entsprechende Geset-
zesvorgaben, wie z.B. die EU F-Gase Verord-
nung Nr. 517/2014 (siehe BITZER Informa-
tionsschrift A-510) sowie eine Reihe bereits
ratifizierter oder in Vorbereitung befindlicher
Verordnungen im Rahmen der EU ErP Eco-
design Richtlinie. Ähnliche Vorgaben sind auch
in Nordamerika und anderen Regionen in Vor-
bereitung oder schon umgesetzt.
Obwohl die indirekten Emissionen durch Ener-
gieerzeugung ungleich höher sind als die
direkten (CO
2
-äquivalenten) Emissionen durch
Kältemittel, wird es künftig zu Verwen-
dungsbeschränkungen bzw. Verboten von
Kältemitteln mit hohem Treibhauspotenzial
GWP) kommen. Dies betrifft in erster Linie
R404A und R507A, für die bereits Alternativen
mit geringerem GWP angeboten werden. Um
die gesetzten Ziele zu erreichen, ist jedoch die
Entwicklung von Substituten für weitere Kälte-
mittel sowie ein vermehrter Einsatz natürlich
vorkommender Stoffe (NH
3
, CO
2
, Kohlenwas-
serstoffe) erforderlich.
Hierfür ist es notwendig, diese Kältemittel
sowie geeignete Öle und entsprechend ange-
passte Systeme umfassend zu erproben.
Dazu besteht eine enge Zusammenarbeit mit
wissenschaftlichen Instituten, der Kältemittel-
und Ölindustrie, weiteren Komponentenher-
stellern, Fachverbänden sowie innovativen
Kälte- und Klimafachbetrieben.
Eine große Anzahl von Entwicklungsaufgaben
konnte abgeschlossen werden; für Alternativ-
Kältemittel stehen geeignete Verdichter zur
Verfügung.
Neben den Entwicklungsprojekten unterstützt
BITZER aktiv gesetzliche Vorhaben und
Selbstverpflichtungen zum verantwortlichen
Umgang mit Kältemitteln sowie zur Effizienz-
steigerung von Komponenten und Systemen.
Der folgende Bericht befasst sich mit den
potenziellen Möglichkeiten eines kurz- bis
mittelfristigen Wechsels zu Technologien mit
reduzierter Umweltbelastung in mittleren und
größeren gewerblichen Kälte- und Klimaanla-
gen. Es wird zudem über vorliegende Erfah-
rungen und die sich ergebenden Konsequen-
zen in der Anlagentechnik berichtet.
Verschiedene Studien belegen, dass die im
Gewerbebereich üblichen Kompressions-Käl-
teanlagen bis zu einer Nutztemperatur von
etwa -40°C allen anderen Verfahren in der
Wirtschaftlichkeit überlegen sind.
Allerdings kommt dabei auch der Auswahl des
Alternativ-Kältemittels und der Systemausfüh-
rung eine besondere Bedeutung zu. Neben
der Forderung nach Substanzen ohne Ozon-
abbaupotenzial (ODP = 0) wird insbesondere
der Energiebedarf eines Systems durch seinen
indirekten Beitrag zum Treibhauseffekt als
wesentliches Kriterium angesehen. Hinzu
kommt das direkte Treibhauspotenzial (GWP)
durch Kältemittel-Emission.
Zur qualifizierten Beurteilung eines Systems
wurde daher eine Berechnungsmethode ent-
wickelt, mit der die gesamte Auswirkung auf
den Treibhauseffekt bewertet werden kann.
Dazu dient der sog.
"
TEWI-Kennwert"(Total Equivalent Warming
Impact). Inzwischenwurde noch eine weitergehende Bewertungs-
methode unter dem Gesichtspunkt der
Öko
Effizienz" entwickelt. Hierbei werden sowohl
ökologische (u.a. TEWI) als auch ökonomische
Kriterien berücksichtigt (weitere Ausführungen
siehe Seite 7).
So ist es möglich, dass die umweltrelevante
Beurteilung von Kältemitteln – einschließlich
der betreffenden Systeme – je nach Einsatzort
und Antriebsart unterschiedlich ausfallen kann
.
Bei näherer Betrachtung von Substituten für
die ursprünglich eingesetzten Kältemittel mit
hohem GWP, sind die Möglichkeiten mit Ein-
stoff-Kältemitteln stark eingeschränkt. Hierzu
gehört z.B. R134a, dessen vergleichsweise
geringer GWP den Einsatz noch auf längere
Sicht erlauben wird. Ebenso die Hydro-Fluor-
Olefine (HFO) R1234yf und R1234ze(E) mit
einem GWP < 10, die jedoch bisher nur einge-
schränkt verfügbar sind und mit denen auch
noch keine Langzeiterfahrungen vorliegen.
Direkte Alternativen (auf Basis fluorierter Koh-
lenwasserstoffe) für nahezu alle Kältemittel mit
höherer volumetrischer Kälteleistung und
Drucklage als R134a können hingegen nur als
Gemische (Blends) "
formuliert" werden. Unter Berücksichtigung der
thermodynamischen
Eigenschaften, Brennbarkeit, Toxizität und Treib-
hauspotenzial ist die Liste potenziell geeigne-
ter Kandidaten jedoch stark eingeschränkt.
Für Gemische mit reduziertem GWP gehören
dazu neben R134a, R1234yf und R1234ze(E)
in erster Linie noch die Kältemittel R32, R125
und R152a.
Neben halogenierten Kältemitteln kommen
ebenfalls Ammoniak (NH
3
) und Kohlenwasser-
stoffe als Substitute in Betracht. Bei gewerb-
lichen Anwendungen ist deren Verwendung
jedoch durch strenge Sicherheitsauflagen ein-
geschränkt.
Kohlendioxid (CO2) gewinnt ebenfalls an Be-
deutung als Alternativ-Kältemittel und Sekun-
därfluid. Auf Grund der spezifischen Eigen-
schaften sind aber auch hiermit einer allge-
meinen Anwendung Grenzen gesetzt.
Die umseitigen Abbildungen zeigen eine struk-
turelle Übersicht der Alternativ-Kältemittel
sowie eine Aufstellung der momentan angebo-
tenen Reinstoffe oder Gemische. Im Anschluss
daran werden die einzelnen Themenbereiche
behandelt.
Kältemitteldaten, Anwendungsbereiche und
Angaben zu Schmierstoffen sind auf den Sei-
ten 38 bis 41 zusammengefasst.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden die
weniger oder nur regional bekannten Produkte
in diese Ausgabe nicht einbezogen, woraus
allerdings keine Wertigkeit abzuleiten is
     
     

Klimaschutz

Wichtige Informationen, Verordnungen und Gesetze für Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen

  • Laut Gesetzgeber ist die Pflicht zur Dichtheitskontrolle in den umstehenden Verordnungen zur Dichtheitskontrolle festgelegt
  • Die Durchführung muss durch sachkundiges und geprüftes Personal erfolgen.

Diesen qualifizierten Service und Beratung bietet Ihr Innungsfachbetrieb für Kälte- und Klimatechnik.

Damit erlangen Sie als Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen

  • erhöhte Rechtssicherheit
  • verbesserten Umweltschutz
  • gesteigerte Energieeffizienz

Wichtige Informationen für Betreiber von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen

Sehr geehrter Kunde!

Erderwärmung, Treibhausgase, CO2 Reduktion, Klimawandel, Energieeinsparungsmöglichkeiten

Diese Schlagworte finden sich in der umfangreichen EU – Gesetzgebung zum Umweltschutz wieder.
Der Deutsche Gesetzgeber hat diese EU Vorgaben mit umfangreichen Verordnungen ergänzt und in nationales Recht umgesetzt.
Ein Zweck dieser Verordnungen ist die Reduktion der Emission von Treibhausgasen.
Alle synthetisch hergestellten Kältemittel (F-Gase*) die in den kältetechnischen Anwendungen der heutigen Zeit dem Standard entsprechen, besitzen ein relativ hohes Treibhauspotential und fallen somit unter diese Verordnungen.
Eine Ausnahme bilden die sogenannten natürlichen Kältemittel, wie Ammoniak, Propan und CO2, sie sind von den Verordnungen nicht betroffen.

Was ist verordnet?

Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen die mit synthetischen Kältemitteln und einer Anlagenfüllmenge >3kg betrieben werden, müssen:

  • Regelmäßig wiederkehrend einer Dichtheitskontrolle unterzogen werden
  • mit einem Anlagenbuch zur Dokumentation ausgestattet sein
  • eine Kennzeichnung über Kältemittelsorte und Füllmenge erhalten
  • von „zugelassenen“ Fachleuten erstellt, geprüft, gewartet, repariert werden

Vorgenannte Anlagen mit dem Kältemittel R22 dürfen ab dem 1.1.2010 nur noch mit Recyclingware nachgefüllt werden, ab dem 1.1.2015 besteht ein komplettes Nachfüllverbot.

Wer ist verantwortlich?

Der Gesetzgeber nimmt ausdrücklich den Betreiber von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen in die Pflicht. Er ist für die Durchführung der Maßnahmen verantwortlich. Zugelassene Fachleute im Sinne der Verordnung sind die ausgebildeten Mitarbeiter der Kälte – Klima Fachbetriebe. Sie besitzen ein Zertifikat das es ihnen erlaubt, alle anfallenden Arbeiten an F-Gas* Anlagen verordnungsgemäß auszuführen.

Wer überwacht die Ausführung?

Die angesprochenen Verordnungen unterliegen dem Chemikaliengesetz. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Bundesländer, die Überwachung erfolgt durch die Gewerbeaufsichtsämter.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Inhalte der Verordnung nicht umsetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Chemikaliengesetzes und riskiert hohe Geldbußen.
Weitere Risiken bestehen auf Grund der Haftung nach Umweltschadengesetz.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne! Ihr Kälte – Klima Fachbetrieb.


Alternativ-Kältemittel
Alternativ-Kältemittel – Übersicht
Einstoff  Kältemittel z.B.
– chlorfrei – „Low GWP“ Kältemittel Gemische (Blends) z.B
Einstoff-
Kältemittel
Gemische (Blends)
Einstoff - Kältemittel z.B.
 
halogenfrei
Einstoff
Kältemittel
Gemische (Blends)
R134a
R125
R32
R143a
R152a
R404A
R507A
R407-Serie
R410A
R417A/B
R422A /D
R427A
R1234yf
R1234ze(E)
R1234yf/
R1234ze(E)/
NH 3
R290
R1270
R600a
R170
R744
R22
R123
R124
R142b
 
R600a/
R290
R290/
R170
R723
Gemische (Blends) überwiegend R22 -h – teilweise chlorhaltig – Mittel- und langfristige  Kältemittel Übergangs-/Service-
Kältemittel* Abb. 1
Strukturelle Einteilung der Kältemittel
* Service-Kältemittel enthalten Fluor als Gemischkomponente. Sie unterliegen deshalb den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie
R22 (siehe Seite 8).
Bedingt durch die fortschreitende Sanierung von älteren Anlagen ist die Bedeutung dieser Kältemittel inzwischen deutlich zurück
gegangen. Teilweise wurde bereits die
Produktion eingestellt. Aus Gründen der Entwicklungsgeschichte von Service-Gemischen werden diese Kältemittel jedoch im vorlieg
enden Report weiterhin behandelt.
Ehemalige Alternativen  Kältemittel ASHRAE Hersteller- Zusammensetzung Detaillierte
Klassifizierung Bezeichnung (bei Gemischen) Informationen
R134a
R152a
Seiten
R437A
ISCEON MO49 Plus DuPont R125/134a/600/601
9...11, 16, 38...41
R404A
verschiedene R143a/R125/R134a
R502/R22
R507A
verschiedene R143a/125
Seiten
R422A
ISCEON MO79 DuPont R125/134a/600a
17...19, 38...41
R407A
Mexichem, Arkema R32/125/134a
R407C
verschiedene R32/125/134a
R407F
Performax LT Honeywell R32/125/134a
R410A
verschiedene R32/125
R417A
ISCEON MO59 DuPont R125/134a/600
Seiten
R417B
Solkane 22L Solvay R125/134a/600
18...23, 38...41
R422D
ISCEON MO29 DuPont R125/134a/600a
R427A
Forane 427A Arkema R32/125/143a/134a
R438A
ISCEON MO99 DuPont R32/125/134a/600/601a
R114
R236fa
– – Seiten
R12B1
R227ea
– – 36, 38...41
R410A
verschiedene R32/125 Seiten
R13B1
ISCEON MO89 DuPont R125/218/290 37, 38...41
R13
R23
––
Seiten
R503
R508A
KLEA 508A Mexichem R23/116
37, 38...41
R508B
Suva 95 DuPont R23/116



weitere Unterlagen
https://www.schiessl-kaelte.de/assets/site/content/de/Produkte/Kaeltemittel/Bitzer_Kaeltemittelreport18.pdf
 

1. Wofür werden Kältemittel benötigt?

Kühlen und Klimatisieren gehören heute zum alltäglichen Leben. Keiner möchte auf gekühlte Lebensmittel oder klimatisierte Büros verzichten. Ohne Kältemittel geht das vielfach nicht. Allerdings können bei geeigneten Randbedingungen auch Verfahren ohne Kältemittel zum Abführen von Wärme eingesetzt werden, wie das Kühlen mit einem Kühlturm, mit Grundwasser, mit freier Kühlung oder durch Abwärmenutzung. Alle Verfahren zum Abführen von Wärme sollten energieeffizient und umweltschonend sein.

Werden Kältemittel verwendet, so ist die Wahl des Kältemittels von erheblicher Bedeutung für die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit. Neben den natürlichen Kältemitteln wie Kohlenwasserstoffen, Ammoniak (NH3) und Kohlendioxid (CO2) gibt es noch immer klimaschädliche Kältemittel (siehe Abschnitt 2). Letztere werden in über 95 % aller bestehenden Kälteanlagen verwendet.

2. Was sind klimaschädliche Kältemittel?

Fluorierte Kältemittel können zur Erderwärmung beitragen. Sie haben ein oft vielfach höheres Treibhauspotenzial (GWP) als CO2.

Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe  sind die Gruppe der am häufigsten verwendeten fluorierten Kältemittel. Sie kommen in zahlreichen Industriezweigen in Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen zum Einsatz. Übliche Kältemittel sind R 134a, R 404A und R 407C. Eine Liste der gängigsten Kältemittel finden Sie auf der UBA-Homepage unter dem Stichwort Treibhauspotentiale oder auszugsweise in Abbildung 3.

Eine ausführlichere Liste finden Sie unter www.uba.de; Stichwort Treibhauspotentiale.

3. Ich habe eine Kälte- oder Klimaanlage. Was muss ich beachten?

Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 regelt den Einsatz, Umgang und die Entsorgung klimaschädlicher Kältemittel und setzt für verschiedene Anwendungen klare Ausstiegsfristen. Konkretisiert wird diese Verordnung in Deutschland durch die Chemikalien-Klimaschutzverordnung.

Die Verantwortung, Emissionen fluorierter Kältemittel zu verhindern und Aufzeichnungen zu führen, liegt klar beim Betreiber und nicht beim Serviceunternehmen. Vertraglich kann diese Aufgabe delegiert werden, die Verantwortung jedoch nicht.

Zu den Betreiberpflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 zählen:

  1. Vermeidung von Leckagen
  2. Reparaturpflicht
  3. Pflicht zu regelmäßigen Dichtheitskontrollen, siehe Infokasten
  4. Pflicht für Leckageerkennungssysteme
  5. Aufzeichnungspflichten
  6. Rückgewinnungspflichten
  7. Pflicht zur Prüfung der erforderlichen Zertifizierungen
  8. Beachtung der Kaufs- und Verkaufsvoraussetzungen

Das Fließschema in Abbildung 3 kann Ihnen helfen, Ihre Pflichten zu identifizieren. Abbildung 2 enthält weitere Erläuterungen.

Zu den Pflichten des Fachbetriebes gehören der Nachweis der Sachkunde durch Zertifizierung des Personals und gegebenenfalls des Betriebes, die Aufbewahrung der Anlagenaufzeichnungen in Kopie sowie die Rückgewinnungs- und Entsorgungspflicht.

Gut zu wissen: Wer gilt als Betreiber? Ob Sie Betreiber sind, hängt davon ab, ob Sie die Kon-trolle über das technische Funktionieren der Einrich-tung haben. Es ist sekundär, ob Sie auch der Eigentü-mer sind. Gut zu wissen: Welche Intervalle gelten für Dichtheitskontrollen? 5 t bis unter 50 t CO2-Äquivalente: alle 12 Monate, mit LES7 alle 24 Monate 50 t bis unter 500 t CO2-Äquivalente: alle 6 Monate, mit LES alle 12 Monate Ab 500 t CO2-Äquivalente: alle 3 Monate, mit LES (bei ortsfesten Kälteanlagen obligatorisch) alle 6 Monate

Ich möchte eine neue Anlage kaufen. Was muss ich beachten?

Einige Kälte- und Klimaanlagen mit bestimmten  Kältemitteln dürfen nach einem festgelegten Stichtag nicht mehr in den Verkehr gebracht werden (s. Abbildung 4). Die Einhaltung dieser Verbotsfristen obliegt dem Hersteller/Inverkehrbringer der Anlage. Für Sie als Käufer einer neuen Anlage kann es aber durchaus lohnend sein, sich die geplanten Verbote anzusehen:

Stellen Sie als erstes fest, welches Kältemittel in der zukünftigen Anlage enthalten ist. Hierbei hilft Ihnen das Typenschild oder der Hersteller/Verkäufer der Anlage. Auf  -Kältemittel, die der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase unterliegen, muss zudem auf der Anlage sowie in Informationen zur Anlage hingewiesen werden.

Enthält die Anlage ein -Kältemittel, stellen Sie fest, ob die Anlage zukünftig einem Verbot unterliegt. Für stationäre Kälte- und Klimaanlagen geben Abbildung 4 und Abbildung 7 einen Überblick. Im Fall eines bevorstehenden Verbots gibt es mit Sicherheit schon heute Alternativen ohne  Kältemittel am Markt. Für einige Anwendungen finden Sie im Abschnitt 5 konkretere Informationen.

E

ntscheiden Sie sich dennoch für den Kauf einer Anlage mit  -Kältemittel, sollten Sie folgendes berücksichtigen:

  1. Ab dem 01. Januar 2020 dürfen bestimmte Anlagen nicht mehr gewartet oder Instand gehalten werden, wenn dabei fluorierte Kältemittel (Neuware) mit einem GWP von 2500 oder mehr verwendet werden (siehe Infokasten). Das sind insbesondere Kältemittel mit der Bezeichnung R404A und R507.
  2. Die am Markt verfügbaren Mengen an   werden schrittweise reduziert und bis zum Jahr 2030 auf 21 % einer festgelegten Ausgangsmenge reduziert. Es wird also zu einer künstlich erzeugten Verknappung kommen, die – je nach Nachfrage – erhebliche Auswirkungen auf den Preis und die grundsätzliche Verfügbarkeit haben kann.

Den möglichen wirtschaftlichen Schaden im Fall einer nicht zeitnah möglichen Reparatur Ihrer Anlage oder verteuerter Einkaufspreise für das Kältemittel sollten Sie bei Ihrer Kaufentscheidung bereits heute berücksichtigen

5. Wie finde ich  -freie Anlagen für Industrie, Gewerbe und Handel?

5.1. Lebensmitteleinzelhandel (LEH)

Für die Präsentation und den Verkauf (tief)gekühlter Ware benötigt der LEH Kühlmöbel. Das Angebot an Designs ist zahlreich. Der Betreiber kann wählen zwischen Aufstellern, Truhen, Vitrinen, verglast/unverglast, mit Abdeckung und ohne etc. Grundsätzlich kommen drei Techniken in Betracht: steckerfertige Kühlmöbel, Kühlmöbel mit wassergekühlten Verflüssigern (steckerfertig, mit Wasseranschluss) oder Kühlmöbel, die über zentrale Anlagen versorgt werden. In den meisten Fällen werden mindestens zwei dieser Techniken miteinander kombiniert. Bei der Entscheidung spielen Umweltgesichtspunkte oft eine eher untergeordnete Rolle. Das muss und sollte aber nicht so sein. Auch, weil hier Umweltschutz und Kosteneinsparungen oft Hand in Hand gehen.

Steckerfertige Kühlmöbel gibt es in fast allen Ausführungen ohne   Sie werden von verschiedenen Herstellern angeboten und enthalten umweltfreundliche Kohlenwasserstoffe oder CO2 als Kältemittel. Rechtsvorschriften zum Schutz des Klimas vor   mit einem hohen GWP verbieten deren Verwendung in den nächsten Jahren schrittweise, weshalb die Zahl an Geräten ohne diese Kältemittel noch steigen dürfte. Einem Verzicht auf   steht in diesem Segment somit nichts im Weg.

Entscheidendes Kriterium bei der Wahl eines steckerfertigen Kühlmöbels ohne   sollte letztlich der Energiebedarf des Gerätes sein. Dabei sollte zunächst der Energiebedarf verschiedener Kühlmöbeldesigns verglichen werden. Fragen Sie den Hersteller nach dem Energiemehrverbrauch einer vollverglasten Truhe im Vergleich zu einer geschlossenen oder einer Vitrine. Aber auch nach der Entscheidung sollte ein Vergleich innerhalb des ausgewählten Designs erfolgen. Und: Richtig aufgestellte und gepflegte steckerfertige Kühlmöbel verbrauchen deutlich weniger Strom.

Wenigstens in größeren Märkten kommt man nicht ohne zentrale Anlagen zur Versorgung mehrerer Kühlmöbel (Verbundanlagen) aus. Inzwischen gelten Verbundanlagen mit anderen Kältemitteln als Maßstab bei Energieeffizienz und Klimaschutz. In Deutschland sind einige Hundert dieser Anlagen in Betrieb, in Europa mehr

Gebäude können so gestaltet werden, dass sie keine oder kaum Kühlung benötigen – das vermeidet sowohl den Energieverbrauch als auch die Emission von Kältemitteln. Zu diesen Techniken gehören:

  1. maßvoll große Fensterflächen,
  2. außenliegende Verschattung der Fensterflächen (ggf. automatisch gesteuert),
  3. Reduzierung interner Lasten von Elektrogeräten und Beleuchtung,
  4. Wärmedämmung,
  5. Nachtauskühlung,
  6. passive oder freie Kühlung,
  7. Erhöhen und Nutzen der Speichermasse des Gebäudes,
  8. Einsatz von Tischventilatoren usw.

Bei Neubauten ist der Handlungsspielraum am größten. Manche dieser Techniken lassen sich aber auch erfolgreich in bestehenden Gebäuden einsetzen.

Daher sind umfassende Strategien wichtig, wie die Klimatisierung eines Gebäudes möglichst klimafreundlich gestaltet werden kann. Technische Konzepte und deren Bewertung sind in der Broschüre „Klimafreundliche Gebäudeklimatisierung" (www.uba.de) beschrieben, die sich speziell an Architekten, Bauherren und Planer richtet.

Kann eine maschinelle Kühlung trotz verschiedener Maßnahmen nicht vermieden werden, entscheidet die Festlegung auf ein bestimmtes Klimasystem in der Planungsphase eines Gebäudes meist über die Betriebskosten und über die Höhe der Klimawirkung in der Nutzungsphase, da ein bestehendes System oft nur mit großem Aufwand nach der Fertigstellung z. B. gegen ein umweltfreundlicheres System ausgetauscht werden kann. Ein Wechsel des Kältemittels ist nicht möglich, so dass die komplette Kältemaschine ersetzt werden muss.

Grundsätzlich bieten sich für die Klimatisierung großer Gebäude zentrale Anlagen mit Flüssigkeitskühler (Kaltwassersatz) und Kaltwassernetz an. Hierfür gibt es von mehreren Herstellern Kälteerzeuger mit Ammoniak oder Propan, die durch ihre bessere Energieeffizienz gegenüber Anlagen Betriebskosten sparen und daher bei Betrachtung der Lebenszykluskosten nicht schlechter abschneiden als vergleichbare  Angebote.

Statt eines Flüssigkeitskühlers mit angeschlossenem Kaltwassernetz werden in den letzten Jahren vermehrt große Multisplit-Geräte zum Kühlen und Heizen eingesetzt, wobei eine Außeneinheit mit bis zu 60 Inneneinheiten (Verdampfern) verbunden ist. Das Kältemittel wird hier über lange Kupferrohrleitungen zu den Inneneinheiten geführt und direkt in den Räumen verdampft, so dass auch aufgrund vieler Anschlüsse, die teilweise als Quetschverbindungen ausgeführt sind, die Leckageneigung hoch ist. Der Einsatz dieser als VRF (Variable Refrigerant Flow: variabler Kältemittelmassenstrom) bezeichneten Anlagen ist daher aus Sicht des Klimaschutzes kritisch zu beurteilen.

Da (Nichtwohn)Gebäudeklimaanlagen lediglich 500 Vollbenutzungsstunden im Jahr aufweisen, aber auch ausgeschaltete Anlagen Kältemittel emittieren, sind bei manchen Anlagen die H -Emissionen in CO2-Äquivalenten genau so groß oder sogar deutlich größer als die energiebedingten CO2-Emissionen. Für eine klimaschonende Klimatisierung sind daher Anlagen mit natürlichen Kältemitteln die bessere Wahl.

Nur ca. 2 % der Wohngebäudeflächen werden gekühlt. Hier kommen meist bewegliche Monoblock- oder fest installierte Monosplit-Geräte zum Einsatz. Monoblockgeräte haben den Nachteil, dass die Abwärme mittels Schlauch durch ein geöffnetes Fenster nach draußen geleitet werden muss. Hierdurch strömt warme Außenluft in den Raum zurück, wodurch der Betrieb ineffizienter ist als bei Split-Geräten. Monosplit-Geräte werden meist mit 1 bis 1,5 kg des  Kältemittels R 410A oder R 407C betrieben. Geräte mit dem natürlichen Kältemittel Propan (R 290) sind bisher nur in Indien erhältlich und gehören zu den effizientesten auf dem dortigen Markt. In China stehen Propan-Geräte vor der Markteinführung 

(Abschnitt 5.1). Häufig werden im Einzelhandel oder Gewerbe aber Verflüssigungssätze oder ganz spezielle Kälteaggregate eingesetzt. Für diese gelten zukünftig mitunter Verbote (s. Abbildung 7).

5.2. Einzelhandelsgeschäfte & Gewerbe/Industrie

Verflüssigungssätze gibt es bereits heute ohne fluorierte Kältemittel, allerdings nicht von jedem Lieferanten oder Hersteller und nicht für alle Leistungsbereiche. Aufgrund der bereits beschlossenen Verbote und weiteren Vorschriften gehen wir zukünftig von einer deutlichen Zunahme des Angebots aus. Angeboten werden bereits heute Verflüssigungssätze mit den Kältemitteln Ammoniak und CO2. Die Investitionskosten liegen bei diesen Anlagen meist über denen für fluorierte Kältemittel. Erkundigen Sie sich nach Fördermöglichkeiten (siehe Abschnitt 6) und berücksichtigen Sie die Betriebskosten bei Ihrer Entscheidung.

Benötigen Sie spezielle Kälteaggregate sollten Sie bei Ihrem Lieferanten oder dem Hersteller bezüglich des Kältemittels nachfragen (siehe Abschnitt 4). Sofern Ihnen nur Anlagen/Geräte mit fluorierten Kältemitteln angeboten werden, erkundigen Sie sich nach zukünftigen Planungen in Hinblick auf halogenfreie Kältemittel, ggf. auch bei anderen Lieferanten/Herstellern.

Machen Sie deutlich, dass Sie an langfristigen Lösungen interessiert sind.

5.3. Technische Gebäudeausstattung

5.3.1. Gebäudeklimatisierung

In der Gebäudeklimatisierung unterscheidet man in Wohngebäude- und Nichtwohngebäudeklimatisierung. Letztere (Bürogebäude, öffentliche Gebäude) weisen in Deutschland aufgrund baulicher und betrieblicher Unterschiede (Glasfassade ohne Verschattung, größere interne Wärmequellen) in etwa einen um den Faktor 100 größeren Kühlenergiebedarf als der Wohngebäudebereich auf. Ungefähr die Hälfte der Büro- und Verwaltungsgebäude sind mit Kühl- oder Klimatisierungssystemen ausgestattet. Bis zum Jahr 2030 wird mit einer Verdopplung der energiebedingten CO2-Emissionen bei Nichtwohngebäuden gerechnet. 

5.3.2. Rechenzentren

Die für Server benötigte elektrische Energie in Rechenzentren wird fast vollständig in Wärme umgewandelt, die abgeführt werden muss. Dies geschieht durch die Bereitstellung von Kaltwasser, das den Umluftstrom in einem Rechenzentrum kühlt. Bei neueren Systemen sind die Wasser/Luft-Wärmeübertrager direkt in den Serverschränken (Racks) untergebracht, die die Wärme dadurch effizienter abführen können. Wie auch bei der Gebäudeklimatisierung können als klimafreundliche Alternative zu  -Anlagen Flüssigkeitskühler mit natürlichen Kältemitteln eingesetzt werden. Sehr umweltfreundlich ist die Nutzung der natürlichen Freikühlung in Kombination mit der indirekten adiabaten Befeuchtung, je nach Klimazone teilweise auch ganz ohne den Einsatz von Kompressionskälte.

Auch mit (Ab)Wärme angetriebene Ab- und Adsorptionskältemaschinen, welche das Kältemittel Ammoniak bzw. Wasser verwenden, stellen eine Möglichkeit zur Rechenzentrumsklimatisierung dar. Das Umweltbundesamt kühlt das Rechenzentrum des Dienstgebäudes in Dessau mit einer Absorbtionskältemaschine, die mit Solar- und Fernwärme angetrieben wird.

In Serverräumen kommen aufgrund des kleineren Kältebedarfs meist Split-Geräte zum Einsatz, sofern die Kühlung nicht zentral über die Komfortklimaanlage erfolgt.

Zwar gibt es bisher keine Split-Geräte mit natürlichen Kältemitteln, als Alternative sind jedoch auch für den kleineren Leistungsbereich (10 – 20 kW Nennkälteleistung) Kaltwassersätze mit dem Kältemittel Propan erhältlich, die bereits in Serverräumen bzw. kleinen Rechenzentren eingesetzt werden. Adsorptionskältemaschinen sind mit Kälteleistungen ab 7,5 kW verfügbar und bieten sich vor allem in Kombination mit einem Blockheizkraftwerk an, dessen Abwärme als Antriebsenergie genutzt wird.

5.4. Wärmepumpen

Industriewärmepumpen haben einen Leistungsbereich von etwa 100 Kilowatt bis zu mehreren Megawatt. Sie können neben den natürlichen Wärmequellen Luft, Wasser und Erdreich auch Abwärme aus Kühlwasser, Abwasser, Abluft, Abgas o. ä. nutzen. Industriewärmepumpen werden häufig entsprechend den Bedürfnissen des Betreibers individuell geplant und installiert. Bei der Auslegung ist neben dem Temperaturniveau der Wärmesenke auch der Einfluss der Wärmequellentemperatur auf die Energieeffizienz der Wärmepumpe zu beachten.

Wärmepumpen können für die Warmwasserbereitung, für die Heizung von Gebäuden und für die Bereitstellung von Prozesswärme eingesetzt werden. Als halogenfreie Kältemittel in Industriewärmepumpen kommen R 744 (Kohlendioxid, CO2), R 717 (Ammoniak, NH3), R 723 (Gemisch Ammoniak, Dimethylether) und Kohlenwasserstoffe (z. B. R 290, Propan) zum Einsatz.

Seit einigen Jahren bieten Hersteller vermehrt sogenannte Hochtemperaturwärmepumpen mit CO2 als Kältemittel an. Mit CO2 kann Heiz- und Prozesswärme bis 90 °C generiert werden. Inzwischen sind CO2-Wärmepumpen mit einer Heizleistung zwischen 40 Kilowatt und 1 Megawatt auf dem Markt verfügbar. Die Hauptanwendungsbereiche von CO2-Wärmepumpen sind neben Warmwassererzeugung und Bereitstellung von Heizwärme auch Trocknungsprozesse.

Wärmepumpen mit Ammoniak als Kältemittel stehen für alle Leistungsbereiche zwischen 100 Kilowatt bis ca. 6 Megawatt zur Verfügung, sie sind im industriellen Bereich vor allem im großen Leistungsbereich weit verbreitet. Zum Einsatz kommen sie in den verschiedensten Anwendungen, wie zur Beheizung von Krankenhäusern, zur Bereitstellung von Prozesswärme in Schlachthöfen und in Nahwärmenetzen.

 

7. Wo steht die Kältetechnik in 10 Jahren?

Die Kälte- und Klimabranche steht – nicht zum ersten Mal – vor einem Umbruch. Nach dem Willen der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich Deutschlands, soll die Verwendung der heute üblichen Kältemittel   deutlich beschränkt werden – zum Schutz unseres Klimas. Damit setzt die Europäische Union ein deutliches Zeichen. Vor allem auch mit Blick auf die Entwicklungs- und Schwellenländer, die aktuell Zukunftsentscheidungen für Kältemittel treffen müssen.

Noch ist nicht endgültig festgelegt, wohin die Reise gehen wird. Klar ist, dass Kältemittel wie R 404A keine Zukunft haben. Ökologisch sind sie ein Desaster: hohes Treibhauspotential (GWP) und geringe Energieeffizienz. Bedingt durch das in der EU eingeführte Quotensystem ist mit einer deutlichen Preissteigerung für R 404A und andere Kältemittel mit einem hohen GWP zu rechnen. Ob es darüber hinaus in den nächsten 10 Jahren zu einer Unterversorgung mit Kältemittel kommen wird, bleibt abzuwarten.

In Spezialanwendungen wird man diese Kältemittel in Ermangelung klimafreundlicher Alternativen zwar noch einige Jahre antreffen. Man sollte sie aber auch nur noch dort in Neuanlagen antreffen – aus ökologischen und aus ökonomischen Gründen. Für Bestandsanlagen bieten Kältemittelhersteller und -lieferanten sogenannte Übergangskältemittel an, beispielsweise R 407F. Ob eine Umstellung bestehender R 404A-Anlagen auf diese Kältemittel ökologisch und/oder ökonomisch sinnvoll ist, bleibt eine Einzelfallentscheidung.

Für Neuanlagen bewertet das Umweltbundesamt diese Kältemittel nicht als zukunftsweisend, da mit halogenfreien, natürlichen Kältemittel wie CO2, NH3 oder Kohlenwasserstoffen langfristig sichere Alternativen zur Verfügung stehen.

Daneben sollen sich nach dem Willen einiger Kältemittelhersteller noch ungesättigte fluorierte Treibhausgase als Kältemittel etablieren -Kältemittel wie R 1234yf oder R 1234ze werden als Einstoffkältemittel oder in Gemischen angeboten, weitere sind angekündigt. Unabhängige Informationen zur Energieeffizienz dieser Kältemittel sind rar, ihre Verwendung in mobilen Klimaanlagen wird kritisch diskutiert. Aus der Vielzahl der am Markt verfügbaren oder angekündigten neuen Kältemittel werden sich höchstens einige wenige durchsetzen können – schon alleine deshalb, weil die derzeit diskutierte Anzahl vom Markt nicht handhabbar ist. Aus Gründen des Klimaschutzes spricht – eine gute Energieeffizienz vorausgesetzt – nichts gegen diese Kältemittel. Dennoch ist das Umweltbundesamt zurückhaltend in Bezug auf eine positive Bewertung dieser Kältemittel. Zu viele Fragen sind derzeit (noch) ungeklärt, angefangen mit ungeklärten Fragen zu Herstellungsemissionen bis hin zu Abbauprodukten und eventuellen Risiken in der Anwendung. Das Umweltbundesamt wird die weitere Entwicklung verfolgen

 
   

   

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