Artikelnummer Bezeichnung
Kältemittel
R507 R 404 A Ersatzstoff R 484 Oder R 489
521.0842
Kältemittel R134a T
521.0860
Kältemittel R404A T
521.0876
Kältemittel R407C T
521.0891
Kältemittel R410A T
521.0894
Kältemittel Isceon 89 T
521.0898
Kältemittel R417A (Isceon 59) T
521.0918
Kältemittel R422D (ISC/MO 29) T 1
521.0927
Kältemittel R437A (MO 49 PLUS) T
521.0932
Kältemittel R422A (ISC/MO 79) T
521.0938
Kältemittel R407F (Performax LT) T
521.0944
Kohlendioxid CO2 4.5 (R744) 7,5kg (10L PAC) mit Steigrohr
521.0945
Kohlendioxid CO2 4.5 (R744) 37,5kg (50L PAC) mit Steigrohr
521.0948
Kältemittel R448A/N40 T 22,00 521.0949 Kältemittel R449A/XP40 T
523.0508
Kältemittelflasche R290 2.5 Füllmenge 5,0 kg (Flaschengröße 12,0L)
523.0509
Kältemittelflasche R290 2.5 Füllmenge 11,0 kg (Flaschengröße 27,0L)
523.0510
Kältemittelflasche R290 2.5 Füllmenge 33,0 kg (Flaschengröße 79,0L)
524.0130
Kältemittel gemischt zurück per kg (ab 9kg)
Rauschenbach
GmbH
Euro Line Verbundsätze ECO Rack mit
Kaskadenmodulen für Kältemittel R744 CO 2
a) Euro Line Verbundsätze ECO Rack mit Kaskadenmodulen für
Kältemittel R744 (CO 2
b) Schraubenaggregat für Schockfroster Anlage mit Kältemittel
R407F
96 kW bei to = -33 / tc = 35 Bitzer Schraubenverdichter HSN7471-75-40
c) Verbundanlage für Tiefkühlung mit Kältemittel R407F
R 407F TK Teil 23,8 kW bei to= -30 / tc= 45 plus luftgekühltes Aggregat
für Verarbeitungsraum Bock Verdichter 2 Stck.
HAX5-830-4 LH53/2DES-2Y
Kaskaden Anlage für Tiefkühlung mit Kältemittel
R290 und CO2
CO
TK Co2
130 kW bei to = -40 / tcTeil R290
PS HD = 40 bar
ND = 28 bar
NK Teil
R290
= -5 174 kW bei to Bitzer Verdichter 3Stck. 4VSL-15K
Bitzer Verdichter 3 Stck. 6HEP-35P
mit luftgekühltem Propan Verflüssiger mit
Luftgekühltem Unterkühler
Kaltwasser Erzeuger mit Kältemittel
Propan 22 kW bei to = -30 / tc = -5
Bitzer Verdichter 4VESP-10P
Kaltsole Erzeuger mit
Kältemittel Propan
100 kW bei to = -10 / tc =
45 Arbeitet mit externem
Propan Verflüssiger und
Propan Unterkühler
(luftgekühlt)
Kaltsole Erzeuger
mit Kältemittel NH3
= R 717
577
kW bei to = -8 / tc
= -5
Bitzer offene
Schrauben Verdichter
1Stck. OSKA 7441 3
Stck. OSKA 7451
Die Vorteile
natürlicher
Kältemittel
überzeugen.
Natürliche
Kältemittel sind
nicht nur sehr
wirksam
und daher
energiesparend. Sie
haben eine extrem
niedrige
Treibhauswirkung
(GWP) und somit
nur begrenzten
Einfluss auf die
Umwelt. Es folgen
die
Erderwärmungspotenziale
der
üblichen Kältemittel
in Kühl- und
Tiefkühlgeräten .
Kältemittel
Umwelteigenschaften
*
R 600a Isobutan
(Kohlenwasserstoff)
GWP < 3
R 290 Propan
(Kohlenwasserstoff)
GWP < 3
R 134a
Teilfluorierter
Kohlenwasserstoff GWP = 1300
R 404A
Teilfluorierter
Kohlenwasserstoff GWP = 3260
Partner der
Kälte-Klima-Branche
Verband
Deutscher
Kälte-
Klima-Fachbetriebe
e.V.
Neue
F-Gase
Verordnung
beschlossen
informiert
Zeitplan
Phase-Down-Szenario*
2015
Verbot des
Inverkehrbringens
von
Haushaltskühl-
und
Haushaltsgefriergeräten
mit GWP
150.
2015
Nicht
hermetisch
geschlossene
Anlagen mit
F-Gasen
dürfen nur
an
Endverbraucher
verkauft
werden, wenn
der Nachweis
der
Installation
durch ein
geprüftes
Unternehmen
erbracht
ist.
2020
Nachfüllverbot
für F-Gase
(Frischware)
mit GWP
2500
zur Wartung
oder
Instandhaltung
von
Kälteanlagen
mit einer
Füllmenge
40 t CO
-Äquivalent.
Keine
Unterscheidung
zwischen
stationären
und mobilen
Anlagen.
2020
Verbot des
Inverkehrbringens
für
gewerbliche
Kühl-
und
Gefriergeräte
(hermetisch
geschlossene
Einrich-
tungen) mit
GWP
2500.
2020
Verbot des
Inverkehrbringens
für
ortsfeste
Anlagen mit
GWP
2500.
2020
Verbot des
Inverkehrbringens
beweglicher
Raumklima-
geräte
(hermetisch
geschlossen),
die mit
GWP
150
enthalten.
2022
Verbot des
Inverkehrbringens
für
gewerbliche
Kühl- und
Gefriergeräte
(hermetisch
geschlossene
Einrichtungen)
mit GWP
150.
2022
Verbot des
Inverkehrbringens
für
mehrteilige
zentra-
lisierte
Kälteanlagen
für
gewerbliche
Verwendung
mit
Nennleistung
40 kW, die
F-Gase mit
GWP
150
enthalten.
Ausnahme: Im
primären
Kältemittelkreislauf
in
Kaskadensystemen
dürfen
F-Gase mit
GWP < 1500
verwendet
werden.
2025
Verbot des
Inverkehrbringens
von Mono-Splitgeräten
mit weniger
als 3 kg
Füllmenge
F-Gasen mit
GWP
750.
2030
Nachfüllverbot
von
aufgearbeiteten
und
recycelten
F-Gasen mit
GWP
2500 zur
Wartung und
Instand-
haltung von
bestehenden
Kälteanlagen.
von bitzer
Stratosphärischer
Ozonabbau
sowie
atmos-
phärischer
Treibhauseffekt
durch
Kältemittel-
Emissionen
führten
seit
Anfang
der
90er-Jahre
zu
einschneidenden
Veränderungen
in der
Kälte-
und
Klimatechnik.
Dies
gilt
besonders
für den
Bereich
der ge-
werblichen
Kälte-
und
Klimaanlagen
mit
ihrem
weit
reichenden
Anwendungsspektrum.
Für
solche
Systeme
wurden
früher
vorrangig
die
zum
Ozonabbau
beitragenden
Kältemittel
R12, R22
und R502
eingesetzt
– für
Sonder-
anwendungen
auch
R114,
R12B1,
R13B1,
R13 und
R503.
Mit
Ausnahme
von R22
ist die
Verwendung
dieser
Stoffe
in
Industrieländern
nicht
mehr
erlaubt.
Allerdings
gilt in
der
Europäischen
Union
auch für
R22 ein
vorgezogener
Aus-
stieg,
der in
mehreren
Stufen
umgesetzt
wurde
(siehe
Seite
8). Der
wesentliche
Grund
für
dieses
gegenüber
internationalen
Vereinba-
rungen
sehr
frühe
Verbot
von R22
ist das,
wenn
auch nur
geringe,
Ozonabbaupotenzial.
Seit
2010
sind
auch in
weiteren
Ländern
Ver-
botsverordnungen
in
Kraft,
z. B. in
USA.
Daraus
ergeben
sich
erhebliche
Auswirkungen
auf die
gesamte
Kälte-
und
Klimabranche.
BITZER
ist
deshalb
die
Selbstverpflichtung
eingegangen,
bei
Forschung
und
Entwicklung
alternativer,
umweltfreundlicher
Systemlösun-
gen eine
Vorreiterrolle
zu
übernehmen.
Nachdem
sich die
chlorfreien
(ODP =
0)
Kältemittel
R134a,
R404A,
R407C,
R507A
und
R410A
schon
seit
Jahren
in brei-
tem
Umfang
in
gewerblichen
Kälte-,
Klima-
und
Wärmepumpensystemen
durchgesetzt
haben,
stehen
inzwischen
neue
Herausforde-
rungen
an.
Diese
betreffen
in
erster
Linie
die
Treibhausproblematik.
Ziel ist
dabei
eine
deut-
liche
Reduzierung
von
direkten
Emissionen
durch
Kältemittelverluste
und von
indirekten
Emissionen
durch
besonders
effiziente
Anla-
gentechnik.
Hierzu
gibt es
bereits
entsprechende
Geset-
zesvorgaben,
wie z.B.
die EU
F-Gase
Verord-
nung Nr.
517/2014
(siehe
BITZER
Informa-
tionsschrift
A-510)
sowie
eine
Reihe
bereits
ratifizierter
oder in
Vorbereitung
befindlicher
Verordnungen
im
Rahmen
der EU
ErP Eco-
design
Richtlinie.
Ähnliche
Vorgaben
sind
auch
in
Nordamerika
und
anderen
Regionen
in Vor-
bereitung
oder
schon
umgesetzt.
Obwohl
die
indirekten
Emissionen
durch
Ener-
gieerzeugung
ungleich
höher
sind als
die
direkten
(CO
2
-äquivalenten)
Emissionen
durch
Kältemittel,
wird es
künftig
zu Verwen-
dungsbeschränkungen
bzw.
Verboten
von
Kältemitteln
mit
hohem
Treibhauspotenzial
|
GWP)
kommen.
Dies
betrifft
in
erster
Linie
R404A
und
R507A,
für die
bereits
Alternativen
mit
geringerem
GWP
angeboten
werden.
Um
die
gesetzten
Ziele zu
erreichen,
ist
jedoch
die
Entwicklung
von
Substituten
für
weitere
Kälte-
mittel
sowie
ein
vermehrter
Einsatz
natürlich
vorkommender
Stoffe
(NH
3
, CO
2
,
Kohlenwas-
serstoffe)
erforderlich.
Hierfür
ist es
notwendig,
diese
Kältemittel
sowie
geeignete
Öle und
entsprechend
ange-
passte
Systeme
umfassend
zu
erproben.
Dazu
besteht
eine
enge
Zusammenarbeit
mit
wissenschaftlichen
Instituten,
der
Kältemittel-
und
Ölindustrie,
weiteren
Komponentenher-
stellern,
Fachverbänden
sowie
innovativen
Kälte-
und
Klimafachbetrieben.
Eine
große
Anzahl
von
Entwicklungsaufgaben
konnte
abgeschlossen
werden;
für
Alternativ-
Kältemittel
stehen
geeignete
Verdichter
zur
Verfügung.
Neben
den
Entwicklungsprojekten
unterstützt
BITZER
aktiv
gesetzliche
Vorhaben
und
Selbstverpflichtungen
zum
verantwortlichen
Umgang
mit
Kältemitteln
sowie
zur
Effizienz-
steigerung
von
Komponenten
und
Systemen.
Der
folgende
Bericht
befasst
sich mit
den
potenziellen
Möglichkeiten
eines
kurz-
bis
mittelfristigen
Wechsels
zu
Technologien
mit
reduzierter
Umweltbelastung
in
mittleren
und
größeren
gewerblichen
Kälte-
und
Klimaanla-
gen. Es
wird
zudem
über
vorliegende
Erfah-
rungen
und die
sich
ergebenden
Konsequen-
zen in
der
Anlagentechnik
berichtet.
Verschiedene
Studien
belegen,
dass
die
im
Gewerbebereich
üblichen
Kompressions-Käl-
teanlagen
bis
zu
einer
Nutztemperatur
von
etwa
-40°C
allen
anderen
Verfahren
in
der
Wirtschaftlichkeit
überlegen
sind.
Allerdings
kommt
dabei
auch
der
Auswahl
des
Alternativ-Kältemittels
und
der
Systemausfüh-
rung
eine
besondere
Bedeutung
zu.
Neben
der
Forderung
nach
Substanzen
ohne
Ozon-
abbaupotenzial
(ODP
= 0)
wird
insbesondere
der
Energiebedarf
eines
Systems
durch
seinen
indirekten
Beitrag
zum
Treibhauseffekt
als
wesentliches
Kriterium
angesehen.
Hinzu
kommt
das
direkte
Treibhauspotenzial
(GWP)
durch
Kältemittel-Emission.
Zur
qualifizierten
Beurteilung
eines
Systems
wurde
daher
eine
Berechnungsmethode
ent-
wickelt,
mit
der
die
gesamte
Auswirkung
auf
den
Treibhauseffekt
bewertet
werden
kann.
Dazu
dient
der
sog.
"
TEWI-Kennwert"(Total
Equivalent
Warming
Impact).
Inzwischenwurde
noch
eine
weitergehende
Bewertungs-
methode
unter
dem
Gesichtspunkt
der
Öko
|
Effizienz"
entwickelt.
Hierbei
werden
sowohl
ökologische
(u.a.
TEWI)
als auch
ökonomische
Kriterien
berücksichtigt
(weitere
Ausführungen
siehe
Seite
7).
So ist
es
möglich,
dass die
umweltrelevante
Beurteilung
von
Kältemitteln
–
einschließlich
der
betreffenden
Systeme
– je
nach
Einsatzort
und
Antriebsart
unterschiedlich
ausfallen
kann
.
Bei
näherer
Betrachtung
von
Substituten
für
die
ursprünglich
eingesetzten
Kältemittel
mit
hohem
GWP,
sind die
Möglichkeiten
mit Ein-
stoff-Kältemitteln
stark
eingeschränkt.
Hierzu
gehört
z.B.
R134a,
dessen
vergleichsweise
geringer
GWP den
Einsatz
noch auf
längere
Sicht
erlauben
wird.
Ebenso
die
Hydro-Fluor-
Olefine
(HFO)
R1234yf
und
R1234ze(E)
mit
einem
GWP <
10, die
jedoch
bisher
nur
einge-
schränkt
verfügbar
sind und
mit
denen
auch
noch
keine
Langzeiterfahrungen
vorliegen.
Direkte
Alternativen
(auf
Basis
fluorierter
Koh-
lenwasserstoffe)
für
nahezu
alle
Kältemittel
mit
höherer
volumetrischer
Kälteleistung
und
Drucklage
als
R134a
können
hingegen
nur als
Gemische
(Blends)
"
formuliert"
werden.
Unter
Berücksichtigung
der
thermodynamischen
Eigenschaften,
Brennbarkeit,
Toxizität
und
Treib-
hauspotenzial
ist die
Liste
potenziell
geeigne-
ter
Kandidaten
jedoch
stark
eingeschränkt.
Für
Gemische
mit
reduziertem
GWP
gehören
dazu
neben
R134a,
R1234yf
und
R1234ze(E)
in
erster
Linie
noch die
Kältemittel
R32,
R125
und
R152a.
Neben
halogenierten
Kältemitteln
kommen
ebenfalls
Ammoniak
(NH
3
) und
Kohlenwasser-
stoffe
als
Substitute
in
Betracht.
Bei
gewerb-
lichen
Anwendungen
ist
deren
Verwendung
jedoch
durch
strenge
Sicherheitsauflagen
ein-
geschränkt.
Kohlendioxid
(CO2)
gewinnt
ebenfalls
an Be-
deutung
als
Alternativ-Kältemittel
und
Sekun-
därfluid.
Auf
Grund
der
spezifischen
Eigen-
schaften
sind
aber
auch
hiermit
einer
allge-
meinen
Anwendung
Grenzen
gesetzt.
Die
umseitigen
Abbildungen
zeigen
eine
struk-
turelle
Übersicht
der
Alternativ-Kältemittel
sowie
eine
Aufstellung
der
momentan
angebo-
tenen
Reinstoffe
oder
Gemische.
Im
Anschluss
daran
werden
die
einzelnen
Themenbereiche
behandelt.
Kältemitteldaten,
Anwendungsbereiche
und
Angaben
zu
Schmierstoffen
sind auf
den Sei-
ten 38
bis 41
zusammengefasst.
Aus
Gründen
der
Übersichtlichkeit
wurden
die
weniger
oder nur
regional
bekannten
Produkte
in diese
Ausgabe
nicht
einbezogen,
woraus
allerdings
keine
Wertigkeit
abzuleiten
is
|
|
|
|
|
|
|
Klimaschutz
Wichtige
Informationen,
Verordnungen und
Gesetze für
Betreiber von Kälte-
und Klimaanlagen
- Laut
Gesetzgeber ist
die Pflicht zur
Dichtheitskontrolle
in den
umstehenden
Verordnungen zur
Dichtheitskontrolle
festgelegt
- Die
Durchführung
muss durch
sachkundiges und
geprüftes
Personal
erfolgen.
Diesen
qualifizierten
Service und Beratung
bietet Ihr
Innungsfachbetrieb
für Kälte- und
Klimatechnik.
Damit
erlangen Sie als
Betreiber von
Kälte-, Klima- und
Wärmepumpenanlagen
- erhöhte
Rechtssicherheit
- verbesserten
Umweltschutz
- gesteigerte
Energieeffizienz
Wichtige
Informationen für
Betreiber von
Kälteanlagen,
Klimaanlagen und
Wärmepumpen
Sehr geehrter Kunde!
Erderwärmung,
Treibhausgase, CO2
Reduktion,
Klimawandel,
Energieeinsparungsmöglichkeiten
Diese Schlagworte
finden sich in der
umfangreichen EU –
Gesetzgebung zum
Umweltschutz wieder.
Der Deutsche
Gesetzgeber hat
diese EU Vorgaben
mit umfangreichen
Verordnungen ergänzt
und in nationales
Recht umgesetzt.
Ein Zweck dieser
Verordnungen ist die
Reduktion der
Emission von
Treibhausgasen.
Alle synthetisch
hergestellten
Kältemittel
(F-Gase*) die in den
kältetechnischen
Anwendungen der
heutigen Zeit dem
Standard
entsprechen,
besitzen ein relativ
hohes
Treibhauspotential
und fallen somit
unter diese
Verordnungen.
Eine Ausnahme bilden
die sogenannten
natürlichen
Kältemittel, wie
Ammoniak, Propan und
CO2, sie
sind von den
Verordnungen nicht
betroffen.
Was ist
verordnet?
Kälteanlagen,
Klimaanlagen und
Wärmepumpen die mit
synthetischen
Kältemitteln und
einer
Anlagenfüllmenge
>3kg betrieben
werden, müssen:
- Regelmäßig
wiederkehrend
einer
Dichtheitskontrolle
unterzogen
werden
- mit einem
Anlagenbuch zur
Dokumentation
ausgestattet
sein
- eine
Kennzeichnung
über
Kältemittelsorte
und Füllmenge
erhalten
- von
„zugelassenen“
Fachleuten
erstellt,
geprüft,
gewartet,
repariert werden
Vorgenannte
Anlagen mit dem
Kältemittel R22
dürfen ab dem
1.1.2010 nur noch
mit Recyclingware
nachgefüllt werden,
ab dem 1.1.2015
besteht ein
komplettes
Nachfüllverbot.
Wer ist
verantwortlich?
Der Gesetzgeber
nimmt ausdrücklich
den Betreiber von
Kälteanlagen,
Klimaanlagen und
Wärmepumpen in die
Pflicht. Er ist für
die Durchführung der
Maßnahmen
verantwortlich.
Zugelassene
Fachleute im Sinne
der Verordnung sind
die ausgebildeten
Mitarbeiter der
Kälte – Klima
Fachbetriebe. Sie
besitzen ein
Zertifikat das es
ihnen erlaubt, alle
anfallenden Arbeiten
an F-Gas* Anlagen
verordnungsgemäß
auszuführen.
Wer überwacht
die Ausführung?
Die
angesprochenen
Verordnungen
unterliegen dem
Chemikaliengesetz.
Die Umsetzung liegt
in der Verantwortung
der Bundesländer,
die Überwachung
erfolgt durch die
Gewerbeaufsichtsämter.
Wer vorsätzlich oder
fahrlässig die
Inhalte der
Verordnung nicht
umsetzt, begeht eine
Ordnungswidrigkeit
im Sinne des
Chemikaliengesetzes
und riskiert hohe
Geldbußen.
Weitere Risiken
bestehen auf Grund
der Haftung nach
Umweltschadengesetz.
Sprechen Sie uns
an, wir beraten Sie
gerne! Ihr Kälte –
Klima Fachbetrieb.
Alternativ-Kältemittel
Alternativ-Kältemittel
– Übersicht
Einstoff
Kältemittel
z.B. |
– chlorfrei
–
„Low GWP“
Kältemittel
Gemische
(Blends) z.B
|
Einstoff-
Kältemittel
|
Gemische
(Blends)
|
Einstoff -
Kältemittel
z.B.
|
halogenfrei
Einstoff
Kältemittel
|
Gemische
(Blends)
|
R134a
R125
R32
R143a
R152a
|
R404A
R507A
R407-Serie
R410A
R417A/B
R422A /D
R427A
|
R1234yf
R1234ze(E)
|
R1234yf/
R1234ze(E)/
|
NH
3
R290
R1270
R600a
R170
R744
|
R22
R123
R124
R142b
|
R600a/
R290
R290/
R170
R723
|
Gemische
(Blends)
überwiegend
R22
-h
– teilweise
chlorhaltig
–
Mittel- und
langfristige
Kältemittel
Übergangs-/Service-
Kältemittel*
Abb. 1
Strukturelle
Einteilung
der
Kältemittel
*
Service-Kältemittel
enthalten
Fluor als Gemischkomponente.
Sie
unterliegen
deshalb den
gleichen
gesetzlichen
Bestimmungen
wie
R22 (siehe
Seite 8).
Bedingt
durch die
fortschreitende
Sanierung
von älteren
Anlagen ist
die
Bedeutung
dieser
Kältemittel
inzwischen
deutlich
zurück
gegangen.
Teilweise
wurde
bereits die
Produktion
eingestellt.
Aus Gründen
der
Entwicklungsgeschichte
von
Service-Gemischen
werden diese
Kältemittel
jedoch im
vorlieg
enden Report
weiterhin
behandelt.
Ehemalige
Alternativen
Kältemittel
ASHRAE
Hersteller-
Zusammensetzung
Detaillierte
Klassifizierung
Bezeichnung
(bei
Gemischen)
Informationen
R134a
R152a
–
Seiten
R437A
ISCEON MO49
Plus DuPont
R125/134a/600/601
9...11, 16,
38...41
R404A
verschiedene
R143a/R125/R134a
R502/R22
R507A
verschiedene
R143a/125
Seiten
R422A
ISCEON MO79
DuPont
R125/134a/600a
17...19,
38...41
R407A
Mexichem,
Arkema
R32/125/134a
R407C
verschiedene
R32/125/134a
R407F
Performax LT
Honeywell
R32/125/134a
R410A
verschiedene
R32/125
R417A
ISCEON MO59
DuPont
R125/134a/600
Seiten
R417B
Solkane 22L
Solvay
R125/134a/600
18...23,
38...41
R422D
ISCEON MO29
DuPont
R125/134a/600a
R427A
Forane 427A
Arkema
R32/125/143a/134a
R438A
ISCEON MO99
DuPont
R32/125/134a/600/601a
R114
R236fa
– – Seiten
R12B1
R227ea
– – 36,
38...41
R410A
verschiedene
R32/125
Seiten
R13B1
–
ISCEON MO89
DuPont
R125/218/290
37, 38...41
R13
R23
––
Seiten
R503
R508A
KLEA 508A
Mexichem
R23/116
37, 38...41
R508B
Suva 95
DuPont
R23/116
weitere Unterlagen
https://www.schiessl-kaelte.de/assets/site/content/de/Produkte/Kaeltemittel/Bitzer_Kaeltemittelreport18.pdf
1. Wofür werden Kältemittel benötigt?
Kühlen und Klimatisieren gehören heute zum alltäglichen Leben.
Keiner möchte auf gekühlte Lebensmittel oder klimatisierte Büros
verzichten. Ohne Kältemittel geht das vielfach nicht. Allerdings
können bei geeigneten Randbedingungen auch Verfahren ohne
Kältemittel zum Abführen von Wärme eingesetzt werden, wie das Kühlen
mit einem Kühlturm, mit Grundwasser, mit freier Kühlung oder durch
Abwärmenutzung. Alle Verfahren zum Abführen von Wärme sollten
energieeffizient und umweltschonend sein.
Werden Kältemittel verwendet, so ist die Wahl des Kältemittels
von erheblicher Bedeutung für die Energieeffizienz und
Umweltverträglichkeit. Neben den natürlichen Kältemitteln wie
Kohlenwasserstoffen, Ammoniak (NH3)
und Kohlendioxid (CO2)
gibt es noch immer klimaschädliche Kältemittel (siehe Abschnitt 2).
Letztere werden in über 95 % aller bestehenden Kälteanlagen
verwendet.
2. Was sind klimaschädliche Kältemittel?
Fluorierte Kältemittel können zur Erderwärmung beitragen. Sie
haben ein oft vielfach höheres Treibhauspotenzial (GWP) als CO2.
Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe sind die Gruppe der am
häufigsten verwendeten fluorierten Kältemittel. Sie kommen in
zahlreichen Industriezweigen in Kälteanlagen, Klimaanlagen und
Wärmepumpen zum Einsatz. Übliche Kältemittel sind R 134a, R 404A und
R 407C. Eine Liste der gängigsten Kältemittel finden Sie auf der
UBA-Homepage unter dem Stichwort Treibhauspotentiale oder
auszugsweise in Abbildung 3.
Eine ausführlichere Liste finden Sie unter www.uba.de; Stichwort
Treibhauspotentiale.
3. Ich habe eine Kälte- oder Klimaanlage. Was muss ich beachten?
Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 regelt den Einsatz, Umgang und
die Entsorgung klimaschädlicher Kältemittel und setzt für
verschiedene Anwendungen klare Ausstiegsfristen. Konkretisiert wird
diese Verordnung in Deutschland durch die
Chemikalien-Klimaschutzverordnung.
Die Verantwortung, Emissionen fluorierter Kältemittel zu
verhindern und Aufzeichnungen zu führen, liegt klar beim Betreiber
und nicht beim Serviceunternehmen. Vertraglich kann diese Aufgabe
delegiert werden, die Verantwortung jedoch nicht.
Zu den Betreiberpflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2014
zählen:
- Vermeidung von Leckagen
- Reparaturpflicht
- Pflicht zu regelmäßigen Dichtheitskontrollen, siehe
Infokasten
- Pflicht für Leckageerkennungssysteme
- Aufzeichnungspflichten
- Rückgewinnungspflichten
- Pflicht zur Prüfung der erforderlichen Zertifizierungen
- Beachtung der Kaufs- und Verkaufsvoraussetzungen
Das Fließschema in Abbildung 3 kann Ihnen helfen, Ihre Pflichten
zu identifizieren. Abbildung 2 enthält weitere Erläuterungen.
Zu den Pflichten des Fachbetriebes gehören der Nachweis der
Sachkunde durch Zertifizierung des Personals und gegebenenfalls des
Betriebes, die Aufbewahrung der Anlagenaufzeichnungen in Kopie sowie
die Rückgewinnungs- und Entsorgungspflicht.
Gut zu wissen: Wer gilt als Betreiber?
Ob Sie Betreiber
sind, hängt davon ab, ob Sie die Kon-trolle über das technische
Funktionieren der Einrich-tung haben. Es ist sekundär, ob Sie auch
der Eigentü-mer sind. Gut zu wissen: Welche
Intervalle gelten für Dichtheitskontrollen? ▸▸
5 t bis unter 50 t CO2-Äquivalente:
alle
12 Monate, mit LES7
alle 24
Monate ▸▸
50 t bis unter 500 t CO2-Äquivalente:
alle
6 Monate, mit LES alle 12 Monate ▸▸
Ab 500 t CO2-Äquivalente:
alle
3 Monate, mit LES (bei ortsfesten Kälteanlagen obligatorisch) alle 6
Monate
Ich möchte eine neue Anlage kaufen. Was muss ich beachten?
Einige Kälte- und Klimaanlagen mit bestimmten Kältemitteln
dürfen nach einem festgelegten Stichtag nicht mehr in den Verkehr
gebracht werden (s. Abbildung 4). Die Einhaltung dieser
Verbotsfristen obliegt dem Hersteller/Inverkehrbringer der Anlage.
Für Sie als Käufer einer neuen Anlage kann es aber durchaus lohnend
sein, sich die geplanten Verbote anzusehen:
Stellen Sie als erstes fest, welches Kältemittel in der
zukünftigen Anlage enthalten ist. Hierbei hilft Ihnen das
Typenschild oder der Hersteller/Verkäufer der Anlage. Auf -Kältemittel, die der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über
fluorierte Treibhausgase unterliegen, muss zudem auf der Anlage
sowie in Informationen zur Anlage hingewiesen werden.
Enthält die Anlage ein -Kältemittel, stellen Sie fest, ob die
Anlage zukünftig einem Verbot unterliegt. Für stationäre Kälte- und
Klimaanlagen geben Abbildung 4 und Abbildung 7 einen Überblick. Im
Fall eines bevorstehenden Verbots gibt es mit Sicherheit schon heute
Alternativen ohne Kältemittel am Markt. Für einige Anwendungen
finden Sie im Abschnitt 5 konkretere Informationen.
E
ntscheiden Sie sich dennoch für den Kauf einer Anlage mit -Kältemittel, sollten Sie folgendes berücksichtigen:
- Ab dem 01. Januar 2020 dürfen bestimmte Anlagen nicht mehr
gewartet oder Instand gehalten werden, wenn dabei fluorierte
Kältemittel (Neuware) mit einem GWP von 2500 oder mehr verwendet
werden (siehe Infokasten). Das sind insbesondere Kältemittel mit
der Bezeichnung R404A und R507.
- Die am Markt verfügbaren Mengen an werden schrittweise
reduziert und bis zum Jahr 2030 auf 21 % einer festgelegten
Ausgangsmenge reduziert. Es wird also zu einer künstlich
erzeugten Verknappung kommen, die – je nach Nachfrage –
erhebliche Auswirkungen auf den Preis und die grundsätzliche
Verfügbarkeit haben kann.
Den möglichen wirtschaftlichen Schaden im Fall einer nicht
zeitnah möglichen Reparatur Ihrer Anlage oder verteuerter
Einkaufspreise für das Kältemittel sollten Sie bei Ihrer
Kaufentscheidung bereits heute berücksichtigen
5. Wie finde ich -freie Anlagen für Industrie, Gewerbe und
Handel?
5.1. Lebensmitteleinzelhandel (LEH)
Für die Präsentation und den Verkauf (tief)gekühlter Ware
benötigt der LEH Kühlmöbel. Das Angebot an Designs ist zahlreich.
Der Betreiber kann wählen zwischen Aufstellern, Truhen, Vitrinen,
verglast/unverglast, mit Abdeckung und ohne etc. Grundsätzlich
kommen drei Techniken in Betracht: steckerfertige Kühlmöbel,
Kühlmöbel mit wassergekühlten Verflüssigern (steckerfertig, mit
Wasseranschluss) oder Kühlmöbel, die über zentrale Anlagen versorgt
werden. In den meisten Fällen werden mindestens zwei dieser
Techniken miteinander kombiniert. Bei der Entscheidung spielen
Umweltgesichtspunkte oft eine eher untergeordnete Rolle. Das muss
und sollte aber nicht so sein. Auch, weil hier Umweltschutz und
Kosteneinsparungen oft Hand in Hand gehen.
Steckerfertige
Kühlmöbel gibt es in fast allen Ausführungen ohne Sie
werden von verschiedenen Herstellern angeboten und enthalten
umweltfreundliche Kohlenwasserstoffe oder CO2
als
Kältemittel. Rechtsvorschriften zum Schutz des Klimas vor
mit einem hohen GWP verbieten deren Verwendung in den nächsten Jahren
schrittweise, weshalb die Zahl an Geräten ohne diese Kältemittel noch
steigen dürfte. Einem Verzicht auf steht in diesem Segment
somit nichts im Weg.
Entscheidendes Kriterium bei der Wahl eines steckerfertigen
Kühlmöbels ohne sollte letztlich der Energiebedarf des Gerätes
sein. Dabei sollte zunächst der Energiebedarf verschiedener
Kühlmöbeldesigns verglichen werden. Fragen Sie den Hersteller nach
dem Energiemehrverbrauch einer vollverglasten Truhe im Vergleich zu
einer geschlossenen oder einer Vitrine. Aber auch nach der
Entscheidung sollte ein Vergleich innerhalb des ausgewählten Designs
erfolgen. Und: Richtig aufgestellte und gepflegte steckerfertige
Kühlmöbel verbrauchen deutlich weniger Strom.
Wenigstens in größeren Märkten kommt man nicht ohne zentrale
Anlagen zur Versorgung mehrerer Kühlmöbel (Verbundanlagen) aus.
Inzwischen gelten Verbundanlagen mit anderen Kältemitteln als Maßstab bei Energieeffizienz und Klimaschutz. In Deutschland
sind einige Hundert dieser Anlagen in Betrieb, in Europa mehr
Gebäude können so gestaltet werden, dass sie keine oder kaum
Kühlung benötigen – das vermeidet sowohl den Energieverbrauch als
auch die Emission von Kältemitteln. Zu diesen Techniken gehören:
- maßvoll große Fensterflächen,
- außenliegende Verschattung der Fensterflächen (ggf.
automatisch gesteuert),
- Reduzierung interner Lasten von Elektrogeräten und
Beleuchtung,
- Wärmedämmung,
- Nachtauskühlung,
- passive oder freie Kühlung,
- Erhöhen und Nutzen der Speichermasse des Gebäudes,
- Einsatz von Tischventilatoren usw.
Bei Neubauten ist der Handlungsspielraum am größten. Manche
dieser Techniken lassen sich aber auch erfolgreich in bestehenden
Gebäuden einsetzen.
Daher sind umfassende Strategien wichtig, wie die Klimatisierung
eines Gebäudes möglichst klimafreundlich gestaltet werden kann.
Technische Konzepte und deren Bewertung sind in der Broschüre
„Klimafreundliche Gebäudeklimatisierung" (www.uba.de) beschrieben,
die sich speziell an Architekten, Bauherren und Planer richtet.
Kann eine maschinelle Kühlung trotz verschiedener Maßnahmen nicht
vermieden werden, entscheidet die Festlegung auf ein bestimmtes
Klimasystem in der Planungsphase eines Gebäudes meist über die
Betriebskosten und über die Höhe der Klimawirkung in der
Nutzungsphase, da ein bestehendes System oft nur mit großem Aufwand
nach der Fertigstellung z. B. gegen ein umweltfreundlicheres System
ausgetauscht werden kann. Ein Wechsel des Kältemittels ist nicht
möglich, so dass die komplette Kältemaschine ersetzt werden muss.
Grundsätzlich bieten sich für die Klimatisierung großer Gebäude
zentrale Anlagen mit Flüssigkeitskühler (Kaltwassersatz) und
Kaltwassernetz an. Hierfür gibt es von mehreren Herstellern
Kälteerzeuger mit Ammoniak oder Propan, die durch ihre bessere
Energieeffizienz gegenüber Anlagen Betriebskosten sparen und
daher bei Betrachtung der Lebenszykluskosten nicht schlechter
abschneiden als vergleichbare Angebote.
Statt eines Flüssigkeitskühlers mit angeschlossenem
Kaltwassernetz werden in den letzten Jahren vermehrt große
Multisplit-Geräte zum Kühlen und Heizen eingesetzt, wobei eine
Außeneinheit mit bis zu 60 Inneneinheiten (Verdampfern) verbunden
ist. Das Kältemittel wird hier über lange Kupferrohrleitungen zu den
Inneneinheiten geführt und direkt in den Räumen verdampft, so dass
auch aufgrund vieler Anschlüsse, die teilweise als
Quetschverbindungen ausgeführt sind, die Leckageneigung hoch ist.
Der Einsatz dieser als VRF (Variable Refrigerant Flow: variabler
Kältemittelmassenstrom) bezeichneten Anlagen ist daher aus Sicht des
Klimaschutzes kritisch zu beurteilen.
Da (Nichtwohn)Gebäudeklimaanlagen lediglich 500
Vollbenutzungsstunden im Jahr aufweisen, aber auch ausgeschaltete
Anlagen Kältemittel emittieren, sind bei manchen Anlagen die
H -Emissionen in CO2-Äquivalenten
genau so groß oder sogar deutlich größer als die energiebedingten CO2-Emissionen.
Für eine klimaschonende Klimatisierung sind daher Anlagen mit
natürlichen Kältemitteln die bessere Wahl.
Nur ca. 2 % der Wohngebäudeflächen werden gekühlt. Hier kommen
meist bewegliche Monoblock- oder fest installierte Monosplit-Geräte
zum Einsatz. Monoblockgeräte haben den Nachteil, dass die Abwärme
mittels Schlauch durch ein geöffnetes Fenster nach draußen geleitet
werden muss. Hierdurch strömt warme Außenluft in den Raum zurück,
wodurch der Betrieb ineffizienter ist als bei Split-Geräten.
Monosplit-Geräte werden meist mit 1 bis 1,5 kg des Kältemittels
R 410A oder R 407C betrieben. Geräte mit dem natürlichen Kältemittel
Propan (R 290) sind bisher nur in Indien erhältlich und gehören zu
den effizientesten auf dem dortigen Markt. In China stehen
Propan-Geräte vor der Markteinführung
(Abschnitt 5.1). Häufig werden im Einzelhandel oder Gewerbe aber
Verflüssigungssätze oder ganz spezielle Kälteaggregate eingesetzt.
Für diese gelten zukünftig mitunter Verbote (s. Abbildung 7).
5.2. Einzelhandelsgeschäfte & Gewerbe/Industrie
Verflüssigungssätze gibt es bereits heute ohne fluorierte
Kältemittel, allerdings nicht von jedem Lieferanten oder Hersteller
und nicht für alle Leistungsbereiche. Aufgrund der bereits
beschlossenen Verbote und weiteren Vorschriften gehen wir zukünftig
von einer deutlichen Zunahme des Angebots aus. Angeboten werden
bereits heute Verflüssigungssätze mit den Kältemitteln Ammoniak und
CO2. Die Investitionskosten liegen bei diesen
Anlagen meist über denen für fluorierte Kältemittel. Erkundigen Sie
sich nach Fördermöglichkeiten (siehe Abschnitt 6) und
berücksichtigen Sie die Betriebskosten bei Ihrer Entscheidung.
Benötigen Sie spezielle Kälteaggregate sollten Sie bei Ihrem
Lieferanten oder dem Hersteller bezüglich des Kältemittels
nachfragen (siehe Abschnitt 4). Sofern Ihnen nur Anlagen/Geräte mit
fluorierten Kältemitteln angeboten werden, erkundigen Sie sich nach
zukünftigen Planungen in Hinblick auf halogenfreie Kältemittel, ggf.
auch bei anderen Lieferanten/Herstellern.
Machen Sie deutlich, dass Sie an langfristigen Lösungen
interessiert sind.
5.3. Technische Gebäudeausstattung
5.3.1. Gebäudeklimatisierung
In der Gebäudeklimatisierung unterscheidet man in Wohngebäude-
und Nichtwohngebäudeklimatisierung. Letztere (Bürogebäude,
öffentliche Gebäude) weisen in Deutschland aufgrund baulicher und
betrieblicher Unterschiede (Glasfassade ohne Verschattung, größere
interne Wärmequellen) in etwa einen um den Faktor 100 größeren
Kühlenergiebedarf als der Wohngebäudebereich auf. Ungefähr die
Hälfte der Büro- und Verwaltungsgebäude sind mit Kühl- oder
Klimatisierungssystemen ausgestattet. Bis zum Jahr 2030 wird mit
einer Verdopplung der energiebedingten CO2-Emissionen
bei Nichtwohngebäuden gerechnet.
5.3.2. Rechenzentren
Die für Server benötigte elektrische Energie in Rechenzentren
wird fast vollständig in Wärme umgewandelt, die abgeführt werden
muss. Dies geschieht durch die Bereitstellung von Kaltwasser, das
den Umluftstrom in einem Rechenzentrum kühlt. Bei neueren Systemen
sind die Wasser/Luft-Wärmeübertrager direkt in den Serverschränken
(Racks) untergebracht, die die Wärme dadurch effizienter abführen
können. Wie auch bei der Gebäudeklimatisierung können als
klimafreundliche Alternative zu -Anlagen Flüssigkeitskühler mit
natürlichen Kältemitteln eingesetzt werden. Sehr umweltfreundlich
ist die Nutzung der natürlichen Freikühlung in Kombination mit der
indirekten adiabaten Befeuchtung, je nach Klimazone teilweise auch
ganz ohne den Einsatz von Kompressionskälte.
Auch mit (Ab)Wärme angetriebene Ab- und
Adsorptionskältemaschinen, welche das Kältemittel Ammoniak bzw.
Wasser verwenden, stellen eine Möglichkeit zur
Rechenzentrumsklimatisierung dar. Das Umweltbundesamt kühlt das
Rechenzentrum des Dienstgebäudes in Dessau mit einer
Absorbtionskältemaschine, die mit Solar- und Fernwärme angetrieben
wird.
In Serverräumen kommen aufgrund des kleineren Kältebedarfs meist
Split-Geräte zum Einsatz, sofern die Kühlung nicht zentral über die
Komfortklimaanlage erfolgt.
Zwar gibt es bisher keine Split-Geräte mit natürlichen
Kältemitteln, als Alternative sind jedoch auch für den kleineren
Leistungsbereich (10 – 20 kW Nennkälteleistung) Kaltwassersätze mit
dem Kältemittel Propan erhältlich, die bereits in Serverräumen bzw.
kleinen Rechenzentren eingesetzt werden. Adsorptionskältemaschinen
sind mit Kälteleistungen ab 7,5 kW verfügbar und bieten sich vor
allem in Kombination mit einem Blockheizkraftwerk an, dessen Abwärme
als Antriebsenergie genutzt wird.
5.4. Wärmepumpen
Industriewärmepumpen haben einen Leistungsbereich von etwa 100
Kilowatt bis zu mehreren Megawatt. Sie können neben den natürlichen
Wärmequellen Luft, Wasser und Erdreich auch Abwärme aus Kühlwasser,
Abwasser, Abluft, Abgas o. ä. nutzen. Industriewärmepumpen werden
häufig entsprechend den Bedürfnissen des Betreibers individuell
geplant und installiert. Bei der Auslegung ist neben dem
Temperaturniveau der Wärmesenke auch der Einfluss der
Wärmequellentemperatur auf die Energieeffizienz der Wärmepumpe zu
beachten.
Wärmepumpen können für die Warmwasserbereitung, für die Heizung
von Gebäuden und für die Bereitstellung von Prozesswärme eingesetzt
werden. Als halogenfreie Kältemittel in Industriewärmepumpen kommen
R 744 (Kohlendioxid, CO2),
R 717 (Ammoniak, NH3),
R 723 (Gemisch Ammoniak, Dimethylether) und Kohlenwasserstoffe (z.
B. R 290, Propan) zum Einsatz.
Seit einigen Jahren bieten Hersteller vermehrt sogenannte
Hochtemperaturwärmepumpen mit CO2
als
Kältemittel an. Mit CO2
kann
Heiz- und Prozesswärme bis 90 °C generiert werden. Inzwischen sind
CO2-Wärmepumpen
mit einer Heizleistung zwischen 40 Kilowatt und 1 Megawatt auf dem
Markt verfügbar. Die Hauptanwendungsbereiche von CO2-Wärmepumpen
sind neben Warmwassererzeugung und Bereitstellung von Heizwärme auch
Trocknungsprozesse.
Wärmepumpen mit Ammoniak als Kältemittel stehen für alle
Leistungsbereiche zwischen 100 Kilowatt bis ca. 6 Megawatt zur
Verfügung, sie sind im industriellen Bereich vor allem im großen
Leistungsbereich weit verbreitet. Zum Einsatz kommen sie in den
verschiedensten Anwendungen, wie zur Beheizung von Krankenhäusern,
zur Bereitstellung von Prozesswärme in Schlachthöfen und in
Nahwärmenetzen.