Sehr geehrte Damen und Herren,
sicher kennen Sie bereits die
F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014, die seit 2015 in Kraft
ist.
Im Rahmen dieser EU-Verordnung werden die
Mengen bestimmter Kältemittel reguliert – alles
mit dem übergeordneten Ziel, die globale
Erderwärmung zu reduzieren und die Zerstörung der
Ozonschicht zu stoppen. Dabei wird bei
allen Kältemitteln mit dem GWP-Wert (Global Warming
Potential) das Treibhauspotential in
Bezug auf CO2 angegeben und lässt so eine Einteilung
nach
zulässigen – und möglichst
umweltfreundlichen – Kältemitteln und -mengen zu.
Ab dem 01.01.2022 ist nun auch die
Verwendung von Kältemittel R134a bei steckerfertigen
Neuanlagen verboten.
Als neues Standard-Kältemittel für
steckerfertige Anlagen werden wir für alle Lieferungen ab
dem 01.01.2022 das natürliche
Kältemittel R290 (Propan) mit dem besonders niedrigen
GWP-Wert 3 einsetzen. Als weiteres
Kältemittel wird R454C (GWP-Wert 146) verwendet –
z. B. bei größeren Anlagen.
Bereits ab dem 18.10.2021 enthalten alle
Angebote grundsätzlich nur noch die Kältemittel,
die ab dem 01.01.2022 zulässig sind.
Selbstverständlich gibt es – neben R290 und
R454C – auch weitere Kältemittel, die verwendet
werden können. |