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          Zertifizierung nach Chem Verordnung          
			  Steuererfassung
    
           awsv § 62  
 
  Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen , 
			(AwSV) § 62 Fachbetriebe; 
 erordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen , (AwSV)
 § 62 Fachbetriebe; Zertifizierung von Fachbetrieben
 (1) Betriebe, die die in § 45 Absatz 1 genannten Tätigkeiten an den 
			dort genannten Anlagen und Anlagenteilen ausführen, bedürfen der 
			Zertifizierung als Fachbetrieb durch eine 
			Sachverständigenorganisation oder eine Güte- und 
			Überwachungsgemeinschaft. Die Zertifizierung kann auf bestimmte 
			Tätigkeiten beschränkt werden. Sie ist auf einen Zeitraum von zwei 
			Jahren zu befristen.
 (2) Eine Sachverständigenorganisation oder eine Güte- und 
			Überwachungsgemeinschaft darf einen Betrieb nur als Fachbetrieb 
			zertifizieren, wenn dieser Betrieb
 1.
 über die Geräte und Ausrüstungsteile verfügt, durch die die 
			Erfüllung der Anforderungen nach § 62 Absatz 1 und 2 des 
			Wasserhaushaltsgesetzes und dieser Verordnung  leistet wird,
 2.
 eine betrieblich verantwortliche Person bestellt hat mit
 a)
 erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung in einem einschlägigen 
			Handwerk, mit erfolgreichem Abschluss eines 
			ingenieurwissenschaftlichen Studiums in einer für die ausgeübte 
			Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung oder mit einer geeigneten 
			gleichwertigen Ausbildung,
 b)
 mindestens zweijähriger Praxis in dem Tätigkeitsgebiet des 
			Fachbetriebs und
 c)
 ausreichenden Kenntnissen in den in Satz 2 genannten Bereichen, die 
			in einer Prüfung nachgewiesen wurden,
 3.
 nur Personal einsetzt, das über die erforderlichen Fähigkeiten für 
			die vorgesehenen Tätigkeiten verfügt, beispielsweise auch an 
			Schulungen von Herstellern zu einzusetzenden Produkten teilgenommen 
			hat, und
 4.
 Arbeitsbedingungen schafft, die eine ordnungsgemäße Ausführung der 
			Tätigkeiten  leisten.
 Die Kenntnisse nach Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c müssen Folgendes 
			umfassen:
 1.
 Aufbau und Funktionsweise der Anlagen sowie deren 
			Gefährdungspotenzial,
 2.
 Eigenschaften der Stoffe, mit denen in den Anlagen umgegangen wird, 
			insbesondere hinsichtlich ihrer Wassergefährdung,
 3.
 maßgebliche Vorschriften des Wasser-, Bau-, Betriebssicherheits-, 
			Immissionsschutz- und Abfallrechts und
 4.
 Anforderungen an das Verarbeiten von bestimmten Bauprodukten und 
			Anlagenteilen.
 (3) Die Sachverständigenorganisation oder die Güte- und 
			Überwachungsgemeinschaft stellt nach abgeschlossener Zertifizierung 
			eine Urkunde über die Zertifizierung aus. Die Urkunde muss folgende 
			Angaben enthalten:
 1.
 Name und Anschrift des Fachbetriebs,
 2.
 Name und Anschrift der Sachverständigenorganisation oder der Güte- 
			und Überwachungsgemeinschaft, die den Betrieb geprüft hat,
 3.
 eine Beschreibung des Tätigkeitsbereichs des Fachbetriebs sowie
 4.
 die Geltungsdauer der Zertifizierung.
 (4) Als Fachbetrieb gilt auch, wer die Anforderungen nach Absatz 2 
			erfüllt und berechtigt ist, in einem anderen Mitgliedstaat der 
			Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens 
			über den Europäischen Wirtschaftsraum Tätigkeiten durchzuführen, die 
			in der Bundesrepublik Deutschland nach § 45 Fachbetrieben 
			vorbehalten sind, sofern der Betrieb in dem anderen Staat einer 
			gleichwertigen Überwachung unterliegt.
 wann Wanne  
			wann Protector wanne ab 220 ltr Sole ausserhalb von Schutzgebieten
 Kältemittel WKG 1
 Nk3 Wkg Klasse 2
 Altöl WKG Klasse 2
 Frisch eingefülltes Öl WKG 1
 Altöl Auto WKG 3
 Wanne auf Flachdachh wird in den einzelnen 
			Bundesländern unterschiedlich gehandhabt
			 entweder Anschluss an Schmutzwasserleitung oder auf 
			Flachdachleiten 
 Propan + Cow2 nicht Wassergefährdend
 Biedienungsanleitung muss da sein
 und Risikoanalyse En 378 enthalten
 
          	 
			
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 aktuellen Fachunternehmerbescheinigungen 2021 in 
			Form einer Urkunde exklusiv an alle ordentlichen Mitglieder. Diese 
			Bescheinigung bezieht sich auf die Betriebssicherheitsverordnung.
			 Die VDKF-Fachunternehmerbescheinigung wird oftmals bei 
			öffentlichen und zunehmend auch bei privaten Ausschreibungen zum 
			Nachweis der Sachkunde des jeweiigen Betriebs verlangt.  |  |  |