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Zertifizierung nach Chem Verordnung         

Steuererfassung 

 

awsv § 62

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen , (AwSV) § 62 Fachbetriebe; 

erordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen , (AwSV)
§ 62 Fachbetriebe; Zertifizierung von Fachbetrieben
(1) Betriebe, die die in § 45 Absatz 1 genannten Tätigkeiten an den dort genannten Anlagen und Anlagenteilen ausführen, bedürfen der Zertifizierung als Fachbetrieb durch eine Sachverständigenorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft. Die Zertifizierung kann auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt werden. Sie ist auf einen Zeitraum von zwei Jahren zu befristen.
(2) Eine Sachverständigenorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft darf einen Betrieb nur als Fachbetrieb zertifizieren, wenn dieser Betrieb
1.
über die Geräte und Ausrüstungsteile verfügt, durch die die Erfüllung der Anforderungen nach § 62 Absatz 1 und 2 des Wasserhaushaltsgesetzes und dieser Verordnung  leistet wird,
2.
eine betrieblich verantwortliche Person bestellt hat mit
a)
erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung in einem einschlägigen Handwerk, mit erfolgreichem Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums in einer für die ausgeübte Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung oder mit einer geeigneten gleichwertigen Ausbildung,
b)
mindestens zweijähriger Praxis in dem Tätigkeitsgebiet des Fachbetriebs und
c)
ausreichenden Kenntnissen in den in Satz 2 genannten Bereichen, die in einer Prüfung nachgewiesen wurden,
3.
nur Personal einsetzt, das über die erforderlichen Fähigkeiten für die vorgesehenen Tätigkeiten verfügt, beispielsweise auch an Schulungen von Herstellern zu einzusetzenden Produkten teilgenommen hat, und
4.
Arbeitsbedingungen schafft, die eine ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten  leisten.
Die Kenntnisse nach Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c müssen Folgendes umfassen:
1.
Aufbau und Funktionsweise der Anlagen sowie deren Gefährdungspotenzial,
2.
Eigenschaften der Stoffe, mit denen in den Anlagen umgegangen wird, insbesondere hinsichtlich ihrer Wassergefährdung,
3.
maßgebliche Vorschriften des Wasser-, Bau-, Betriebssicherheits-, Immissionsschutz- und Abfallrechts und
4.
Anforderungen an das Verarbeiten von bestimmten Bauprodukten und Anlagenteilen.
(3) Die Sachverständigenorganisation oder die Güte- und Überwachungsgemeinschaft stellt nach abgeschlossener Zertifizierung eine Urkunde über die Zertifizierung aus. Die Urkunde muss folgende Angaben enthalten:
1.
Name und Anschrift des Fachbetriebs,
2.
Name und Anschrift der Sachverständigenorganisation oder der Güte- und Überwachungsgemeinschaft, die den Betrieb geprüft hat,
3.
eine Beschreibung des Tätigkeitsbereichs des Fachbetriebs sowie
4.
die Geltungsdauer der Zertifizierung.
(4) Als Fachbetrieb gilt auch, wer die Anforderungen nach Absatz 2 erfüllt und berechtigt ist, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum Tätigkeiten durchzuführen, die in der Bundesrepublik Deutschland nach § 45 Fachbetrieben vorbehalten sind, sofern der Betrieb in dem anderen Staat einer gleichwertigen Überwachung unterliegt.

wann Wanne  wann Protector wanne
ab 220 ltr Sole ausserhalb von Schutzgebieten
Kältemittel WKG 1
Nk3 Wkg Klasse 2
Altöl WKG Klasse 2
Frisch eingefülltes Öl WKG 1
Altöl Auto WKG 3

Wanne auf Flachdachh wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt

entweder Anschluss an Schmutzwasserleitung oder auf Flachdachleiten

Propan + Cow2 nicht Wassergefährdend
Biedienungsanleitung muss da sein
und Risikoanalyse En 378 enthalten

 

aktuellen Fachunternehmerbescheinigungen 2021 in Form einer Urkunde exklusiv an alle ordentlichen Mitglieder. Diese Bescheinigung bezieht sich auf die Betriebssicherheitsverordnung.

Die VDKF-Fachunternehmerbescheinigung wird oftmals bei öffentlichen und zunehmend auch bei privaten Ausschreibungen zum Nachweis der Sachkunde des jeweiigen Betriebs verlangt.

 
   
VDKF Fachunternehmerbescheinigung ÜWG
Chem Verordnung ÜWG
vdkf 25 sk Siegel bis 2015  
Chemikalien Schutzverordnung qsk 

 QSK 

Chemikalien Schutzverordnung

Zertifizierung nach Chem Verordnung  

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19.12.23 Copyright   Kaeltetechnik Rauschenbach GmbH  Phone +49 2261 94410  Impressum  Datenschutz  Angebote nur an Geschaeftskunden