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Zapfsäule
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Hausbar
Zum 1.Januar 2006 tritt die Dokumentationspflicht der
Lebensmittelhygieneverordnung
(LMHV) für die Catering-Branche in
Kraft. Danach müssen die Kontrollen
nach einem HACCP-Konzept
dokumentiert werden, die Aufzeichnungen müssen
zwei bis zehn Jahre
aufbewahrt werden. Betroffen sind unter anderem
Temperaturkontrollen bei der Warenannahme, der Lagerung, im
Produktionsprozess und der Speisenausgabe
Bestellung auch
Shop.Rauschenbach
https://www.rundschau-online.de/news/wirtschaft/neues-gesetz-soll-helfen
-umstrittene-praxis-einiger-abmahnvereine-im-visier-37080658
Von Kölner Rundschau 25.7.20
Neues Gesetz soll helfen Umstrittene Praxis einiger Abmahnvereine
im Visier
Die Politik hat sich auf die Fahnen geschrieben, den Missbrauch
der Abmahnvereine zu beenden.
Den Abmahnern geht es nicht um Verstöße gegen Verbraucherrecht,
sondern darum für Abmahnungen wegen Bagatellverstößen Kasse zu
machen.
Bonn -
Zehntausende Kleinunternehmer warten darauf: Im September will die
Koalition im Bund endlich das Gesetz zur Stärkung des fairen
Wettwerbs im Bundestag verabschieden lassen. Ziel ist, den
Abmahnmissbrauch einzudämmen, dem häufig kleine Selbstständige mit
Onlineauftritt zum Opfer fallen. Ein kleiner Fehler bei der
Produktkennzeichnung kann sie heute schnell mehrere tausend Euro
kosten, wenn sie abgemahnt werden. Viele Betroffene führt das in den
Bankrott.
Betriebe bis 250 Mitarbeiter sollen vor kostenpflichtigen
Abmahnungen bei Verstößen gegen dsgvo ausgenommen sein
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Zusatzinfo zur Rechnung: Erweiterung & Preisanpassung Ihres
Leistungspakets der Unlimited-Mitgliedschaft Händlerbund
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Erweiterung Ihres Leistungspakets der
Unlimited-Mitgliedschaft
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Sehr geehrter Herr Rauschenbach,
die letzten Wochen in Zeiten der
Coronakrise haben gezeigt, wie wichtig
der Online-Handel in der Gesellschaft
geworden ist. Die Aufmerksamkeit für den
E-Commerce ist stark gestiegen, viele
stationäre Händler sehen sich plötzlich
mit den Anforderungen des digitalen
Business konfrontiert und Online-Shops
versuchen, die erhöhte Nachfrage zu
stillen.
Schon in den letzten Jahren hat sich ein
klarer Trend zum Online-Handel
abgezeichnet, der auch die Anforderungen
und Wünsche der Endkunden an Händler
stetig erhöht. Deshalb entwickeln wir
unsere Leistungen und Services ständig
weiter. Wir orientieren uns dabei eng an
den Bedürfnissen unserer Mitglieder und
möchten, dass Sie für alle
Herausforderungen gewappnet sind und
weiterhin erfolgreich bleiben.
Um den gestiegenen hohen Ansprüchen an
die Rechtsberatung und unseren
Mitgliederservice weiterhin gerecht zu
werden, haben wir im Oktober letzten
Jahres begonnen, die
Mitgliedschaftsbeiträge für unsere
Unlimited-Mitglieder anzupassen.
Wir haben intensiv die Alternativen
geprüft, doch wir möchten gerecht und
fair bleiben und für alle unsere
Mitglieder eine einheitliche
Preissituation beibehalten. Daher wird
Ihr Mitgliedschaftsbeitrag zum kommenden
Vertragsjahr um 10 Euro monatlich
angehoben, um einen gleichbleibend guten
Service gewährleisten zu können.
Außerordentliche Änderungen sind ab
sofort selbstverständlich für Sie
möglich. Bitte melden Sie sich bei uns,
sollten Sie aufgrund der derzeitigen
Situation Probleme bei der Zahlung
haben, gemeinsam finden wir eine
Lösung!
Gleichzeitig möchten wir Sie mit
neuen Leistungen zusätzlich
unterstützen und werden Ihre Unlimited-Mitgliedschaft
ab sofort ausbauen.
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Ihre Vorteile als Unlimited-Mitglied
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Bereits in den vergangenen Jahren haben
wir unser Leistungsangebot – ohne die
Beiträge zu erhöhen – kontinuierlich
erweitert. Mit unserer tiefgehenden
juristischen Expertise und langjährigen
Erfahrung im Online-Handel bieten wir
Ihnen Vorteile, die Sie bei keinem
anderen Anbieter in diesem Umfang zu
diesem Preis finden werden:
• außergerichtliche und gerichtliche
Vertretung im Falle einer Abmahnung
• Abmahnvertretung auch bei
Selbstverschulden des Händlers und
rückwirkend
• Rechtstexte für unbegrenzt viele Shops
in 8 Sprachen
• detaillierte Shop-Tiefenprüfung inkl.
Zertifizierung mit eigenem Gütesiegel
• Gütesiegel Käufersiegel und
Kundenbewertungstool Shopauskunft für
mehr Vertrauen in Ihren Shop inklusive
• u.v.m.
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Welche Zusatzleistungen gibt es?
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Bereits jetzt profitieren Sie als
Unlimited-Mitglied von einem
Rundum-Sorglos-Paket Ihrer Shops. Ab
sofort nutzen Sie zusätzlich:
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✔ SmartGuard – die intelligente
Abmahnschutz-Software
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Die intelligente Software prüft typische
Abmahnfallen im Shop automatisiert – für
noch mehr Abmahnschutz. In Stufe 1 steht
Ihnen der SmartGuard bereits zur
Verfügung und wird bis Mitte 2020
stufenweise ausgebaut.
>> Jetzt einsetzen
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✔ Consent Management Tool
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Wir stellen Ihnen eine kostenfreie
Lösung für die rechtssichere
Einwilligung von Cookies bereit. Als
Unlimited-Mitglied haben Sie eine
monatliche Flatrate, die für 35.000
Seitenaufrufe (Page Impressions) den
Cookie-Banner vollautomatisch anzeigt!
Somit kommen Sie der Pflicht der
Einwilligung von Cookies vollumfassend
nach.
>> Mehr Infos
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✔ HB Bonus
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HB Bonus ist das händlerbundeigene
Cashback-Programm. Als Mitglied sammeln
Sie ab Beginn Ihres kommenden
Vertragsjahres individuelle Prozentpunke
für alle genutzten
Händlerbund-Leistungen. Per Auszahlung,
Rechnungsrabatt oder beim Einkaufen auf
dem HB Marketplace lösen Sie am Ende des
Vertragsjahres Ihren Bonus ein.
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✔ HB Campus Zugang: 3 Monate gratis
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Der HB Campus ist unsere
E-Learning-Plattform, die verschiedene
Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich
E-Commerce anbietet. Als
Händlerbund-Mitglied können Sie
sämtliche Angebote 3 Monate
kostenfrei für Ihre Weiterbildung
nutzen. Bitte geben Sie dafür bei
Buchung den Couponcode CAMPUSVIP
an.
>> Jetzt buchen
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Was ändert sich für Sie?
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Ab sofort profitieren Sie zusätzlich von
den genannten Leistungen im Unlimited-Paket.
Um Ihnen weiterhin das Höchstmaß an
Rechtssicherheit und Servicequalität zu
bieten, passen wir im nächsten
Vertragsjahr den Preis für Ihre
Unlimited-Mitgliedschaft auf 49,90 Euro
monatlich an. Sollten Sie Änderungen an
Ihrer Mitgliedschaft vornehmen oder in
ein günstigeres Paket wechseln wollen,
kontaktieren Sie uns gern und wir
beraten Sie individuell rund um weitere
Leistungspakete. Gemeinsam finden wir
eine Lösung!
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Verschweigen der Herstellergewähr
verschafft keinen Wettbewerbsvorteil
Dem Streit ging eine Abmahnung durch den
Ido Verband voraus: Dieser monierte,
dass ein Online-Händler ein Produkt
anbot, für welches der Hersteller ein gewährversprechen abgegeben hatte.
Über die bestehende Herstellergewähr
hatte der Online-Händler allerdings
nicht informiert, was in den Augen des
Ido Verbandes einen abmahnfähigen
Wettbewerbsverstoß darstellt. Immerhin
verpflichte das Gesetz jeden
Online-Händler dazu, „gegebenenfalls
[über] das Bestehen und die Bedingungen
von Kundendienst, Kundendienstleistungen
und Garantien“ zu informieren.
Das Verschweigen der Herstellergarantie
stellt allerdings keinen
Wettbewerbsverstoß dar: Die Richter
stellten unter Berufung auf andere
Urteile fest, dass dem Händler durch das
Verschweigen einer gewähr kein
Wettbewerbsvorteil zu Gute kommt. Es ist
eher das Gegenteil der Fall: Ein Kunde
wird eher bei dem Händler einkaufen, der
über eine bestehende gewähr
informiert, da er hier das Gefühl hat,
mehr für sein Geld zu bekommen.
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