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ECO
TOP TEN Kühlschränke Gewerbe
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Label
für Stromverbrauch
Energielabel 20
TOP TEn
EU-Ökodesign-Richtlinie: Neue
Regelungen ab März 2021
Gewerbliches Energielabel vs.
Haushalts-Energielabel: Andere Messebedingungen!
Das Energielabel stellt den Energieverbrauch,
sowie die Energieeffizienz eines bestimmten Produktes dar. Um
diese Klassifizierungen für gewerbliche Produkte zu bestimmen,
werden die
Geräte unter den Bedingungen einer professionellen Küche
getestet
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Nicht irreführen lassen!
Aufgrund der stark abweichenden
Messbedingungen, sind die
Energieklassen sowie der kWh/annum-Wert
zwischen Gewerbe- und
Haushaltsprodukten nicht miteinander vergleichbar!
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WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR
ENERGIEVERBRAUCHSKENNZEICHNUNG
GEWERBLICHER KÜHL- & GEFRIERLAGERGERÄTE
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Diese Informationen können dem
Energielabel entnommen werden
KU 703 SUPER
PREMIUM
Das Energielabel gibt den jährlichen
Stromverbrauch (kWh/annum) und den tatsächlich zur
Verfügung
stehenden Nettoinhalt im Kühl-
beziehungsweise Gefriersegment. Der Nettoinhalt wird
durch die Norm EN
16825 klar definiert.
Anpassung des Energielabels seit dem
01.07.2019
Bei der Einführung gab es für den
gewerblichen Bereich die Energieeffizienzklassen A bis
G. Mit dem
01.07.2019 wure das Energielabel bis zur
Energieeffizienzklasse A+++ erweitert.
Gesicherter Temperaturbereich für die
angegebene Klimaklasse
Durch das Energielabel wird versichert ,
dass der angegebene Temperaturbereich in der
entsprechenden
Klimaklasse erreicht wird.
Für diese Geräte gilt die
Energieverbrauchskennzeichnung nicht
Ausgenommen von der
Kennzeichnungspflicht sind unter anderem Geräte mit
statischer Kühlung, offene
Schränke bei denen das Offensein den
Haupteinsatzzweck erfüllt oder auch Geräte die
hauptsächlich für das
Ausstellen und den Verkauf von Produkten bestimmt
sind.
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Energielabel ab dem 01. Juli 2016
Ab dem 01. Juli 2016 tritt die EU-Verordnung zur
Energieverbrauchs-kennzeichnung gewerblicher Kühl- und
Gefrierlagerschränke in Kraft – Verordnung (EU) Nr. 2015/1094.
Danach müssen künftig bestimmte Geräte, die vornehmlich für die
gekühlte Lagerung von Lebensmitteln im gewerblichen Bereich
konzipiert wurden, mit dem sogenannten Energielabel
gekennzeichnet werden.
Die beispielhafte Abbildung des Energielabels für den ALPENINOX
Kühlschrank KU 703 PREMIUM zeigt und erklärt die einzelnen
Komponenten des Energielabels.
Energieeffizienzklassen
Die Bandbreite der Energieeffizienzklassen reichen ab dem 01.
Juli 2016 von A bis G. Diese Tatsache irritiert viele
Fachhändler und Endanwender, die aus dem Haushaltsbereich die
Energieeffizienzklassen A+++ bis D kennen. Die Erklärung hierfür
sind die stark voneinander abweichenden Testbedingungen für den
gewerblichen Bereich auf der einen und dem Haushaltsbereich auf
der anderen Seite. Die folgende Tabelle zeigt, dass aufgrund
dessen die beiden Energielabel völlig verschieden und nicht
miteinander vergleichbar sind.
Stromverbrauch
Der auf dem Energielabel angegebene Stromverbrauch wird pro Jahr
angegeben. Dazu werden die Werte, die unter den vorgeschriebenen
Testbedinungen für 24 Stunden erreicht werden, mit dem Faktor
365 multipliziert.
Nutzinhalt
Der
Nutzinhalt Kühlen oder Gefrieren wird gemäß der Norm EN 16825
ermittelt.
Klimaklassen
Es sind folgende Klimaklassen zugelassen:
Klimaklasse 3 (Niederleistungskühllagerschrank):
Umgebungstemperatur: +10 °C bis +25 °C
relative Luftfeuchtigkeit: 60%
Klimaklasse 4:
Umgebungstemperatur: +10 °C bis +30 °C
relative Luftfeuchtigkeit: 55%
Klimaklasse 5 (Hochleistungskühllagerschrank):
Umgebungstemperatur: +10 °C bis +40 °C
relative Luftfeuchtigkeit: 40%
Wichtiger Kundenvorteil des Energielabels: Die Klimaklasse gibt
an, bis zu welcher Temperatur die für die Lagerung von
Lebensmitteln geforderten Lagertemperaturen zugesagt werden!
Die Messung des angegebenen Energieverbrauchs erfolgt jedoch -
unabhängig von der ausgewiesenen Klimaklasse – bei Klimaklasse
4, das heißt bei +30 °C und 55% relative Luftfeuchte.
Wie geht es weiter?
Das Energielabel wird bis zum 01. Juli 2019 angepasst: Die
Energieeffizienz-klassen G und F werden schrittweise unzulässig
und es erfolgt eine Erweiterung bis zur Energieklasse A+++.
Welche Geräte sind nicht betroffen?
Für unter anderem diese Geräte gilt die neue
Kennzeichnungspflicht nicht:
Geräte mit statischer Kühlung; Kühl- und Gefrierkombinationen;
Truhen und andere Kühlgeräte, die für den direkten
Lebensmittelverkauf bestimmt sind.
Aufgrund der stark abweichenden Testbedingungen, sind die
Energieklassen sowie der kWh/annum-Wert zwischen Gewerbe- und
Haushaltsprodukten nicht miteinander vergleichbar.
Ab dem 1. Juli 2019 wird das Energielabel bis zur
Energieeffizienzklasse A+++ erweitert, die Klassen F und G
verlieren dagegen schrittweise ihre Gültigkeit für den weiteren
Verkauf.
Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind unter anderem
Geräte mit statischer Kühlung, offene Schränke bei denen das
Offensein den Haupteinsatzzweck erfüllt oder auch Geräte die
hauptsächlich für das Ausstellen und den Verkauf von Produkten
bestimmt sind.
Also auf die Plätze! Fertig! Energie sparen!
energieeffizienzlabel_tabelle
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