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 Auf diesem Weg  möchten wir Sie vorab über die in der Umsetzung befindlichen   EU-Verordnungen informieren, die mit 01. März  2021 gelten werden.


Neben der bereits bestehenden Verordnung (EU) 2015/1095 zur umweltgerechten Gestaltung von bspw. Kühllagerschränken und Kühltischen sowie der dazugehörigen Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung 2015/1094, gelten ab Anfang kommenden Monats auch:
• die Verordnung (EU) 2019/2019 = Ökodesign–Anforderungen an Kühlgeräte – kommend aus dem Haushaltsbereich
– dazu zählen jetzt aber auch Minibars, Weinlagerschränke und gewerbliche Gefriertruhen sowie die dazugehörige
Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2019/2016
• die Verordnung (EU) 2019/2024 = Ökodesign-Anforderungen an Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion sowie die dazu
gehörige Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2019/2018
Ziel der EU-Vorschriften zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung ist es, die Energieeffizienz von Geräten zu verbessern
und so zur Verwirklichung der Klimaneutralität in der EU beizutragen. So möchte die EU Schätzungen zu Folge im Jahr 2030 – mit
allen dazugehörigen Ökodesign-Maßnahmen – jährlich mehr als 260TWh Energie einsparen. Das sind 260 000 000 000 000 kWh.
Kühlgeräte können bis 2030 10 TWh ausmachen. Die Treibhausgasemissionen sollen dadurch im Jahr 2030 um 100 Millionen
Tonnen gesenkt werden können.
Auch stellt die Kommission die EU-Produktdatenbank EPREL (European Product Registry for Energy Labelling) bereit. In dieser Datenbank
werden alle energieverbrauchsrelevanten Produkte, welche ein Energielabel tragen, registriert. Diese Datenbank ist über
das europäische Internetportal (https://energy-label.ec. europa.eu/) zugänglich und dient im öffentlichen Bereich der Bereitstellung
von Informationen über in Verkehr gebrachte Produkte einschließlich deren Energielabel und Produktdatenblätter.
Der nichtöffentliche Konformitätsteil ist für Lieferanten (Importeure, Hersteller, autorisierte Repräsentanten), Marktüberwachungsbehörden
und die EU-Kommission eingerichtet, ist nur nach Registrierung des jeweiligen Nutzers (https://ecas.ec.europa.eu/cas/
login) zugänglich und führt zusätzlich technische Dokumentationsblätter, Berechnungen und ähnliche Daten an.
Wir, als NordCap, sehen die Themen Klima und Umwelt als eine wichtige Aufgabenstellung an. Neben der bestmöglichen Umsetzung
der EU-Verordnungen, sind wir ständig darauf bedacht unser Produktportfolio hier hingehend zu optimieren: So bieten wir
energieeffiziente Geräte in den verschiedensten Produktkategorien an oder schaffen ressourcenschonende Konzepte.


 

04 | Ökodesign als Wettbewerbsvorteil nutzen

 

 

 


 

 

 

Innovative Geräte, mit natürlichem Kältemittel, auf Energieeffizienz geprüft und mit Energielabel ausgezeichnet.

Seit März gelten für Hersteller und Händler eine Vielzahl neuer gesetzlicher Regelungen in den Bereichen Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign.

Zeitgleich haben wir eine neue Generation nachhaltiger Geräte auf den Markt gebracht. So erfüllen wir gemeinsam alle Anforderungen von Markt und Gesetz.

Wir klären auch laufend Spezialfragen für Sie ab, die sich noch nicht unmissverständlich aus der Gesetzeslage erklären. Wir freuen uns nun mit Ihnen gemeinsam die Vorteile am Markt zu nutzen.

 

 

 
Die Ökodesignrichtlinie für Kühlmöbel mit einer Direktvertriebsfunktion
Die Ökodesignrichtlinie ist für Kühlmöbel mit einer Direktvertriebsfunktion konzipiert, die für den Verkauf und die Präsentation von Lebensmitteln und anderen Waren im Einzelhandel verwendet wird, z. B. in Supermärkten. Die Richtlinie gilt nur für neu hergestellte Kühlmöbel. Kühlsysteme, Verbundanlagen und Verflüssigungssätze unterliegen dabei anderen Vorschriften.

Geräte, die mit anderen Energiequellen als Strom betrieben werden, und Kühlgeräte für die Lebensmittelverarbeitung gelten nicht als Kühlmöbel mit Direktvertriebsfunktion. Auch Kühlzellen sind in dieser Richtlinie nicht enthalten.

Die Vorschriften gelten für folgende Kühlgeräte (zentralgekühlt und steckerfertig) der Eigen- und Fremdproduktion (OEM):

Kühlmöbel (Tiefkühlung oder Normalkühlung) für Supermärkte
Getränkekühler
Gefrierschränke /-truhen für Eiscreme
Gefrierschränke /-truhen für offenes Speiseeis (z.B. Eisdiele)
Kühlautomaten
Das Ziel der Ökodesignrichtlinie ist es, Produzenten anzuleiten, Produkte mit reduziertem Energieverbrauch zu entwickeln und auf diese Weise auch die negativen Umweltauswirkungen dieser Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus zu verringern

'Ökodesign' bedeutet, dass der Schwerpunkt während der Entwicklungsphase mehr auf den Energiebedarf während des gesamten Lebenszyklus und andere umweltrelevante Aspekte gelegt wird, bevor Produkte überhaupt produziert und auf den Markt gebracht werden.

Die Ökodesignrichtlinie wird durch die Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie ergänzt.

Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie
Die Ökodesignrichtlinie wird durch die Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie ergänzt, welche die Anbringung eines Energielabels am Produkt vorsieht. Es bietet ein klares und leicht verständliches Informationsetikett zur Energieeffizienz des Produkts und klassifiziert Produkte nach ihrem Wirkungsgrad (von A bis G). Das Label ist jedem Produkt beizufügen. Es wird erwartet, dass die besten Produkte zunächst der Klasse C oder D angehören. Somit haben Hersteller die Möglichkeit, in Zukunft noch energieeffizientere Produkte zu entwickeln.

Das Etikett hilft Endverbrauchern bei der Auswahl energieeffizienter Produkte. Die Anforderungen an die Energiekennzeichnung gelten ab dem 1. März 2021 für neu hergestellte Geräte.

ECO design and Energy Efficiency Index
Energieeffizienzindex (EEI) für jeden Eintrag in der EPREL-Datenbank
Lieferanten müssen Produktinformationen in der EPREL-Datenbank angeben. EPREL ist eine europäische Produktdatenbank für die Energiekennzeichnung von Produkten und wird von der EU verwaltet. Die Produktinformationen, die Lieferanten in die EPREL-Datenbank eingegeben haben, beziehen sich auf das Energielabel, technische Informationen und die Überwachung der Einhaltung.

Der Energieeffizienzindex (EEI) ist in Klimaklasse 3
(+25°C Umgebungstemperatur mit 60% relativer Luftfeuchtigkeit) für bestimmte Produkttemperaturklassen (M1, M2, H1 oder H2) definiert. Wichtige Berechnungsparameter sind der Energieverbrauch und die "Total Display Area" (TDA), also die Gesamtauslagefläche. Faktisch bedeutet dies, dass eine größere Auslagefläche einen besseren EEI-Wert liefert. Offene Kühlmöbel haben jedoch aufgrund des deutlich höheren Stromverbrauchs einen höheren EEI als Kühlmöbel mit Türen.



Produktlebenszyklus und Ersatzteilverfügbarkeit
Der Produktlebenszyklus ist ein wichtiger Bestandteil der Ökodesignrichtlinie. Die Hersteller müssen die benötigten Ersatzteile innerhalb von 15 Tagen ab Bestelldatum versenden können.

Informationen zu Ersatzteilen und deren Bestellung müssen für jeden Nutzer ohne Zugangsbeschränkungen online verfügbar einsehbar sein. Darüber hinaus muss die Verfügbarkeit der Ersatzteile bis 8 Jahre nach Herstellung und Auslieferung des letzten Kühlmöbels garantiert werden.
 

 

Richtlinien für Ökodesign und Energieverbrauchs-kennzeichnung treten ab März 2021 in Kraft
 
Die Ökodesignrichtlinie ist für Kühlmöbel mit einer Direktvertriebsfunktion konzipiert, die für den Verkauf und die Präsentation von Lebensmitteln und anderen Waren im Einzelhandel verwendet werden, z. B. in Supermärkten.
Ziel der Richtlinie ist es, ganz im Sinne von Viessmann, nachhaltiger zu handeln und die Umwelt zu schonen.
Die Richtlinie gilt nur für neu hergestellte Kühlmöbel! Kühlsysteme, Verbundanlagen und Verflüssigungssätze unterliegen dabei anderen Vorschriften.


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