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Kühlmöbel Auf
diesem Weg möchten wir Sie vorab über die in der Umsetzung befindlichen EU-Verordnungen informieren, die mit 01. März
2021 gelten werden.
Neben der bereits bestehenden Verordnung (EU) 2015/1095 zur
umweltgerechten Gestaltung von bspw. Kühllagerschränken und
Kühltischen sowie der dazugehörigen
Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung 2015/1094, gelten ab Anfang
kommenden
Monats auch:
• die Verordnung (EU) 2019/2019 = Ökodesign–Anforderungen an Kühlgeräte
– kommend aus dem Haushaltsbereich
– dazu zählen jetzt aber auch Minibars, Weinlagerschränke und
gewerbliche Gefriertruhen sowie die dazugehörige
Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2019/2016
• die Verordnung (EU) 2019/2024 = Ökodesign-Anforderungen an Kühlgeräte
mit Direktverkaufsfunktion sowie die dazu
gehörige Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2019/2018
Ziel der EU-Vorschriften zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung
ist es, die Energieeffizienz von Geräten zu verbessern
und so zur Verwirklichung der Klimaneutralität in der EU beizutragen. So
möchte die EU Schätzungen zu Folge im Jahr 2030 – mit
allen dazugehörigen Ökodesign-Maßnahmen – jährlich mehr als 260TWh
Energie einsparen. Das sind 260 000 000 000 000 kWh.
Kühlgeräte können bis 2030 10 TWh ausmachen. Die Treibhausgasemissionen
sollen dadurch im Jahr 2030 um 100 Millionen
Tonnen gesenkt werden können.
Auch stellt die Kommission die EU-Produktdatenbank EPREL (European
Product Registry for Energy Labelling) bereit. In dieser Datenbank
werden alle energieverbrauchsrelevanten Produkte, welche ein
Energielabel tragen, registriert. Diese Datenbank ist über
das europäische Internetportal (https://energy-label.ec. europa.eu/)
zugänglich und dient im öffentlichen Bereich der Bereitstellung
von Informationen über in Verkehr gebrachte Produkte einschließlich
deren Energielabel und Produktdatenblätter.
Der nichtöffentliche Konformitätsteil ist für Lieferanten (Importeure,
Hersteller, autorisierte Repräsentanten), Marktüberwachungsbehörden
und die EU-Kommission eingerichtet, ist nur nach Registrierung des
jeweiligen Nutzers (https://ecas.ec.europa.eu/cas/
login) zugänglich und führt zusätzlich technische
Dokumentationsblätter, Berechnungen und ähnliche Daten an.
Wir, als NordCap, sehen die Themen Klima und Umwelt als eine wichtige
Aufgabenstellung an. Neben der bestmöglichen Umsetzung
der EU-Verordnungen, sind wir ständig darauf bedacht unser
Produktportfolio hier hingehend zu optimieren: So bieten wir
energieeffiziente Geräte in den verschiedensten Produktkategorien an
oder schaffen ressourcenschonende Konzepte.
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Ökodesign als Wettbewerbsvorteil nutzen
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Innovative Geräte, mit natürlichem Kältemittel, auf
Energieeffizienz geprüft und mit Energielabel
ausgezeichnet.
Seit März gelten für Hersteller
und Händler eine Vielzahl neuer gesetzlicher Regelungen
in den Bereichen Energieverbrauchskennzeichnung und
Ökodesign.
Zeitgleich haben wir eine neue
Generation nachhaltiger Geräte auf den Markt gebracht.
So erfüllen wir gemeinsam alle Anforderungen von Markt
und Gesetz.
Wir klären auch laufend
Spezialfragen für Sie ab, die sich noch nicht
unmissverständlich aus der Gesetzeslage erklären. Wir
freuen uns nun mit Ihnen gemeinsam die Vorteile am Markt
zu nutzen.
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Die Ökodesignrichtlinie für Kühlmöbel mit einer
Direktvertriebsfunktion
Die Ökodesignrichtlinie ist für Kühlmöbel mit einer
Direktvertriebsfunktion konzipiert, die für den Verkauf und die
Präsentation von Lebensmitteln und anderen Waren im Einzelhandel
verwendet wird, z. B. in Supermärkten. Die Richtlinie gilt nur
für neu hergestellte Kühlmöbel. Kühlsysteme, Verbundanlagen und
Verflüssigungssätze unterliegen dabei anderen Vorschriften.
Geräte, die mit anderen Energiequellen als Strom betrieben
werden, und Kühlgeräte für die Lebensmittelverarbeitung gelten
nicht als Kühlmöbel mit Direktvertriebsfunktion. Auch Kühlzellen
sind in dieser Richtlinie nicht enthalten.
Die Vorschriften gelten für folgende Kühlgeräte (zentralgekühlt
und steckerfertig) der Eigen- und Fremdproduktion (OEM):
Kühlmöbel (Tiefkühlung oder Normalkühlung) für Supermärkte
Getränkekühler
Gefrierschränke /-truhen für Eiscreme
Gefrierschränke /-truhen für offenes Speiseeis (z.B. Eisdiele)
Kühlautomaten
Das Ziel der Ökodesignrichtlinie ist es, Produzenten anzuleiten,
Produkte mit reduziertem Energieverbrauch zu entwickeln und auf
diese Weise auch die negativen Umweltauswirkungen dieser
Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus zu verringern
'Ökodesign' bedeutet, dass der Schwerpunkt während der
Entwicklungsphase mehr auf den Energiebedarf während des
gesamten Lebenszyklus und andere umweltrelevante Aspekte gelegt
wird, bevor Produkte überhaupt produziert und auf den Markt
gebracht werden.
Die Ökodesignrichtlinie wird durch die
Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie ergänzt.
Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie
Die Ökodesignrichtlinie wird durch die
Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie ergänzt, welche die
Anbringung eines Energielabels am Produkt vorsieht. Es bietet
ein klares und leicht verständliches Informationsetikett zur
Energieeffizienz des Produkts und klassifiziert Produkte nach
ihrem Wirkungsgrad (von A bis G). Das Label ist jedem Produkt
beizufügen. Es wird erwartet, dass die besten Produkte zunächst
der Klasse C oder D angehören. Somit haben Hersteller die
Möglichkeit, in Zukunft noch energieeffizientere Produkte zu
entwickeln.
Das Etikett hilft Endverbrauchern bei der Auswahl
energieeffizienter Produkte. Die Anforderungen an die
Energiekennzeichnung gelten ab dem 1. März 2021 für neu
hergestellte Geräte.
ECO design and Energy Efficiency Index
Energieeffizienzindex (EEI) für jeden Eintrag in der
EPREL-Datenbank
Lieferanten müssen Produktinformationen in der EPREL-Datenbank
angeben. EPREL ist eine europäische Produktdatenbank für die
Energiekennzeichnung von Produkten und wird von der EU
verwaltet. Die Produktinformationen, die Lieferanten in die
EPREL-Datenbank eingegeben haben, beziehen sich auf das
Energielabel, technische Informationen und die Überwachung der
Einhaltung.
Der Energieeffizienzindex (EEI) ist in Klimaklasse 3
(+25°C Umgebungstemperatur mit 60% relativer Luftfeuchtigkeit)
für bestimmte Produkttemperaturklassen (M1, M2, H1 oder H2)
definiert. Wichtige Berechnungsparameter sind der
Energieverbrauch und die "Total Display Area" (TDA), also die
Gesamtauslagefläche. Faktisch bedeutet dies, dass eine größere
Auslagefläche einen besseren EEI-Wert liefert. Offene Kühlmöbel
haben jedoch aufgrund des deutlich höheren Stromverbrauchs einen
höheren EEI als Kühlmöbel mit Türen.
Produktlebenszyklus und Ersatzteilverfügbarkeit
Der Produktlebenszyklus ist ein wichtiger Bestandteil der
Ökodesignrichtlinie. Die Hersteller müssen die benötigten
Ersatzteile innerhalb von 15 Tagen ab Bestelldatum versenden
können.
Informationen zu Ersatzteilen und deren Bestellung müssen für
jeden Nutzer ohne Zugangsbeschränkungen online verfügbar
einsehbar sein. Darüber hinaus muss die Verfügbarkeit der
Ersatzteile bis 8 Jahre nach Herstellung und Auslieferung des
letzten Kühlmöbels garantiert werden. |
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Richtlinien für Ökodesign und Energieverbrauchs-kennzeichnung treten ab
März 2021 in Kraft
Die Ökodesignrichtlinie ist für Kühlmöbel mit einer
Direktvertriebsfunktion konzipiert, die für den Verkauf und die
Präsentation von Lebensmitteln und anderen Waren im Einzelhandel
verwendet werden, z. B. in Supermärkten.
Ziel der Richtlinie ist es, ganz im Sinne von Viessmann, nachhaltiger zu
handeln und die Umwelt zu schonen.
Die Richtlinie gilt nur für neu hergestellte Kühlmöbel! Kühlsysteme,
Verbundanlagen und Verflüssigungssätze unterliegen dabei anderen
Vorschriften.
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