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Rehkitze suchen vor dem Mähwerk im Othetal 24.5.05 Zwillinge Bock und Rickenkitz
Kitzdrohne
Kitzrettung 2.0 im Jahre 2022 Kitzdrohne Kitzrettung 3.0 im Jahre 202 |
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Kitze suchen Sülemicke | ||
Kitz 2007 mit Nachgeburt | ||
2 rehkitze 2 rehkitze | ||
Die beiden Kitze wurden kurz vorher gesetzt , die Placenta lag noch daneben im Gras und die Ricke hatte aus dem Spiegel ein Stück Nabelschnur anhängend. Rehkitze suchen im Gras | ||
2 rehkitze rehkitze im doppelpack | ||
Bienchen und Wolfgang Reuter + der Verfasser Kitze suchen Sülemicke 2009 | 2 Stück gefunden erst wenige Stunden alt | |
Wolfgang Reuter Kitze suchen | Junghase Junihasen schon im Mai alt 16.5.2014 | |
Wolfgang Reuter Kitze suchen Kitze Suchen 2016 Othetal | Kitze Suchen 2016 Othetal | |
Orientierungssatz Der Tod von Tieren durch einen Kreiselmäher ist dem zu den Mäharbeiten beauftragenden Landwirt gemäß § 25 Abs. 2 StGB als eigenes Handeln zuzurechnen, weil er mit Täterwillen (animus auctoris) in Absprache mit dem Tatausführenden vorging und beide im Kontext eines mindestens bedingten Vorsatzes davon ausgingen, dass in der zu mähenden Wiese mehrere Rehkitze liegen könnten. Ein gemeinsamer Tatplan ist in Form eines bedingten Vorsatzesmöglich.(Rn.11)
Der Höhe nach steht dem Kläger der vom Amtsgericht zuerkannte
Schaden mit Ausnahme der Mehrwertsteuer für 2 Rehkitze in
Höhe von je 108,-- Euro zu, mithin ein Gesamtschaden von 1.377,35,--
Euro (= 2 x 680 Euro + 14,96 Euro Auslagenpauschale nach §
26 BRAGO +
2,39 Euro Mehrwertsteuer hierauf) zu.
Der Kläger kann auch den Preis für Lebendtiere als Schadensersatz
geltend machen und nicht lediglich den Wildbreterlös. Gemäß §
249 ff. BGB hat
der Kläger einen Anspruch auf Naturalrestitution, daher auf
Wiedereinräumung des Zustands, der vor der Tötung der Rehkitze bestand.
Dabei ist zu berücksichtigen, ob der Zuchtwert der getöteten Tiere
eine Rolle spielt oder nicht. Der Kläger wollte das Leben der im
Feld befindlichen und durch die Mäharbeiten des Beklagten getöteten Rehkitze retten.
Es kam ihm somit ersichtlich auf die Erhaltung des Lebens der Rehkitze und
ihren Zuchtwert an, weshalb hier für die Bemessung des Schadens der
Zuchtwert und nicht lediglich der Wildbreterlös zugrunde zu legen
ist. Der Zuchtwert der Rehkitze entspricht
den Kosten für die Beschaffung zweier Lebendtiere, die hier geltend
gemacht werden, weshalb ihm diese als Schadensersatz nach §§
823Abs. 1, 249
Abs. 1 BGB zustehen. |
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Wolfgang Reuter Kitze suchen Kitze Suchen 2016 Belmicke | ||
Barren Ringelnatter | Barren Ringelnatter | |
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Böcke 2012 Jagdrevier Belmicke
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