Betriebsanleitung
Kälteanlagen
Kurzbetriebsanleitung für
Kälteanlagen und Wärmepumpen
(nach EG-Maschinenrichtlinie, Unfallverhütungsvorschrift VBG 20 und
E DIN EN 378-10)
Technische Daten:
Hersteller:
Typ / Seriennummer:
Baujahr:
Bauart Verdichter: offen / halbhermetisch / hermetisch
Nennleistung Antrieb [kW]:
Stromart V/Ph/Hz:
Nennstrom [A]:
Verflüssiger: wasser- / luftgekühlt / kombiniert
Kälteleistung:
Kältemittel:
Kurzzeichen:
Chem. Formel:
Zulässiger Betriebsüberdruck [bar]
Hochdruckseite:
Niederdruckseite:
Kältemittel-Füllmenge [kg]:
Ausserbetriebsetzen in Notfällen: (zutreffendes ankreuzen: __)
Anlage sofort stromlos machen durch: .. Notschalter ausserhalb des
Maschinenraumes betätigen .. Steuer- und Hauptschalter ausschalten
.. Netzstecker ziehen .. Sicherung ausschalten
Sicherheitshinweise für das Kältemittel:
Das Kältemittel R_____ gehört zur Gruppe 1 nach VBG 20. Es ist
ungiftig, geruchlos,
nicht ätzend oder schleimhautreizend. In höheren Dosierungen
eingeatmet wirkt es
leicht narkotisierend. Das Kältemittel ist schwerer als Luft und
sammelt sich in
geschlossenen Räumen am Boden. Dadurch kommt es zur Verdrängung des
Luftsauerstoffes (Erstickungsgefahr!) Gelangt flüssiges Kältemittel
auf die Haut,
treten Erfrierungserscheinungen auf.
Sicherheitsdatenblatt beachten!
Verflüssiger:
Bei wassergekühltem Verflüssiger ist der Filter im
Wasserregulierventil in
regelmäßigen Abständen zu reinigen. Bei Einfriergefahr durch
niedrige
Umgebungstemperatur ist die Kälteanlage ausser Betrieb zu setzen und
das Wasser
aus dem Kondensator abzulassen.
Bei luftgekühltem Verflüssiger sind die Kühlrippen von Staub, Fett,
Papier usw. stets
sauber zu halten, da jede Verschmutzung die Kälteleistung
beeinträchtigt und die
Betriebskosten erhöht. Auf ungehinderten Kühlluftstrom achten; Zu-
und
Fortluftquerschnitte dürfen nicht verengt werden.
Verdampfer:
Der Luftstrom bei luftbeaufschlagten Verdampfern darf nicht durch
Kühlgut oder
ähnliches behindert werden. Bei wassergekühltem Verdampfer ist bei
Einfriergefahr
durch niedrige Umgebungstemperatur ist die Kälteanlage ausser
Betrieb zu setzen
und das Wasser aus dem Verdampfer abzulassen, bzw. Frostschutzmittel
einzufüllen. Die Frostschutzkonzentration ist regelmäßig zu prüfen.
Bestimmungsgemäße Verwendung der Kälteanlage:
Kälteanlage nur für den bestimmungsgemäßen Verwendungzweck
einsetzen und
betreiben. Änderungen sind nur durch den Hersteller, Lieferer oder
den
Kundendienst zulässig. Kühl- und Tiefkühlräume dürfen nur ihrem
Verwendungszweck entsprechend beschickt werden. Es ist darauf zu
achten,
daß
keine Personen eingeschlossen werden.
Unfallverhütungsvorschrift VBG 20 §§ 28 und 29 beachten.
Beim Nachfüllen von Kältemittel darf nur das auf dem
Kennzeichnungsschild
angegebene Kältemittel verwendet werden. Nachfüllen nur durch den
Hersteller
oder den Kundendienst!
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung:
Sicherheits-, Schutz- und Regeleinrichtungen dürfen nicht verstellt
oder
unwirksam gemacht werden.
Lecksuche und Kältemittelnachfüllung nur
durch den Hersteller der
Kälteanlage oder
den Kundendienst.
Eingriffe in den Kältekreislauf durch Sachunkundige sind nicht
zulässig.
Bei Anlagen mit Sekundärkreisläufen im Leckagefall nur das gleiche
Wärmeträgerfluid nachfüllen; Kundendienst benachrichtigen.
Brandfall:
Kälteanlage abschalten. Mechanische Lüftung des Maschinenraumes
abschalten.
Bei Umgebungsbrand Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Persönliche Schutzausrüstung:
Bei Kältemittelaustritten oder bei Arbeiten, bei denen mit
Freiwerden von Kältemittel
zu rechnen ist sind Schutzbrille und –handschuhe zu tragen. Bei Löt-
oder
Schweißarbeiten an Kältemittelleitungen
sind diese vorher drucklos
zu machen. Es
ist eine Atemschutzmaske mit Filter Klasse B für saure Gase zu
tragen.
Es ist auf § 23 UVV VBG 20 „Schutzausrüstung gegen Kältemittel“ und
E DIN EN
378-9 zu achten.
Erste Hilfe:
Wenn die verletzte Person ohnmächtig / bewusstlos ist:
- Arzt und einen Krankenwagen mit Atemgerät rufen (Notarztwagen, NAW).
- Puls und Atmung kontrollieren: Bei Eigenatmung Person an einem gut
belüfteten Ort in
stabile Seitenlage bringen. Bei Atemstillstand Atemspende. Bei
Kreislaufstillstand (kein
Puls, keine Atmung) Herz-Lungen-Wiederbelebung. Beengende Kleidung
lockern.
- Falls die Kleidung mit Kältemittel verunreinigt ist: Alle
verunreinigten Kleidungsstücke
entfernen.
- Personen, die größere Mengen Kältemittel eingeatmet haben, sind so
schnell als möglich
von einer sachkundigen Person mit Sauerstoff zu behandeln.
Darüberhinaus sind sie
möglichst ruhig zu halten.
- Arzt über das Kältemittel informieren, dem die verletzte Person
ausgesetzt war.
- Keinesfalls darf einer bewusstlosen Person Flüssigkeit verabreicht
werden.
Augenverletzungen:
- Niemals die Augen reiben.
- Kontaktlinsen, falls vorhanden, entfernen.
- Das Augenlid anheben und das Auge mindestens 20 Minuten mit viel
Wasser ausspülen.
- Die verletzte Person sofort zu einem Facharzt oder in ein
Unfallkrankenhaus bringen.
Hautverunreinigungen
- Betroffene Hautpartien mindestens 20 Minuten lang mit Wasser
abspülen.
Währenddessen gleichzeitig die Kleidung entfernen.
- Die betroffenen Hautpartien nicht mit Kleidung, Verbänden, Öl usw.
abdecken.
- Die verletzte Person sofort zu einem Facharzt oder in ein
Unfallkrankenhaus bringen
Maßnahmen bei Verschlucken von Flüssigkeit
- Der verletzten Person, sofern sie bei Bewusstsein ist, soviel
Wasser als möglich zu
trinken geben. Niemals Milch o.ä.!
- Notarzt, Krankenhaus und Giftinformationszentrale verständigen.
Bei Verletzungen, Unfällen oder Vergiftungen sind folgende Stellen
zu
informieren:
Betriebsleitung:
Tel.:
Polizei:
Tel.: 110
Notarzt:
Tel.: 19222
Krankenhaus
Tel.:
Feuerwehr:
Tel.: 112
Spezialklinik f. Verbrennungen:
Tel.:
Giftinformationszentrale
Tel.: 089 / 19240
(Dieses Dokument erhalten Sie bei Bedarf auch ausgefüllt und in
laminierter
Form zur Anbringung am Aufstellungsort der Anlage !)
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