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Bei Nordcap kommt der Spediteur ca 48 Stunden nach Übermittlung der Rechnung und Anmeldung beim Düsseldorfer Zoll .

WEltweit

Verechnungssätze Schweiz  

Verrechnungssätze

Servicemonteur und Techniker mit Servicewagen

Mo – Fr 07:00 – 18:00 Uhr CHF 138.00/h

18:00 – 07:00 Uhr CHF 197.00/h

Sa – So 08:00 – 22:00 Uhr CHF 266.00/h

Feiertage 08:00 – 22:00 Uhr CHF 266.00/h

Diese Verrechnungssätze gelten für die Montage, die Inbetriebnahme, Instandhaltungs-/Reparatur- und Servicearbeiten von Maschinen und Anlagen sowie Schulung und Training.

Die kleinste verrechnete Einheit ist 15 Minuten/Mann.

Anfahrtspauschalen ab Standort der Firma.

Zone 1 1 – 20 Km oder max. 15 Minuten Autofahrt CHF 45.00/Tag

Zone 2 20 – 100 Km oder max. 1 Stunde Autofahrt CHF 98.00/Tag

Zone 3 100 -150 Km oder max. 1.5 Stunden Autofahrt CHF ab 160.00/Tag

Sämtliche Tarife verstehen sich inkl. Spesen, exkl. MwSt.

Liefer- und  Zahlungskonditionen für Österreich  
Die angeführten Versandkosten beziehen sich auf den Versand nach Österreich der genaue Preis wird per Mail angegeben.!!
Die Versandkosten zu anderen Nachbarländern werden Ihnen umgehend nach Eingang Ihrer Bestellung per E-mail bekannt gegeben.

• Versandkosten:

bei Nordcap ca 6 % vom Warenwert 

Austria + Benelux: 6 Prozent 

 

 3.    Österreich: 6 Prozent 

Mindestbestellwert: 150 Euro

 

Paketversand  ca Angabe  genau wird in einem Angebot erstellt 39,00 €  Verpackung inklusive, maximales Paketgewicht: 20 kg Die durchschnittliche Paketlaufzeit beträgt: 3-4 Tage

Zustellung Spedition ca Angabe genau wird in einem Angebot erstellt ca 115,00 €  Verpackung inklusive, maximales Gewicht: 70 kg Die durchschnittliche Paket- und Palettenlaufzeit beträgt: 4-5 Tage.

Zustellung Spedition
ca Angabe genau wird in einem Angebot erstellt  ca 75,00 €  Verpackung inklusive, maximales Gewicht: 100 kg Die durchschnittliche Paket- und Palettenlaufzeit beträgt: 5-6 Tage.

Zustellung Spedition ca Angabe genau wird in einem Angebot erstellt ca 195,00 €  Verpackung inklusive, maximales Gewicht: 200 kg Die durchschnittliche Paket- und Palettenlaufzeit beträgt: 5-6 Tage.

Zustellung Spedition ca Angabe genau wird in einem Angebot erstellt ca 288,00 €  Verpackung inklusive, maximales Gewicht: 300 kg Die durchschnittliche Paket- und Palettenlaufzeit beträgt: 5-6 Tage.

• Zahlungsmöglichkeiten:
per Vorkasse oder per Nachnahme
Wir behalten uns vor die Zahlungsweise mittels Auftragsbestätigung zu ändern.

• Mindestbestellwert: 100,- €

• Umsatzsteuer:
Bei Angabe Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) plus einer Kopie der Finanzamtbestätigung entfällt die österreichische Umsatzsteuer.
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den in unseren Angeboten ausgewiesenen Frachtkosten und sind mit dem Angebotsbetrag zu begleichen.

Aufgrund unseres umfangreichen Sortimentes kann es immer wieder vorkommen, dass bei Bestellungen einzelne Artikel sofort lieferbar, andere Artikel jedoch erst später lieferbar sind. In diesem Falle gehen wir davon aus, dass Sie eine Gesamtlieferung wünschen.

Neubestimmung Leistungsort:
Nach dem neuen Recht wird bei einer Leistung im Ausland grundsätzlich danach unterschieden, ob der Dienstleistungsempfänger eine Privatperson oder ein Unternehmen ist: Handelt es sich bei dem Empfänger um eine Privatperson, gilt der Ort, an dem der leistende Unternehmer seinen Sitz hat. Ist der Dienstleistungsempfänger jedoch ebenfalls ein Unternehmen, so gilt der Ort, an dem der Empfänger seinen Unternehmenssitz hat. Dies vereinfacht das sogenannte „Reverse-Charge-Verfahren". Steuerschuldner bei Leistungserbringung zwischen zwei Unternehmen innerhalb der EU ist dann immer der Leistungsempfänger und damit der Auftraggeber.

Zusammenfassende Meldung bei sonstigen Leistungen in der EU:
Damit das angesprochene „Reverse-Charge-Verfahren" innerhalb der EU funktioniert und nicht unterlaufen werden kann, ist ab 2010 die Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) für bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen verpflichtend. Es müssen also ab nächsten Januar nicht nur die innergemeinschaftlichen Lieferungen, sondern auch die innergemeinschaftlichen Leistungen in einer zusammenfassenden Meldung (ZM) aufgeführt werden. Die zusammenfassenden Meldungen müssen vierteljährlich abgegeben werden. Verstöße gegen die Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit gewertet und können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.

Weitere Informationen zur Thematik und die ab dem 1. Januar 2010 anzuwendenden Vordrucke der Zusammenfassenden Meldungen finden Sie im .

Vorsteuervergütungsverfahren für ausländische Umsatzsteuer:

Die neuen Regelungen gelten für Vergütungsanträge ab dem 01.01.2010. Das bisher bestehende Papierverfahren (bis 31.12.2009) wird dann auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Unternehmen aus Deutschland müssen den Antrag über ein elektronisches Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) stellen.

Insbesondere Unternehmen, die grenzüberschreitend Dienstleistungen im EU-Ausland durchführen (z.B. im Bau-/ Ausbauhandwerk), sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzen.

Handwerkskammern und Fachverbände in Nordrhein-Westfalen bieten im Jahr 2010 verschiedenen Informationsveranstaltungen zum neuen EU-Mehrwertsteuerpaket an. Weitere Informationen erhalten Sie beim  (Tel.: 0221-2022-347)

 

 

 

 

 

 

 

Zoll INfo   Schweiz  Abholung im Grenzlagernähe bis € 2.999,-- möglich, darüber muss die Ware zu uns und da Beschaut werden und dann zum Grenzlager 

Ab 1.000,-- muss Ausfuhrbegleitdokument erstellt werden ( ABD oder AE oder MRN )

Ab 6.000,-- muss EUR 1 + Langzeiterklärung + Ausfuhrbegleitdokument erstellt werden ( ABD oder AE oder MRN )

Argumente des Spediteurs tgs

BEVOR, wirklich bevor die Ware ab dem Lager des Herstellers/Verkäufers abgeht müssen wir im Besitze einer Kopie der Rechnung sein und dem zuständigen Binnenzollamt der Lade-/Versandadresse die Möglichkeit geben, die Ware zu beschauen. Erst danach wird das Ausfuhrbegleitdokument vom Zoll freigegeben und somit darf die Ware erst dann versendet werden.

Wird diese Reihenfolge nicht eingehalten fehlt dem Exporteur der Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke.

  

Beachten Sie, dass wenn der Warenwert EUR 6‘000 übersteigt, eine Warenverkehrsbescheinigung EUR1 erforderlich ist, damit die Ware aufgrund des Freihandelsabkommens zollfrei eingeführt werden kann. Um diese zu erstellen brauchen wir eine Lieferantenerklärung (Langzeit oder Einzel) des Vorlieferant R... . Wider allen anderen Meinungen/Aussagen ist es so, dass keine Lieferantenerklärungen zollgebietsübergreifend ausgestellt werden können (es geht nur EU an EU oder CH an CH, EU an CH sprich Vorlieferant R... . an Endkunde  Vevey gilt nicht!).

 

Bei Beherzigung dieser Vorgaben ist ein reibungsloser Ablauf zu erwarten, ansonsten ist mit Mehraufwendungen und Zeitverzögerungen zu rechnen (alles schon erlebt)…

Wenn der Rechnungswert unter EUR 3‘000 bleibt ist dies kein Problem. Über EUR 3000 ist es nicht immer ganz einfach da die Firma Rauschenbach die Gestellungszeit beim DE Binnenzoll nicht einrechnet bevor die Ware versendet wird. Dies hat in der Vergangenheit schon oft zu Unstimmigkeiten geführt…

 

Die Region Vevey bedienen wir im Rahmen unserer Westschweiz-Touren zweimal wöchentlich. Mit Hebebühne können wir nur Ware zustellen, die mit dem Handhubwagen zu bewegen ist und die Grundfläche 220/120 cm nicht überschreitet. Ansonsten ist ein Stapler oder Rampe erforderlich.

 

Ungefähre Angaben genaues Angebot nach Mailanfrage

Liefer- und Zahlungskonditionen für die Schweiz:
Die angeführten Versandkosten beziehen sich auf den Versand in die Schweiz. als Vorkasse !
Die Versandkosten zu anderen Nachbarländern werden Ihnen umgehend nach Eingang Ihrer Bestellung per E-mail bekannt gegeben.

• Versandkosten:

Paketversand ca Angabe genau wird in einem Angebot erstellt  ab 75,00 € (inkl. Aus- u. Einfuhrzollabfertigung und aller Nebenkosten) Verpackung inklusive, maximales Paketgewicht: 30 kg Die durchschnittliche Paketlaufzeit beträgt: 4-5 Tage.


Zustellung Spedition ca Angabe genau wird in einem Angebot erstellt ca 150,00 € (inkl. Aus- u. Einfuhrzollabfertigung und aller Nebenkosten ) Verpackung inklusive, maximales Gewicht: 50-80 kg Die durchschnittliche Paket- und Palettenlaufzeit beträgt: 5-6 Tage.

Zustellung Spedition
ca Angabe genau wird in einem Angebot erstellt  ca 195,00 € (inkl. Aus- u. Einfuhrzollabfertigung und aller Nebenkosten ) Verpackung inklusive, maximales Gewicht: 100 kg Die durchschnittliche Paket- und Palettenlaufzeit beträgt: 5-6 Tage.

Zustellung Spedition
ca Angabe genau wird in einem Angebot erstellt : ca 255,00 € (inkl. Aus- u. Einfuhrzollabfertigung und aller Nebenkosten) Verpackung inklusive, maximales Gewicht: 300 kg Die durchschnittliche Paket- und Palettenlaufzeit beträgt: 5-6 Tage.

• Zahlungsmöglichkeiten:
Vorkasse

Wir behalten uns vor die Zahlungsweise mittels Auftragsbestätigung zu ändern.

• Mindestbestellwert:
100,- €

Aufgrund unseres umfangreichen Sortimentes kann es immer wieder vorkommen, dass bei Bestellungen einzelne Artikel sofort lieferbar, andere Artikel jedoch erst später lieferbar sind. In diesem Falle gehen wir davon aus, dass Sie eine Gesamtlieferung wünschen.
Neubestimmung Leistungsort:
Nach dem neuen Recht wird bei einer Leistung im Ausland grundsätzlich danach unterschieden, ob der Dienstleistungsempfänger eine Privatperson oder ein Unternehmen ist: Handelt es sich bei dem Empfänger um eine Privatperson, gilt der Ort, an dem der leistende Unternehmer seinen Sitz hat. Ist der Dienstleistungsempfänger jedoch ebenfalls ein Unternehmen, so gilt der Ort, an dem der Empfänger seinen Unternehmenssitz hat. Dies vereinfacht das sogenannte „Reverse-Charge-Verfahren". Steuerschuldner bei Leistungserbringung zwischen zwei Unternehmen innerhalb der EU ist dann immer der Leistungsempfänger und damit der Auftraggeber.

Zusammenfassende Meldung bei sonstigen Leistungen in der EU:
Damit das angesprochene „Reverse-Charge-Verfahren" innerhalb der EU funktioniert und nicht unterlaufen werden kann, ist ab 2010 die Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) für bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen verpflichtend. Es müssen also ab nächsten Januar nicht nur die innergemeinschaftlichen Lieferungen, sondern auch die innergemeinschaftlichen Leistungen in einer zusammenfassenden Meldung (ZM) aufgeführt werden. Die zusammenfassenden Meldungen müssen vierteljährlich abgegeben werden. Verstöße gegen die Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit gewertet und können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.

Weitere Informationen zur Thematik und die ab dem 1. Januar 2010 anzuwendenden Vordrucke der Zusammenfassenden Meldungen finden Sie im Internetportal des Bundeszentralamtes für Steuern.

Vorsteuervergütungsverfahren für ausländische Umsatzsteuer:

Die neuen Regelungen gelten für Vergütungsanträge ab dem 01.01.2010. Das bisher bestehende Papierverfahren (bis 31.12.2009) wird dann auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Unternehmen aus Deutschland müssen den Antrag über ein elektronisches Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) stellen.

Insbesondere Unternehmen, die grenzüberschreitend Dienstleistungen im EU-Ausland durchführen (z.B. im Bau-/ Ausbauhandwerk), sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzen.

Handwerkskammern und Fachverbände in Nordrhein-Westfalen bieten im Jahr 2010 verschiedenen Informationsveranstaltungen zum neuen EU-Mehrwertsteuerpaket an. Weitere Informationen erhalten Sie beim Außenwirtschaftsberater der Handwerkskammer zu Köln,

Nachnahme Schweiz bei KBS bis 1600,--

Einfuhrzoll 9 % selbst

Ab 6.000 €  nur Anmeldung über den örtlichen Zoll 

Hier ein Link für Besteller aus der Schweiz :       https://www.zefix.ch/de/search/entity/welcome

 

Zentrales Firmenregister zur Suche, ob es die Firma tatsächlich gibt . Natürlich keine  Sicherheit aber evtl. bei windigen Kunden ein erster Anhaltspunkt


Ersatzteilsendungen müssen mit den Wert verzollt werden

Rechnung und Dokumentenerstellung muss auch für 1€ Ersatzteil sein

Benelux    

Ungefähre Angaben genaues Angebot nach Mailanfrage 
• Versandkosten:

NC Regelung 23

Austria + Benelux: 6 Prozent 

Mindestbestellwert 150 Euro  

Paketversand  genaues Angebot nach Mailanfrage 

Liste 20  grober Richtwert  

Land

Gewicht

Preis

 

 Austria

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,0

 107,00

DHL/DPD
Spedition

 Belgium

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,00
€ 107,00

DHL/DPD
Spedition

 Denmark

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,00
€ 107,00

DHL/DPD
Spedition

 Estland

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,00
€ 351,00

DHL/DPD
Spedition

 France

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,00
€ 107,00

DHL/DPD
Spedition

 Finland

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,00
€ 181,00

DHL/DPD
Spedition

 Greece

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,00
€ 211,00

DHL/DPD
Spedition

 Italy

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,00
€ 151,00

DHL/DPD
Spedition

 Irland

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,00
€ 171,00

DHL/DPD
Spedition

 Lettland

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,00
€ 281,00

DHL/DPD
Spedition

 Litauen

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,00
€ 281,00

DHL/DPD
Spedition

 Luxembourg

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,00
€ 107,00

DHL/DPD
Spedition

 Netherlands

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,00
€ 107,00

DHL/DPD
Spedition

 Malta

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,00

DHL/DPD
Spedition  auf Anfrage

 Norway

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 35,00
€ 201,00

DHL/DPD
Spedition

 Portugal

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,00
€ 202,00

DHL/DPD
Spedition

 Poland

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,00
€ 151,00

DHL/DPD
Spedition

 Romania

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,00
€ 149,00

DHL/DPD
Spedition

       

 Sweden

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,00
€ 201,00

DHL/DPD
Spedition

 Slovenia

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,00
€ 201,00

DHL/DPD
Spedition

 Spain

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,00
€ 201,00

DHL/DPD
Spedition

 Switzerland

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 35,00
€ 129,00

DHL/DPD
Spedition

 Tschechien

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,00
€ 201,00

DHL/DPD
Spedition

 Turkey

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 59,00
€ 231,00

DHL/DPD
Spedition

 Hungary

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,00
€ 231,00

DHL/DPD
Spedition

 UK

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 35,00
€ 117,00

DHL/DPD
Spedition

 Cyprus

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 35,00
€ 351,00

DHL/DPD
Spedition

 Slovakia

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 25,00
€ 171,00

DHL/DPD
Spedition

 Russia

bis 31,5 kg
ab 31,5 kg

€ 59,00
€ 151,00

DHL/DPD
Spedition

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 



Aufgrund unseres umfangreichen Sortimentes kann es immer wieder vorkommen, dass bei Bestellungen einzelne Artikel sofort lieferbar, andere Artikel jedoch erst später lieferbar sind. In diesem Falle gehen wir davon aus, dass Sie eine Gesamtlieferung wünschen.
 

Neubestimmung Leistungsort:
Nach dem neuen Recht wird bei einer Leistung im Ausland grundsätzlich danach unterschieden, ob der Dienstleistungsempfänger eine Privatperson oder ein Unternehmen ist: Handelt es sich bei dem Empfänger um eine Privatperson, gilt der Ort, an dem der leistende Unternehmer seinen Sitz hat. Ist der Dienstleistungsempfänger jedoch ebenfalls ein Unternehmen, so gilt der Ort, an dem der Empfänger seinen Unternehmenssitz hat. Dies vereinfacht das sogenannte „Reverse-Charge-Verfahren". Steuerschuldner bei Leistungserbringung zwischen zwei Unternehmen innerhalb der EU ist dann immer der Leistungsempfänger und damit der Auftraggeber.


Zusammenfassende Meldung bei sonstigen Leistungen in der EU:

Damit das angesprochene „Reverse-Charge-Verfahren" innerhalb der EU funktioniert und nicht unterlaufen werden kann, ist ab 2010 die Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) für bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen verpflichtend. Es müssen also ab nächsten Januar nicht nur die innergemeinschaftlichen Lieferungen, sondern auch die innergemeinschaftlichen Leistungen in einer zusammenfassenden Meldung (ZM) aufgeführt werden. Die zusammenfassenden Meldungen müssen vierteljährlich abgegeben werden. Verstöße gegen die Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit gewertet und können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.

Weitere Informationen zur Thematik und die ab dem 1. Januar 2010 anzuwendenden Vordrucke der Zusammenfassenden Meldungen finden Sie im Internetportal des Bundeszentralamtes für Steuern.

Vorsteuervergütungsverfahren für ausländische Umsatzsteuer:

Die neuen Regelungen gelten für Vergütungsanträge ab dem 01.01.2010. Das bisher bestehende Papierverfahren (bis 31.12.2009) wird dann auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Unternehmen aus Deutschland müssen den Antrag über ein elektronisches Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) stellen.

Insbesondere Unternehmen, die grenzüberschreitend Dienstleistungen im EU-Ausland durchführen (z.B. im Bau-/ Ausbauhandwerk), sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzen.

distrelec.de

4 9680 23 SW - Netzstecker
16A 250V Schweizer Stecker
Typ J (T23) Schwarz, Steffen

Stecker 230 V Schweiz

bei o.g. Sendung beträgt der Warenwert über 6000€, was für eine Zollfreiheit eine EUR1 benötigt. Diese war der Ware nicht beigefügt. Der Ursprungssatz ist auch ungültig auf der Rechnung.

Da die Sendung ausgehend geplant ist, werden wir diese verladen.

Es fallen ab 01.01.2024 vom Grundsatz her für bestimmte Zolltarifnummern keine Zölle mehr an für Industrieware in der Schweiz.

Bitte beachten Sie jedoch das der ggf. anfallende Zoll an den Schweizer belastet wird respektive die Ware OHNE Präferenz verzollt wird.

 

Hier noch die kurze Info, welche Ihnen auch als Newsletter zugegangen ist, vom Schweizer Zoll über die Zollaussetzung für Industriegüter:

Zum 1. Januar 2024 wurden in der Schweiz die Zölle auf Industriegüter aufgehoben und der Schweizer Zolltarif grundlegend überarbeitet und vereinfacht.

Mit der Aufhebung der Industriezölle sind mit wenigen Ausnahmen im Bereich der lebenden Tiere, Lebensmittel und industriell produzierten landwirtschaftlichen Produkte z. B.:

  • Albumin,
  • Dextrin oder saure Öle aus der Raffination (Zolltarifkapitel 35 und 38)

alle Einfuhrzölle auf Industrieprodukte (Zolltarifkapitel 25 bis 97) entfallen.

Neben Zolleinsparungen ermöglicht die Abschaffung der Zollabgaben für Unternehmen zudem vereinfachte, weniger zeitaufwändige Zollabwicklungen durch den Wegfall von Spezialverfahren (z. B. vorübergehende Einfuhr, aktive Veredelung).

Eine weitere Erleichterung ist die geplante Verringerung der Zolltarifnummern von aktuell 6172 Tarifzeilen auf 4592, die zusammen mit der Abschaffung der Zölle ab Januar 2024 in Kraft trat.

Die Maßnahme soll den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken und vor allem mit Kostensenkungen für die Verbraucher und die Wirtschaft sowie mit einem geringeren Verwaltungsaufwand einhergehen.

Einzelheiten zu den Neuerungen sind seit Anfang August 2023 auf der Webseite des Schweizer Zolls ausführlich beschrieben.

Die Ermittlung des präferenziellen Ursprungs, dessen Ziel Zollersparnis ist, kann in vielen Fällen für Lieferungen in die Schweiz ab 2024 entfallen.

Auch original Rechnungen, Präferenzerklärungen auf den Rechnungen oder anderen Handelspapieren sowie die Vorlage von Warenverkehrsbescheinigungen EUR-1 für Lieferungen in die Schweiz können damit vom Grundsatz her entfallen.

Allerdings ist zwingend zu beachten, dass falls die Waren nicht in der Schweiz bleiben und verarbeitet oder unverarbeitet in die EU oder in Staaten der PEM-Zone geliefert werden sollen, die genannten Handelspapiere weiterhin benötigt werden.

Klären Sie dies Bitte VORAB mit Ihren Schweizer Kunden.

Es ist davon auszugehen, dass der Schweizer Kunde dann genauere Angaben zum nicht-präferenziellen Ursprung verlangen wird.

Eine Entscheidung über das Vorgehen, sowie die Prüfung der Zolltarifnummern obliegt grundsätzlich dem Ausführer der Waren und wird dringend empfohlen um nachfolgende Unstimmigkeiten, sowie Kosten zu vermeiden.

  • Quellen: IHK, Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft

 

Sachverhalt

Ihr Lieferant aus Deutschland (D1) liefert in Ihrem(D2)  Auftrag ein Klimagerät an eine von Ihrem österreichischen Kunden (Ö) benannte Adresse in München von wo aus es Ihr österreichischer Kunde abgeholt und selbst nach Österreich (z.B. Wien) verbracht hat.
Der österreichische Kunde ist Unternehmer, er erwirbt das Gerät für sein Unternehmen und hat Ihnen seine gültige USt-ID-Nr. mitgeteilt, die von Ihnen qualifiziert überprüft wurde.

Lösung:

Grds. könnte eine Reihengeschäft vorliegen, da das Gerät im Rahmen der Versendung/Beförderung vom ersten Unternehmer (D1) an den Abnehmer (Ö) gelangt.
Die ist hier jedoch nicht der Fall, da eine gebrochene Versendung vorliegt (vgl. I 2. a des beigefügten  Erlasses des BMF). Es mangelt an der für das Reihengeschäft erforderlichen Unmittelbarkeit der Warenbewegung.

Somit sind die beiden Lieferungen einzeln zu betrachten.

Die erste Lieferung D1 an D2 ist steuerbar und steuerpflichtig in Deutschland. D1 erteilt Ihnen somit eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.

Der Ort der zweiten Lieferung ist ebenfalls in Deutschland. Die Lieferung ist somit in Deutschland steuerbar.
Es liegt eine gebrochene Lieferung vor, die  für eine Umsatzsteuerbefreiung unter gewissen Umständen jedoch unschädlich ist (vgl. A 6.1 Abs. 3a Umsatzsteueranwendungserlass), nämlich sofern
- der österreichische Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung (durch D1)  feststeht
und
- der Transport ohne nennenswerte Unterbrechung erfolgt , d.h. „es besteht ein zeitl. und sachlicher Zusammenhang zwischen der Lieferung des Gegenstandes und seiner Beförderung/Versendung sowie ein kontinuierlicher Ablauf dieses Vorgangs“.
Damit diese zweite Lieferung als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung behandelt werden kann, sind diese Voraussetzungen von Ihnen nachzuweisen und in Ihrer Buchhaltung zu dokumentieren.
Insbesondere sollten Sie sich vom österreichischen Erwerber bestätigen lassen, wann der Transport von München nach bsplw. Wien in Österreich erfolgt  ist um damit den kontinuierlichen Ablauf der Warenbewegung nachzuweisen.

In jedem Fall benötigen Sie zusätzlich eine Gelangensbestätigung des österreichischen Erwerbers mit den erforderlichen Angaben. Hierzu können Sie den beigefügten Mustervordruck verwenden.

Im Zweifel musste ich als Fa Kältetechnik Rauschenbach Gmbh  nachweisen, dass der Gegenstand in ein anderes EU-Land gelangt ist, sonst kann das Finanzamt Umsatzsteuer nachfordern. Es gibt hierzu eine Neuregelung ab 1.1.2012.  Bei Lieferungen in EU-Länder ist der Nachweis neben dem Rechnungsdoppel über eine Bestätigung des Abnehmers  (sog. Gelangensbestätigung)  zu führen. Es ist also nun egal wer den Liefergegenstand tatsächlich befördert. Die Neuregelung kann sofort angewendet werden oder aber bis zum 30.6.2012 noch die Altregelung Bisher ist es so, dass ein Buch- und Belegnachweis wie folgt erbracht werden muss.

Im Fall der Beförderung durch den Lieferanten müssen vorliegen (§ 17a Abs. 2 UStDV):

  • das Doppel der Rechnung,
  • der Lieferschein, aus dem sich der Bestimmungsort (im übrigen Gemeinschaftsgebiet) ergibt,
  • sowie die Empfangsbestätigung des Abnehmers.

Im Fall der Beförderung durch den Kunden (Abholfall) sind vorzulegen:

  • das Doppel der Rechnung,
  • der Lieferschein,
  • die Empfangsbestätigung des Kunden sowie
  • der Nachweis über das Verbringen in einen anderen Mitgliedstaat.

Bei Einschaltung eines "selbstständigen Beauftragten" des Lieferanten oder des Abnehmers hat der innergemeinschaftliche Lieferer den  Belegnachweis  gem. § 17a Abs. 4 UStDV zu führen. Diese Vorschrift regelt, dass als Nachweisbelege erforderlich sind:

  • das Doppel der Rechnung und
  • ein Beleg, der in analoger Anwendung des § 10 Abs. 1 UStDV - wie bei Versendungsfällen im Fall von Ausfuhrlieferungen (Lieferungen nach Drittstaaten) - vorzulegen ist.
coordsize="21600,21600" o:spt="75" o:preferrelative="t" path="m@4@5l@4@11@9@11@9@5xe" filled="f" stroked="f"> coordsize="21600,21600" o:spt="75" o:preferrelative="t" path="m@4@5l@4@11@9@11@9@5xe" filled="f" stroked="f">  

Umsatzsteuerregistrierung in der EU

AUSTRIA ab jährlich gesamtumsatz € 35001  in Austria muss dort angemeldet werden und gilt dann 20 %

Wenn Sie Waren in einem beliebigen Land der Europäischen Union (EU) verkaufen, müssen Sie sich wahrscheinlich für die Umsatzsteuer (USt) registrieren. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der EU ist eine Verbrauchssteuer. Sie wird von umsatzsteuerlich registrierten Kaufleuten auf ihre Umsätze auf dem Gebiet der EU erhoben und über Umsatzsteuererklärungen an die nationalen Steuerbehörden weitergeleitet. Die meisten EU-Länder bieten die Möglichkeit der Umsatzsteuerregistrierung über die Website der lokalen Steuerbehörde.

Zwar liegt es in der alleinigen Verantwortung eines jeden Amazon Verkäufers, umsatzsteuerliche Bestimmungen einzuhalten, Amazon unterstützt Sie jedoch mit der Bereitstellung nützlicher Informationen, die Ihnen helfen können, die umsatzsteuerlichen Regelungen in den Ländern der EU nachzuvollziehen.

Die Entscheidung darüber, ob Sie sich in einem europäischen Mitgliedsstaat für die Umsatzsteuer registrieren müssen, hängt davon ab, wie Sie geschäftlich tätig sind. Wesentliche Faktoren, von denen es abhängt, ob Sie der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, sind das Land, in dem Ihr Unternehmen ansässig (eingetragen) ist, der Lagerort Ihres Warenbestands oder die Höhe Ihres Umsatzes

Wenn Sie Produkte aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen verkaufen, sollten Sie sich bewusst sein, dass der Steuersatz von Land zu Land verschieden sein kann. Wenn Sie Ihre Waren in einem Land der EU lagern, müssen Sie sich in diesem EU-Land umsatzsteuerlich registrieren, sobald Ihr Umsatz den Schwellenwert für die Umsatzsteuerregistrierung übersteigt (sofern es einen solchen Schwellenwert gibt). Wenn Sie außerdem Ihre eigenen Waren aus einem Land der EU in ein anderes EU-Land transferieren oder wenn  Ihre Waren aus einem Logistikzentrum in ein anderes Land überführt, wo Ihre Produkte gelagert werden, kann dieser Transfer ebenfalls als umsatzsteuerpflichtige Transaktion behandelt werden. Sie sind dafür verantwortlich, allen geltenden Umsatzsteuerpflichten in den Ländern der Amazon Marketplace-Websites, in Ländern, aus denen Sie Ihre Produkte versenden, in Ländern, in Sie Ihre Produkte liefern bzw. versenden, sowie in weiteren Ländern (z. B. Einfuhrland im Fall des Imports von Produkten von außerhalb der EU) nachzukommen. Bitte beachten Sie hierzu auch den vorstehenden Abschnitt über den grenzüberschreitenden Fernabsatz. 

Ausfuhr RUS

Die Info von der IHK unten.

Ich würde hier unsererseits NUR die Ursprungszeugnisse erstellen + beglaubigen lassen (15EUR ca. bei IHK, dauert ca. 2 Wochen). Weiteres müsste der Kunde dann selber mithilfe einer Spedition oder selbständig vornehmen. Kirgisistan ist ähnlich kompliziert wie Süd-Korea, vor allem wenn er dies selber mitnehmen möchte. Wir können (sollten) hier nur die Unterlagen liefern, die wir vom Hersteller bekommen / IHK, bzw. die von uns kommen müssen. Weiters obliegt dem Kunden – wir sind keine Spedition. Dies beschreibt auch die IHK.

Für die Ausfuhrformalitäten benötigen wir eine Spedition, da wir solche Anmeldungen nicht vornehmen können. -> Kosten !!! ( geschätzt ~200 EUR ) !!! 

Weiteres von (https://www.iloxx.de/net/iloxx/hilfe/exporttipps/laenderinfo..aspx?land=kgz und deren links)

1.      Das Ursprungszeugnis muss den Vermerk haben: „ Ursprungserklärung: "We hereby declare that the mentioned merchandise is being manufactured in ... by ... and no foreign parts have been used in these products."

2.      Ausfuhranmeldung Blatt 1-3 mit MRN, Zollbeschauung, Zollfreigabe

3.      Handelsrechnung (Währungsangaben sind dabei in USD anzugeben lt. Webseite)

The info from the IHK below.
For our part, I would only produce and certify the certificates of origin here (15EUR approx. at IHK, takes approx. 2 weeks). The customer would then have to carry out further work himself/herself with the help of a forwarding agent or independently. Kyrgyzstan is as complicated as South Korea, especially if he wants to take this with him. We can (should) only deliver here the documents, which we get from the manufacturer / IHK, or which must come from us. Furthermore, it is the customer's responsibility - we are not a forwarding agency. This is also described by the IHK.

For the export formalities we need a forwarding agent, because we cannot make such registrations. Costs!!!! (estimated ~200 EUR)!!!

More of (https://www.iloxx.de/net/iloxx/hilfe/exporttipps/laenderinfo..aspx?land=kgz and their links)

1. the certificate of origin shall be endorsed as follows:" Declaration of origin:"We hereby declare that the mentioned merchandise is being manufactured in.... and no foreign parts have been used in these products."
2. export declaration form 1-3 with MRN, customs inspection, customs clearance
3. commercial invoice (currency data must be stated in USD as per website)

KBS Nachnahme 3% vom Warenwert  

2024

Nordcap   Deutschland Speed next Day € 45,-- + mwst

Nordcap   Deutschland Speed next Day bis 10 Uhr € 70,-- + mwst

Nordcap   Deutschland Speed next Day bis 12 Uhr € 60,-- + mwst

Nordcap   Deutschland Fix Day € 30,-- + mwst

Nordcap   Deutschland Fix Day bis 10 Uhr  € 70,-- + mwst

Nordcap   Deutschland Fix Day bis 10 Uhr € 60,-- + mwst

Nordcap  Deutschland  Mindestgebühr € 22,-- + mwst

Nordcap  Beneluxländer  Mindestgebühr € 35,-- + mwst  sonst 6 % Warennwert netto

Nordcap  Austria  Mindestgebühr € 35,-- + mwst  sonst 6 % Warennwert netto

Nordcap  Schweiz Mindestgebühr € 150,-- + mwst

Nordcap  Dänemark Mindestgebühr € 70,-- + mwst

Nordcap  tele avis  Mindestgebühr € 9,50,-- + mwst

 

Nordcap  Euro 1 Mindestgebühr € 100,-- + mwst

Nordcap  Dokuerstellung  Mindestgebühr € 70,-- + mwst

Nordcap  hinter die erste verschlossene Türe ebenerdig  Mindestgebühr € 90,-- + mwst

Nordcap  Staplerservice  Mindestgebühr € 290,-- + mwst

 

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