Aufsatzkühlvitrine
Einbaukühlvitrinen
EPV
Einbaupanorama HCO
Einbaupanorama HCG
Eisvitrinen
Kontaktkühlplatten
Umluft
Kontaktkühlplatten
Direkt
Kühlvitrinen
Coldmaster
Kühlvitrinen Isa
Kühltheken
Kühlwannen
St. Kühlung
Kühlwannen
Umluft
Kuchenvitrinen
Pralinentheken
Salatbars Übersicht
Salatbueffet
Standkühlvitrine
Sushivitrine
Tapasvitrinen
Salatbar Carrelino 1,04m
Verkaufsimpulsvitrinen
Weinkühlschrank
Weinkühlvitrinen
Bestellung auch unter
Shop.Rauschenbach
Bei Nordcap kommt der
Spediteur ca 48 Stunden nach Übermittlung der Rechnung und
Anmeldung beim Düsseldorfer Zoll .
WEltweit
Verechnungssätze Schweiz
Verrechnungssätze
Servicemonteur und Techniker mit Servicewagen
Mo – Fr 07:00 – 18:00 Uhr CHF 138.00/h
18:00 – 07:00 Uhr CHF 197.00/h
Sa – So 08:00 – 22:00 Uhr CHF 266.00/h
Feiertage 08:00 – 22:00 Uhr CHF 266.00/h
Diese Verrechnungssätze gelten für die Montage, die
Inbetriebnahme, Instandhaltungs-/Reparatur- und Servicearbeiten
von Maschinen und Anlagen sowie Schulung und Training.
Die kleinste verrechnete Einheit ist 15 Minuten/Mann.
Anfahrtspauschalen ab Standort der Firma.
Zone 1 1 – 20 Km oder max. 15 Minuten Autofahrt CHF 45.00/Tag
Zone 2 20 – 100 Km oder max. 1 Stunde Autofahrt CHF 98.00/Tag
Zone 3 100 -150 Km oder max. 1.5 Stunden Autofahrt CHF ab
160.00/Tag
Sämtliche Tarife verstehen sich inkl. Spesen, exkl. MwSt. |
Liefer- und
Zahlungskonditionen für
Österreich
Die angeführten Versandkosten
beziehen sich auf den Versand nach Österreich der
genaue Preis wird per Mail angegeben.!!
Die Versandkosten zu anderen Nachbarländern
werden Ihnen umgehend nach Eingang Ihrer
Bestellung per E-mail bekannt
gegeben.
• Versandkosten:
bei Nordcap ca 6 % vom Warenwert
Austria +
Benelux: 6 Prozent
3.
Österreich: 6 Prozent
Mindestbestellwert: 150 Euro
Paketversand
ca Angabe genau
wird in einem Angebot erstellt 39,00
€ Verpackung inklusive, maximales
Paketgewicht: 20 kg Die
durchschnittliche Paketlaufzeit beträgt: 3-4
Tage
Zustellung Spedition
ca Angabe genau wird in einem Angebot erstellt ca
115,00 € Verpackung inklusive, maximales Gewicht:
70 kg Die durchschnittliche Paket-
und Palettenlaufzeit beträgt: 4-5 Tage.
Zustellung Spedition ca Angabe genau
wird in einem Angebot erstellt ca 75,00
€ Verpackung inklusive, maximales Gewicht:
100 kg Die durchschnittliche Paket-
und Palettenlaufzeit beträgt: 5-6 Tage.
Zustellung Spedition
ca Angabe genau wird in einem Angebot erstellt
ca 195,00
€ Verpackung inklusive, maximales Gewicht:
200 kg Die durchschnittliche Paket-
und Palettenlaufzeit beträgt: 5-6 Tage.
Zustellung Spedition ca Angabe
genau wird in einem Angebot erstellt ca 288,00
€ Verpackung inklusive, maximales Gewicht:
300 kg Die durchschnittliche Paket-
und Palettenlaufzeit beträgt: 5-6 Tage.
•
Zahlungsmöglichkeiten:
per Vorkasse oder
per Nachnahme
Wir behalten uns vor die Zahlungsweise mittels
Auftragsbestätigung zu ändern.
•
Mindestbestellwert:
100,- €
• Umsatzsteuer:
Bei Angabe Ihrer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID)
plus einer Kopie der Finanzamtbestätigung
entfällt die österreichische Umsatzsteuer.
Unsere Lieferungen
erfolgen ausschließlich zu den in unseren Angeboten
ausgewiesenen Frachtkosten und sind mit dem
Angebotsbetrag zu begleichen.
Aufgrund unseres umfangreichen Sortimentes
kann es immer wieder vorkommen, dass bei
Bestellungen einzelne Artikel sofort lieferbar,
andere Artikel jedoch erst später lieferbar sind. In
diesem Falle gehen wir davon aus, dass Sie eine
Gesamtlieferung wünschen.
Neubestimmung Leistungsort:
Nach dem neuen Recht wird bei einer Leistung im
Ausland grundsätzlich danach unterschieden, ob der
Dienstleistungsempfänger eine Privatperson oder ein
Unternehmen ist: Handelt es sich bei dem Empfänger
um eine Privatperson, gilt der Ort, an dem der
leistende Unternehmer seinen Sitz hat. Ist der
Dienstleistungsempfänger jedoch ebenfalls ein
Unternehmen, so gilt der Ort, an dem der Empfänger
seinen Unternehmenssitz hat. Dies vereinfacht das
sogenannte „Reverse-Charge-Verfahren".
Steuerschuldner bei Leistungserbringung zwischen
zwei Unternehmen innerhalb der EU ist dann immer der
Leistungsempfänger und damit der Auftraggeber.
Zusammenfassende Meldung bei sonstigen
Leistungen in der EU:
Damit das angesprochene „Reverse-Charge-Verfahren"
innerhalb der EU funktioniert und nicht unterlaufen
werden kann, ist ab 2010 die Abgabe einer
Zusammenfassenden Meldung (ZM) für bestimmte
grenzüberschreitende Dienstleistungen verpflichtend.
Es müssen also ab nächsten Januar nicht nur die
innergemeinschaftlichen Lieferungen, sondern auch
die innergemeinschaftlichen Leistungen in einer
zusammenfassenden Meldung (ZM) aufgeführt werden.
Die zusammenfassenden Meldungen müssen
vierteljährlich abgegeben werden. Verstöße gegen die
Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit gewertet
und können mit empfindlichen Bußgeldern belegt
werden.
Weitere Informationen zur Thematik und die ab dem
1. Januar 2010 anzuwendenden Vordrucke der
Zusammenfassenden Meldungen finden Sie im .
Vorsteuervergütungsverfahren für
ausländische Umsatzsteuer:
Die neuen Regelungen gelten für Vergütungsanträge
ab dem 01.01.2010. Das bisher bestehende
Papierverfahren (bis 31.12.2009) wird dann auf ein
elektronisches Verfahren umgestellt. Unternehmen aus
Deutschland müssen den Antrag über ein
elektronisches Portal des Bundeszentralamtes für
Steuern (BZSt) stellen.
Insbesondere Unternehmen, die grenzüberschreitend
Dienstleistungen im EU-Ausland durchführen (z.B. im
Bau-/ Ausbauhandwerk), sollten sich frühzeitig mit
den neuen Regelungen auseinandersetzen.
Handwerkskammern und Fachverbände in
Nordrhein-Westfalen bieten im Jahr 2010
verschiedenen Informationsveranstaltungen zum neuen
EU-Mehrwertsteuerpaket an. Weitere Informationen
erhalten Sie beim (Tel.: 0221-2022-347)
|
Zoll INfo Schweiz
Abholung im Grenzlagernähe bis € 2.999,-- möglich, darüber
muss die Ware zu uns und da Beschaut werden und dann zum
Grenzlager
Ab 1.000,-- muss Ausfuhrbegleitdokument erstellt werden
( ABD oder AE oder MRN )
Ab 6.000,-- muss EUR 1 + Langzeiterklärung +
Ausfuhrbegleitdokument erstellt werden ( ABD oder AE oder
MRN )
Argumente des Spediteurs tgs
BEVOR, wirklich bevor die Ware ab dem Lager des
Herstellers/Verkäufers abgeht müssen wir im Besitze
einer Kopie der Rechnung sein und dem zuständigen
Binnenzollamt der Lade-/Versandadresse die
Möglichkeit geben, die Ware zu beschauen. Erst
danach wird das Ausfuhrbegleitdokument vom Zoll
freigegeben und somit darf die Ware erst dann
versendet werden.
Wird diese Reihenfolge nicht eingehalten fehlt dem
Exporteur der Ausfuhrnachweis für
Umsatzsteuerzwecke.
Beachten Sie, dass wenn der Warenwert EUR 6‘000
übersteigt, eine Warenverkehrsbescheinigung EUR1
erforderlich ist, damit die Ware aufgrund des
Freihandelsabkommens zollfrei eingeführt werden
kann. Um diese zu erstellen brauchen wir eine
Lieferantenerklärung (Langzeit oder Einzel) des
Vorlieferant R...
. Wider allen anderen Meinungen/Aussagen ist es so,
dass keine Lieferantenerklärungen
zollgebietsübergreifend ausgestellt werden können
(es geht nur EU an EU oder CH an CH, EU an CH sprich
Vorlieferant R...
.
an
Endkunde
Vevey
gilt nicht!).
Bei Beherzigung dieser Vorgaben ist ein
reibungsloser Ablauf zu erwarten, ansonsten ist mit
Mehraufwendungen und Zeitverzögerungen zu rechnen
(alles schon erlebt)…
Wenn der Rechnungswert unter EUR 3‘000 bleibt ist
dies kein Problem. Über EUR 3000 ist es nicht immer
ganz einfach da die Firma Rauschenbach die
Gestellungszeit beim DE Binnenzoll nicht einrechnet
bevor die Ware versendet wird. Dies hat in der
Vergangenheit schon oft zu Unstimmigkeiten geführt…
Die Region Vevey bedienen wir im Rahmen unserer
Westschweiz-Touren zweimal wöchentlich. Mit
Hebebühne können wir nur Ware zustellen, die mit dem
Handhubwagen zu bewegen ist und die Grundfläche
220/120 cm nicht überschreitet. Ansonsten ist ein
Stapler oder Rampe erforderlich.
Ungefähre Angaben genaues Angebot nach Mailanfrage
Liefer- und Zahlungskonditionen für die
Schweiz:
Die angeführten Versandkosten beziehen sich
auf den Versand in die Schweiz. als
Vorkasse !
Die Versandkosten zu anderen Nachbarländern
werden Ihnen umgehend nach Eingang Ihrer
Bestellung per E-mail bekannt
gegeben.
• Versandkosten:
Paketversand
ca Angabe genau wird
in einem Angebot erstellt ab 75,00
€ (inkl. Aus- u. Einfuhrzollabfertigung und
aller Nebenkosten) Verpackung
inklusive, maximales Paketgewicht: 30 kg
Die durchschnittliche Paketlaufzeit
beträgt: 4-5 Tage.
Zustellung Spedition ca Angabe
genau wird in einem Angebot erstellt
ca 150,00
€ (inkl. Aus- u. Einfuhrzollabfertigung und
aller Nebenkosten ) Verpackung inklusive, maximales
Gewicht: 50-80 kg Die
durchschnittliche Paket- und Palettenlaufzeit
beträgt: 5-6 Tage.
Zustellung Spedition ca Angabe genau wird
in einem Angebot erstellt ca 195,00
€ (inkl. Aus- u. Einfuhrzollabfertigung und
aller Nebenkosten ) Verpackung inklusive, maximales
Gewicht: 100 kg Die
durchschnittliche Paket- und Palettenlaufzeit
beträgt: 5-6 Tage.
Zustellung Spedition ca Angabe genau wird
in einem Angebot erstellt : ca 255,00
€ (inkl. Aus- u. Einfuhrzollabfertigung und
aller Nebenkosten) Verpackung inklusive, maximales
Gewicht: 300 kg Die
durchschnittliche Paket- und Palettenlaufzeit
beträgt: 5-6 Tage.
• Zahlungsmöglichkeiten:
Vorkasse
Wir behalten uns vor die Zahlungsweise mittels
Auftragsbestätigung zu ändern.
• Mindestbestellwert: 100,- €
Aufgrund unseres umfangreichen Sortimentes kann es
immer wieder vorkommen, dass bei Bestellungen
einzelne Artikel sofort lieferbar, andere Artikel
jedoch erst später lieferbar sind. In diesem Falle
gehen wir davon aus, dass Sie eine Gesamtlieferung
wünschen.
Neubestimmung Leistungsort:
Nach dem neuen Recht wird bei einer Leistung im
Ausland grundsätzlich danach unterschieden, ob der
Dienstleistungsempfänger eine Privatperson oder ein
Unternehmen ist: Handelt es sich bei dem Empfänger
um eine Privatperson, gilt der Ort, an dem der
leistende Unternehmer seinen Sitz hat. Ist der
Dienstleistungsempfänger jedoch ebenfalls ein
Unternehmen, so gilt der Ort, an dem der Empfänger
seinen Unternehmenssitz hat. Dies vereinfacht das
sogenannte „Reverse-Charge-Verfahren".
Steuerschuldner bei Leistungserbringung zwischen
zwei Unternehmen innerhalb der EU ist dann immer der
Leistungsempfänger und damit der Auftraggeber.
Zusammenfassende Meldung bei sonstigen
Leistungen in der EU:
Damit das angesprochene „Reverse-Charge-Verfahren"
innerhalb der EU funktioniert und nicht unterlaufen
werden kann, ist ab 2010 die Abgabe einer
Zusammenfassenden Meldung (ZM) für bestimmte
grenzüberschreitende Dienstleistungen verpflichtend.
Es müssen also ab nächsten Januar nicht nur die
innergemeinschaftlichen Lieferungen, sondern auch
die innergemeinschaftlichen Leistungen in einer
zusammenfassenden Meldung (ZM) aufgeführt werden.
Die zusammenfassenden Meldungen müssen
vierteljährlich abgegeben werden. Verstöße gegen die
Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit gewertet
und können mit empfindlichen Bußgeldern belegt
werden.
Weitere Informationen zur Thematik und die ab dem
1. Januar 2010 anzuwendenden Vordrucke der
Zusammenfassenden Meldungen finden Sie im
Internetportal des Bundeszentralamtes für Steuern.
Vorsteuervergütungsverfahren für
ausländische Umsatzsteuer:
Die neuen Regelungen gelten für Vergütungsanträge
ab dem 01.01.2010. Das bisher bestehende
Papierverfahren (bis 31.12.2009) wird dann auf ein
elektronisches Verfahren umgestellt. Unternehmen aus
Deutschland müssen den Antrag über ein
elektronisches Portal des Bundeszentralamtes für
Steuern (BZSt) stellen.
Insbesondere Unternehmen, die grenzüberschreitend
Dienstleistungen im EU-Ausland durchführen (z.B. im
Bau-/ Ausbauhandwerk), sollten sich frühzeitig mit
den neuen Regelungen auseinandersetzen.
Handwerkskammern und Fachverbände in
Nordrhein-Westfalen bieten im Jahr 2010
verschiedenen Informationsveranstaltungen zum neuen
EU-Mehrwertsteuerpaket an. Weitere Informationen
erhalten Sie beim Außenwirtschaftsberater der
Handwerkskammer zu Köln,
Nachnahme Schweiz bei KBS bis 1600,--
Einfuhrzoll 9 % selbst
Ab 6.000 € nur Anmeldung über den
örtlichen Zoll
Hier ein Link für Besteller aus der Schweiz : https://www.zefix.ch/de/search/entity/welcome
Zentrales Firmenregister zur Suche, ob es die Firma
tatsächlich gibt . Natürlich keine Sicherheit aber evtl.
bei windigen Kunden ein erster Anhaltspunkt
Ersatzteilsendungen müssen mit den Wert verzollt
werden
Rechnung und Dokumentenerstellung
muss auch für 1€ Ersatzteil sein |
Benelux
Ungefähre Angaben genaues Angebot nach Mailanfrage
• Versandkosten:
NC Regelung
23
Austria +
Benelux: 6 Prozent
Mindestbestellwert 150 Euro
Paketversand
genaues Angebot nach Mailanfrage
Liste 20 grober Richtwert
Land
|
Gewicht
|
Preis
|
|
Austria
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,0
107,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Belgium
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,00
€ 107,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Denmark
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,00
€ 107,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Estland
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,00
€ 351,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
France
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,00
€ 107,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Finland
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,00
€ 181,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Greece
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,00
€ 211,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Italy
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,00
€ 151,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Irland
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,00
€ 171,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Lettland
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,00
€ 281,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Litauen
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,00
€ 281,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Luxembourg
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,00
€ 107,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Netherlands
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,00
€ 107,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Malta
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,00
|
DHL/DPD
Spedition auf Anfrage
|
Norway
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 35,00
€ 201,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Portugal
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,00
€ 202,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Poland
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,00
€ 151,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Romania
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,00
€ 149,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
|
|
|
|
Sweden
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,00
€ 201,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Slovenia
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,00
€ 201,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Spain
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,00
€ 201,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Switzerland
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 35,00
€ 129,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Tschechien
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,00
€ 201,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Turkey
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 59,00
€ 231,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Hungary
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,00
€ 231,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
UK
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 35,00
€ 117,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Cyprus
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 35,00
€ 351,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Slovakia
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 25,00
€ 171,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Russia
|
bis 31,5 kg
ab 31,5 kg
|
€ 59,00
€ 151,00
|
DHL/DPD
Spedition
|
Aufgrund unseres umfangreichen Sortimentes kann es
immer wieder vorkommen, dass bei Bestellungen
einzelne Artikel sofort lieferbar, andere Artikel
jedoch erst später lieferbar sind. In diesem Falle
gehen wir davon aus, dass Sie eine Gesamtlieferung
wünschen.
Neubestimmung Leistungsort:
Nach dem neuen Recht wird bei einer Leistung im
Ausland grundsätzlich danach unterschieden, ob der
Dienstleistungsempfänger eine Privatperson oder ein
Unternehmen ist: Handelt es sich bei dem Empfänger
um eine Privatperson, gilt der Ort, an dem der
leistende Unternehmer seinen Sitz hat. Ist der
Dienstleistungsempfänger jedoch ebenfalls ein
Unternehmen, so gilt der Ort, an dem der Empfänger
seinen Unternehmenssitz hat. Dies vereinfacht das
sogenannte „Reverse-Charge-Verfahren".
Steuerschuldner bei Leistungserbringung zwischen
zwei Unternehmen innerhalb der EU ist dann immer der
Leistungsempfänger und damit der Auftraggeber.
Zusammenfassende Meldung bei sonstigen
Leistungen in der EU:
Damit das angesprochene „Reverse-Charge-Verfahren"
innerhalb der EU funktioniert und nicht unterlaufen
werden kann, ist ab 2010 die Abgabe einer
Zusammenfassenden Meldung (ZM) für bestimmte
grenzüberschreitende Dienstleistungen verpflichtend.
Es müssen also ab nächsten Januar nicht nur die
innergemeinschaftlichen Lieferungen, sondern auch
die innergemeinschaftlichen Leistungen in einer
zusammenfassenden Meldung (ZM) aufgeführt werden.
Die zusammenfassenden Meldungen müssen
vierteljährlich abgegeben werden. Verstöße gegen die
Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit gewertet
und können mit empfindlichen Bußgeldern belegt
werden.
Weitere Informationen zur Thematik und die ab dem
1. Januar 2010 anzuwendenden Vordrucke der
Zusammenfassenden Meldungen finden Sie im
Internetportal des Bundeszentralamtes für Steuern.
Vorsteuervergütungsverfahren für
ausländische Umsatzsteuer:
Die neuen Regelungen gelten für Vergütungsanträge
ab dem 01.01.2010. Das bisher bestehende
Papierverfahren (bis 31.12.2009) wird dann auf ein
elektronisches Verfahren umgestellt. Unternehmen aus
Deutschland müssen den Antrag über ein
elektronisches Portal des Bundeszentralamtes für
Steuern (BZSt) stellen.
Insbesondere Unternehmen, die grenzüberschreitend
Dienstleistungen im EU-Ausland durchführen (z.B. im
Bau-/ Ausbauhandwerk), sollten sich frühzeitig mit
den neuen Regelungen auseinandersetzen.
distrelec.de
4 9680 23 SW - Netzstecker 16A 250V Schweizer
Stecker Typ J (T23) Schwarz, Steffen
Stecker 230 V Schweiz
|
bei o.g. Sendung beträgt der Warenwert über 6000€, was
für eine Zollfreiheit eine EUR1 benötigt. Diese war der Ware
nicht beigefügt. Der Ursprungssatz ist auch ungültig auf der
Rechnung.
Da die Sendung ausgehend geplant ist, werden wir diese
verladen.
Es fallen ab 01.01.2024 vom Grundsatz
her für bestimmte Zolltarifnummern keine Zölle mehr an für
Industrieware in der Schweiz.
Bitte beachten Sie jedoch das der
ggf. anfallende Zoll an den Schweizer belastet wird
respektive die Ware OHNE Präferenz verzollt wird.
Hier noch die kurze Info, welche
Ihnen auch als Newsletter zugegangen ist, vom Schweizer Zoll
über die Zollaussetzung für Industriegüter:
Zum 1. Januar 2024 wurden in der Schweiz die Zölle auf
Industriegüter aufgehoben und der Schweizer Zolltarif
grundlegend überarbeitet und vereinfacht.
Mit der Aufhebung der Industriezölle sind mit wenigen
Ausnahmen im Bereich der lebenden Tiere, Lebensmittel und
industriell produzierten landwirtschaftlichen Produkte z.
B.:
-
Albumin,
-
Dextrin oder saure Öle
aus der Raffination (Zolltarifkapitel 35 und 38)
alle Einfuhrzölle auf Industrieprodukte (Zolltarifkapitel
25 bis 97) entfallen.
Neben Zolleinsparungen ermöglicht die Abschaffung der
Zollabgaben für Unternehmen zudem vereinfachte, weniger
zeitaufwändige Zollabwicklungen durch den Wegfall von
Spezialverfahren (z. B. vorübergehende Einfuhr, aktive
Veredelung).
Eine weitere Erleichterung ist die geplante Verringerung der
Zolltarifnummern von aktuell 6172 Tarifzeilen auf 4592, die
zusammen mit der Abschaffung der Zölle ab Januar 2024 in
Kraft trat.
Die Maßnahme soll den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken
und vor allem mit Kostensenkungen für die Verbraucher und
die Wirtschaft sowie mit einem geringeren Verwaltungsaufwand
einhergehen.
Einzelheiten zu den Neuerungen sind seit Anfang August 2023
auf der Webseite des Schweizer
Zolls ausführlich beschrieben.
Die
Ermittlung des präferenziellen
Ursprungs, dessen Ziel Zollersparnis ist, kann in
vielen Fällen für Lieferungen in die Schweiz ab 2024
entfallen.
Auch original Rechnungen, Präferenzerklärungen auf den
Rechnungen oder anderen Handelspapieren sowie die Vorlage
von Warenverkehrsbescheinigungen EUR-1 für Lieferungen in
die Schweiz können damit vom Grundsatz her entfallen.
Allerdings ist zwingend zu beachten, dass falls die Waren
nicht in der Schweiz bleiben und verarbeitet oder
unverarbeitet in die EU oder in Staaten der PEM-Zone
geliefert werden sollen, die genannten Handelspapiere
weiterhin benötigt werden.
Klären
Sie dies Bitte VORAB mit Ihren Schweizer Kunden.
Es ist davon auszugehen, dass der Schweizer Kunde dann
genauere Angaben zum nicht-präferenziellen Ursprung
verlangen wird.
Eine Entscheidung über das Vorgehen, sowie die Prüfung der
Zolltarifnummern obliegt grundsätzlich dem Ausführer der
Waren und wird dringend empfohlen um nachfolgende
Unstimmigkeiten, sowie Kosten zu vermeiden.
-
Quellen: IHK,
Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Sachverhalt
Ihr Lieferant aus Deutschland (D1) liefert in Ihrem(D2)
Auftrag ein Klimagerät an eine von Ihrem österreichischen
Kunden (Ö) benannte Adresse in München von wo aus es Ihr
österreichischer Kunde abgeholt und selbst nach Österreich
(z.B. Wien) verbracht hat.
Der österreichische Kunde ist Unternehmer, er erwirbt das
Gerät für sein Unternehmen und hat Ihnen seine gültige USt-ID-Nr.
mitgeteilt, die von Ihnen qualifiziert überprüft wurde.
Lösung:
Grds. könnte eine Reihengeschäft vorliegen, da das Gerät im
Rahmen der Versendung/Beförderung vom ersten Unternehmer
(D1) an den Abnehmer (Ö) gelangt.
Die ist hier jedoch
nicht
der Fall, da eine gebrochene Versendung vorliegt
(vgl. I 2. a des beigefügten Erlasses des BMF). Es mangelt
an der für das Reihengeschäft erforderlichen Unmittelbarkeit
der Warenbewegung.
Somit sind die beiden Lieferungen einzeln zu betrachten.
Die erste Lieferung D1 an D2 ist steuerbar und
steuerpflichtig in Deutschland. D1 erteilt Ihnen somit eine
Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Der Ort der zweiten Lieferung ist ebenfalls in Deutschland.
Die Lieferung ist somit in Deutschland steuerbar.
Es liegt eine gebrochene Lieferung vor, die für eine
Umsatzsteuerbefreiung unter gewissen Umständen jedoch
unschädlich ist (vgl. A 6.1 Abs. 3a
Umsatzsteueranwendungserlass), nämlich sofern
- der österreichische Abnehmer bereits bei Beginn der
Versendung (durch D1) feststeht
und
- der Transport ohne nennenswerte Unterbrechung erfolgt ,
d.h. „es besteht ein zeitl. und sachlicher Zusammenhang
zwischen der Lieferung des Gegenstandes und seiner
Beförderung/Versendung sowie ein kontinuierlicher Ablauf
dieses Vorgangs“.
Damit diese zweite Lieferung als steuerfreie
innergemeinschaftliche Lieferung behandelt werden kann, sind
diese Voraussetzungen von Ihnen nachzuweisen und in Ihrer
Buchhaltung zu dokumentieren.
Insbesondere sollten Sie sich vom österreichischen Erwerber
bestätigen lassen, wann der Transport von München nach bsplw.
Wien in Österreich erfolgt ist um damit den
kontinuierlichen Ablauf der Warenbewegung nachzuweisen.
In jedem Fall benötigen Sie zusätzlich eine
Gelangensbestätigung des österreichischen Erwerbers mit
den erforderlichen Angaben. Hierzu können Sie den
beigefügten Mustervordruck verwenden.
Im Zweifel musste ich als Fa Kältetechnik Rauschenbach Gmbh nachweisen, dass der Gegenstand in ein anderes
EU-Land gelangt ist, sonst kann das Finanzamt Umsatzsteuer
nachfordern. Es gibt hierzu eine Neuregelung ab 1.1.2012.
Bei Lieferungen in EU-Länder ist der Nachweis neben dem
Rechnungsdoppel über eine Bestätigung des Abnehmers (sog.
Gelangensbestätigung) zu führen. Es ist also nun egal wer
den Liefergegenstand tatsächlich befördert. Die Neuregelung
kann sofort angewendet werden oder aber bis zum 30.6.2012
noch die Altregelung Bisher ist es so, dass ein Buch- und
Belegnachweis wie folgt erbracht werden muss.
Im Fall der Beförderung durch den Lieferanten
müssen vorliegen (§ 17a Abs. 2 UStDV):
- das Doppel der Rechnung,
- der Lieferschein, aus dem sich der
Bestimmungsort (im übrigen Gemeinschaftsgebiet) ergibt,
- sowie die Empfangsbestätigung des
Abnehmers.
Im Fall der Beförderung durch den Kunden
(Abholfall) sind vorzulegen:
- das Doppel der Rechnung,
- der Lieferschein,
- die Empfangsbestätigung des Kunden
sowie
- der Nachweis über das Verbringen in
einen anderen Mitgliedstaat.
Bei Einschaltung eines "selbstständigen Beauftragten" des
Lieferanten oder des Abnehmers hat der
innergemeinschaftliche Lieferer den Belegnachweis
gem. § 17a Abs. 4 UStDV zu führen. Diese Vorschrift regelt,
dass als Nachweisbelege erforderlich sind:
- das Doppel der Rechnung und
- ein Beleg, der in analoger Anwendung
des § 10 Abs. 1 UStDV - wie bei Versendungsfällen im Fall
von Ausfuhrlieferungen (Lieferungen nach Drittstaaten) -
vorzulegen ist.
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Umsatzsteuerregistrierung in der EU
AUSTRIA
ab jährlich gesamtumsatz €
35001 in Austria muss dort angemeldet werden und gilt
dann 20 %
Wenn Sie Waren in einem beliebigen Land der
Europäischen Union (EU) verkaufen, müssen Sie
sich wahrscheinlich für die Umsatzsteuer (USt)
registrieren. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
in der EU ist eine Verbrauchssteuer. Sie wird
von umsatzsteuerlich registrierten Kaufleuten
auf ihre Umsätze auf dem Gebiet der EU erhoben
und über Umsatzsteuererklärungen an die
nationalen Steuerbehörden weitergeleitet. Die
meisten EU-Länder bieten die Möglichkeit der
Umsatzsteuerregistrierung über die Website der
lokalen Steuerbehörde.
Zwar liegt es in der alleinigen Verantwortung
eines jeden Amazon Verkäufers, umsatzsteuerliche
Bestimmungen einzuhalten, Amazon unterstützt Sie
jedoch mit der Bereitstellung nützlicher
Informationen, die Ihnen helfen können, die
umsatzsteuerlichen Regelungen in den Ländern der
EU nachzuvollziehen.
Die Entscheidung darüber, ob Sie sich in einem europäischen
Mitgliedsstaat für die Umsatzsteuer registrieren müssen,
hängt davon ab, wie Sie geschäftlich tätig sind. Wesentliche
Faktoren, von denen es abhängt, ob Sie der
Umsatzsteuerpflicht unterliegen, sind das Land, in dem Ihr
Unternehmen ansässig (eingetragen) ist, der Lagerort Ihres
Warenbestands oder die Höhe Ihres Umsatzes
Wenn Sie Produkte aus einem EU-Mitgliedstaat in einen
anderen verkaufen, sollten Sie sich bewusst sein, dass der
Steuersatz von Land zu Land verschieden sein kann. Wenn Sie
Ihre Waren in einem Land der EU lagern, müssen Sie sich in
diesem EU-Land umsatzsteuerlich registrieren, sobald Ihr
Umsatz den Schwellenwert für die Umsatzsteuerregistrierung
übersteigt (sofern es einen solchen Schwellenwert gibt).
Wenn Sie außerdem Ihre eigenen Waren aus einem Land der EU
in ein anderes EU-Land transferieren oder wenn Ihre
Waren aus einem Logistikzentrum in ein anderes Land
überführt, wo Ihre Produkte gelagert werden, kann dieser
Transfer ebenfalls als umsatzsteuerpflichtige Transaktion
behandelt werden. Sie sind dafür verantwortlich, allen
geltenden Umsatzsteuerpflichten in den Ländern der Amazon
Marketplace-Websites, in Ländern, aus denen Sie Ihre
Produkte versenden, in Ländern, in Sie Ihre Produkte liefern
bzw. versenden, sowie in weiteren Ländern (z. B. Einfuhrland
im Fall des Imports von Produkten von außerhalb der EU)
nachzukommen. Bitte beachten Sie hierzu auch den
vorstehenden Abschnitt über den grenzüberschreitenden
Fernabsatz.
Ausfuhr RUS
Die
Info von der IHK unten.
Ich
würde hier unsererseits
NUR die
Ursprungszeugnisse erstellen + beglaubigen lassen (15EUR ca.
bei IHK, dauert ca. 2 Wochen). Weiteres müsste der Kunde
dann selber mithilfe einer Spedition oder selbständig
vornehmen. Kirgisistan ist ähnlich kompliziert wie
Süd-Korea, vor allem wenn er dies selber mitnehmen möchte.
Wir können (sollten) hier nur die Unterlagen liefern, die
wir vom Hersteller bekommen / IHK, bzw. die von uns kommen
müssen. Weiters obliegt dem Kunden – wir sind keine
Spedition. Dies beschreibt auch die IHK.
Für
die Ausfuhrformalitäten benötigen wir eine Spedition, da wir
solche Anmeldungen nicht vornehmen können. -> Kosten !!! (
geschätzt ~200 EUR ) !!!
Weiteres von (https://www.iloxx.de/net/iloxx/hilfe/exporttipps/laenderinfo..aspx?land=kgz
und deren links)
1.
Das Ursprungszeugnis muss den Vermerk haben: „
Ursprungserklärung: "We hereby declare that the mentioned
merchandise is being manufactured in ... by ... and no
foreign parts have been used in these products."
2.
Ausfuhranmeldung Blatt 1-3 mit MRN, Zollbeschauung,
Zollfreigabe
3.
Handelsrechnung (Währungsangaben sind dabei in
USD anzugeben lt.
Webseite)
The
info from the IHK below.
For our part, I would only produce and certify the
certificates of origin here (15EUR approx. at IHK, takes
approx. 2 weeks). The customer would then have to carry out
further work himself/herself with the help of a forwarding
agent or independently. Kyrgyzstan is as complicated as
South Korea, especially if he wants to take this with him.
We can (should) only deliver here the documents, which we
get from the manufacturer / IHK, or which must come from us.
Furthermore, it is the customer's responsibility - we are
not a forwarding agency. This is also described by the IHK.
For the export formalities we need a forwarding agent,
because we cannot make such registrations. Costs!!!! (estimated
~200 EUR)!!!
More of
(https://www.iloxx.de/net/iloxx/hilfe/exporttipps/laenderinfo..aspx?land=kgz
and their links)
1. the certificate of origin shall be endorsed as follows:"
Declaration of origin:"We hereby declare that the mentioned
merchandise is being manufactured in.... and no foreign
parts have been used in these products."
2. export declaration form 1-3 with MRN, customs inspection,
customs clearance
3. commercial invoice (currency data must be stated in USD
as per website)
KBS Nachnahme 3% vom Warenwert
2024
Nordcap Deutschland Speed next Day € 45,-- + mwst
Nordcap Deutschland Speed
next Day bis 10 Uhr € 70,-- + mwst
Nordcap Deutschland Speed
next Day bis 12 Uhr € 60,-- + mwst
Nordcap Deutschland Fix Day
€ 30,-- + mwst
Nordcap Deutschland Fix Day
bis 10 Uhr € 70,-- + mwst
Nordcap Deutschland Fix Day
bis 10 Uhr € 60,-- + mwst
Nordcap Deutschland
Mindestgebühr € 22,-- + mwst
Nordcap Beneluxländer
Mindestgebühr € 35,-- + mwst sonst 6 % Warennwert
netto Nordcap Austria
Mindestgebühr € 35,-- + mwst sonst 6 % Warennwert
netto Nordcap Schweiz
Mindestgebühr € 150,-- + mwst
Nordcap Dänemark
Mindestgebühr € 70,-- + mwst
Nordcap tele avis
Mindestgebühr € 9,50,-- + mwst
Nordcap Euro
1 Mindestgebühr € 100,-- + mwst
Nordcap Dokuerstellung
Mindestgebühr € 70,-- + mwst
Nordcap hinter die erste
verschlossene Türe ebenerdig Mindestgebühr € 90,-- +
mwst
Nordcap Staplerservice
Mindestgebühr € 290,-- + mwst
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