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Bestellung auch unter
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Bei Nordcap kommt der
Spediteur ca 48 Stunden
nach Übermittlung der Rechnung und
Anmeldung beim Düsseldorfer Zoll .
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Lieferantenfrist muss unterscheiden, wofür die Angabe erforderlich ist.
1.) Wettbewerbsrecht
Die Angaben im Onlineshop müssen wettbewerbsrechtlich in Ordnung sein.
Wenn dort falsche Angaben stehen, dann kann das zur Abmahnung durch ein
Wettbewerber führen.
Hierzu eine aktuelle Entscheidung Oberlandesgericht München:
„a) Nach § BGB § 312d BGB § 312D Absatz I 1 BGB ist der Unternehmer bei
außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei
Fernabsatzverträgen verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Art.
EGBGB Artikel 246a EGBGB zu informieren. Nach Art. EGBGB Artikel 246a §
EGBGB Artikel 246A § 1 EGBGB Artikel 246A § 1 Absatz I 1 Nr. EGBGB
Artikel 246A § 1 Absatz 1 1 Nummer 7 EGBGB, der Art. EWG_RL_2011_83
Artikel 6 EWG_RL_2011_83 Artikel 6 Absatz I Buchst. g RL 2011/83/EU
(Verbraucherrechte-RL) umsetzt, ist der Unternehmer nach § BGB § 312d
BGB § 312D Absatz I BGB verpflichtet, dem Verbraucher Informationen
unter anderem über die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen und
den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die
Dienstleistung erbringen muss, zur Verfügung zu stellen.
34b) Durch die geforderten Informationen soll der Verbraucher in die
Lage versetzt werden, eine informierte und seinen Interessen gerechte
Entscheidung im Hinblick auf den Vertragsschluss zu treffen. Die
geförderten Angaben zu den Liefer- und Leistungsbedingungen müssen alle
diesbezüglichen Informationen enthalten, die die Entscheidung eines
durchschnittlichen und vernünftigen Verbrauchers über den
Vertragsschluss beeinflussen können. Hierzu zählt insbesondere der
(späteste) Liefertermin. Abweichend vom Wortlaut kann der Unternehmer
auch einen Lieferzeitraum angeben, wenn er sich nicht auf einen
bestimmten Zeitpunkt festlegen will (BeckOK BGB/Martens, 43. Ed.,
15.6.2017, Art. 246a § 1 EGBGB Rn. 14 mit Verweis auf
BeckOK BGB/Martens, 43. Ed., 15.6.2017, Art. 246 EGBGB Rn. 17. f.;
MüKoBGB/Wendehorst, 7. Aufl., § 312 a Rn. 25 f.; OLG München, Beschl.
v. 8.10.2014 – 29 W 1935/14, BeckRS 2015, BECKRS Jahr 01971;
Bierekoven, MMR 2014, MMR Jahr 2014 Seite 263).
In dem konkreten Fall stand in dem Onlineshop nur: „Ware bald verfügbar, sichern Sie sich jetzt ihr Exemplar“.
Das war unzulässig und die Abmahnung mit Unterlassungserklärung wirksam!
Für den Fall, dass Ihr nicht sofort liefern könnt, muss dann aber
ein Lieferzeitraum angegeben werden bis zu dem ihr spätestens liefern
könnt. Wenn sich dann herausstellt, dass weitere Verzögerungen
auftreten müsste er dies dem Kunden mitteilen.
Also sicherheitshalber „5 bis 6 Wochen“ und dann Kunden informieren.
2. ) Vertragsrecht
Der zweite Aspekt der Liefertermins ist das Vertragsrecht. D. h. was
passiert, wenn die Ware nicht kommt, also welche Rechte kann dann der
Kunde geltend machen.
Hier müssten dann die AGB angepasst werden:
Etwa wie folgt:
§ Lieferung, Warenverfügbarkeit
(1) Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt
unserer Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises
vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf). Sofern für die jeweilige Ware
in unserem Online-Shop keine oder keine abweichende Lieferzeit
angegeben ist, beträgt sie 2-7 Tage.
(2) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des
von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem
Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das
Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer
Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich
rückerstattet.
(3) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur
vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies
ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.
(4) Wir sind ist zum Rücktritt berechtigt, wenn trotz eines
entsprechend abgeschlossenen Deckungsgeschäftes aus von uns nicht zu
vertretenden Gründen keine Belieferung durch unseren Zulieferer
erfolgt. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
AGB
4. Lieferzeit
(1)Die
Lieferzeit beträgt ca. 3-5 Werktage. Weichen die Lieferzeiten im Einzelfall ab,
ist dies auf der jeweiligen Produktseite ausgewiesen., bzw im Angebot und
in derAuftragsbestäting angengeben.
.
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch
nicht vor der technischen Klarstellung des Auftrages , Lieferzeiten sind nicht
rechtsverbindlich.
(2) Höhere Gewalt zb
Corona bzw Covid 19 berechtigt uns - selbst bei zugesicherter Lieferzeit zur
angemessenen Verlängerung der Lieferzeit oder nach unserer Wahl zum ganzen oder
teilweisen Rücktritt vom Vertrage, ohne daß dem Besteller gegen uns
Schadensersatzansprüche zustehen. Dem Besteller wird für den Fall höherer
Gewalt ebenfalls das Recht eingeräumt, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten( wenn er uns eine angemessene Frist von max 6 Wochen setzt .)
Der Lieferer wird vom Besteller unverzüglich nach Kenntnis über den Eintritt
eines Falles von höherer Gewalt informiert. Als höhere Gewalt gelten
insbesondere Behinderung durch behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen,
Verspätung in der Anlieferung von Zubehörteilen, Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen, Streik, Aussperrung und sonstige Arbeitskampfmaßnahmen. soweit
diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbar waren.
(3) Entsteht dem
Besteller wegen einer Verzögerung, die wir zu vertreten haben, nachweislich ein
Schaden, so ist er unter Ausschluß weiterer Ansprüche berechtigt, eine
Verzugsentschädigung zu fordern höchstens aber 10 % vom Wert desjenigen Teiles
der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig, also nicht
vertragsgemäß genutzt werden kann. Nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
kann der Besteller den gesamten Verzugsschaden geltend machen.
(4). Einen darüber
hinausgehenden Verzugsschaden kann der Besteller nicht ersetzt verlangen, es
sei denn, der Lieferer handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Auch andere
Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in den Fällen verspäteter Lieferung
ausgeschlossen, auch nach Ablauf einer dem Lieferer etwa gestellten Nachfrist.
Die vereinbarten
Lieferfristen gelten als eingehalten
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