Die Pensionszusage (oder auch „Direktzusage“
genannt) ist ein lukrativer Weg der betrieblichen
Altersversorgung, um auf höchst variable Weise
vorzusorgen. Ihre Beiträge sind hierbei unbegrenzt
steuerfrei.
Der Arbeitgeber ist der
Versorgungsträger. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem
Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf die zugesagten
Leistungen. Das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer wird über eine Pensionszusage geregelt.
Um die Betriebsrenten im Insolvenzfall abzusichern,
zahlt der Arbeitgeber Beiträge an den
Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). Unterstützung: Ihr
Arbeitgeber erteilt Ihnen eine Pensionszusage und
schließt zur Finanzierung eine Allianz
Rückdeckungsversicherung ab. Damit hat Ihre Firma die
Allianz als finanzstarkes Versicherungsunternehmen
hinter sich. Beitragsoptionen: Die Beiträge können
Sie selbst, Ihr Chef oder Sie beide zusammen übernehmen.
Zahlt der Chef, handelt es sich um eine
arbeitgeberfinanzierte Form durch Zuwendungen. Bei der
arbeitnehmerfinanzierten Form haben Sie die Wahl, ob Sie
einen Teil Ihres Verdienstes per Entgeltumwandlung
direkt in die betriebliche Altersvorsorge einfließen
lassen oder Einmalzahlungen wie Tantiemen dafür nutzen.
Steuerersparnis: Ihre Steuerlast verringert sich schon
in der Ansparphase. Die Leistungen aus der
Pensionszusage müssen Sie erst im Alter versteuern – und
das mit meist geringerem Steuersatz. |
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